Erneute Forderung zum Grundgesetz Detailfragen schwierig, erfolgreiche Abstimmung ohne Union chancenlos
Einmal mehr wurden am vergangenen Wochenende Stimmen laut, die eine Ergänzung des Grundgesetzes Im Artikel 3 Absatz 3 forderten – nebst anderen besonders vulnerablen Gruppen und Merkmalen, die in der Vergangenheit zu Verfolgung führten, soll künftig auch die sexuelle Identität / Orientierung als besonders schützenswert verankert werden. Seit mehr als zwanzig Jahren versuchen einzelne Parteien immer wieder, diese Grundgesetzänderung zu erreichen, bisher durchwegs erfolglos. Die Hürde ist eine nötige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, die auch in der aktuellen Parteienlandschaft nur zu erreichen ist, wenn weite Teile der CDU/CSU zustimmen würden – Verfassungsrechtler bezweifeln, dass es dazu kommen wird. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, erklärte jüngst gegenüber SCHWULISSIMO, dass er sich eine enge Zusammenarbeit auch mit der Union wünsche und auch viele konservative Politiker von CDU/CSU für eine Ergänzung des Grundgesetzes sind. „Wir wollen ja deswegen diese Grundgesetzverankerung, damit beispielsweise Errungenschaften wie das Recht auf Eheschließung nicht einfach wieder zurückgedreht werden können, wenn irgendwann einmal eine Regierung an der Macht ist, die das nicht möchte“, so Lehmann weiter.
Rückenwind kam jüngst nicht nur von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der sich zuletzt beim CSD in Köln klar und deutlich für die geplante Ergänzung ausgesprochen hatte, sondern jetzt auch von den queeren Organisationen innerhalb der Parteien – in einem gemeinsamen Statement erklärten SPDqueer, QueerGrün, der Bundesverband Lesben und Schwule in der Union (LSU) sowie die Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL): „Es ist Zeit, dass die Parteien der demokratischen Mitte den gesellschaftlichen Fortschritt in der Verfassung verankern und auch die ´sexuelle Identität´ in den Katalog des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufnehmen, der Diskriminierung verbietet und beispielhaft wesentliche Diskriminierungsmerkmale aufzählt. Wir von SPDqueer, LSU, QueerGrün und LiSL rufen die Vertreter:innen unserer Parteien in Bundestag und Bundesrat dazu auf, gemeinsam eine Änderung des Grundgesetzes voranzutreiben. In einer Zeit, in der queerfeindliche Übergriffe in Deutschland zunehmen, in der in vielen Staaten der Welt politische Rollbacks zu Lasten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären und queeren Menschen stattfinden, ist das ein überfälliges und wichtiges Zeichen. Die Ergänzung des Artikels 3 würde unmissverständlich deutlich machen, dass es hinsichtlich der Gleichbehandlung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten keinen Weg zurück gibt.“
Eine Anschubhilfe kann das jüngste Statement dabei durchaus sein, trotzdem bleibt nach Aussagen von mehreren Verfassungsrechtlern unklar, inwieweit die Union ohne Zugeständnisse von der Ampel-Koalition an anderer Stelle tatsächlich dafür stimmen wird – weit über ein Drittel der Unions-Abgeordneten (mindestens 75 Personen) müssten ebenso dafür votieren, vorausgesetzt alle Mitglieder der Ampel-Koalition stimmen geschlossen dafür. Selbst wenn alle 39 Mitglieder der Fraktion Die Linke ebenso für eine Grundgesetzänderung im Bundestag eintreten würden, geht es ohne die Union nicht.
Ein weiteres Problem ist zudem aktuell die konkrete Ausformulierung, auch hier gibt es von juristischer Seite noch Kritik, weil Begriffe wie “Identität“ gerade auch in Kombination mit “sexuell“ und “geschlechtlich“ nicht eindeutig definiert sind und daher Raum für Missbrauch bieten könnten. Die Union hat auch hier bereits vorab immer wieder betont, dass sie zwar die “sexuelle Orientierung“ grundsätzlich auch als schützenswerte Ergänzung im Grundgesetz andenken könnte, bei der “geschlechtlichen Identität“ aber dagegen votieren wird. Sven Lehmann erklärte dazu auch, dass derzeit massiv an einer konkreten und eindeutigen Ausformulierung gearbeitet werde und man im Herbst nach der politischen Sommerpause Details präsentieren wolle.