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Adoption für alle! Adoptionswunsch darf nicht an homophoben Gesetzen anderer Staaten scheitern

Von ms - 07.07.2022 - 14:00 Uhr
Österreich stärkt die Rechte von Regenbogenfamilien
Foto: iStock / Davide Zanin
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Ein Grund zum Feiern in unserem Nachbarland Österreich: Schwule und lesbische Paare mit Adoptionswunsch sind nach einer achtjährigen Wartezeit nun endlich mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Bereits 2014 hatte der österreichische Verfassungsgerichthof das Verbot der Adoption durch homosexuelle Paare aufgehoben, erst in dieser Woche wurde nun final festgelegt, dass auch die Herkunft der Eltern kein zu berücksichtigender Faktor im Adoptionsverfahren sein darf.  

Dem vorausgegangen war ein Fall aus Wien, bei dem ein schwules Paar mit tschechischer und slowakischer Staatsangehörigkeit Pflegeeltern für ein Mädchen aus der Slowakei geworden waren – klares Ziel war die Adoption des Kindes. Der Kinder- und Jugendhilfeträger bestätigte dabei mehrfach, dass die beiden Homosexuellen liebevoll mit dem Mädchen umgehen. Die beiden Väter haben daher mit ihrer Pflegetochter, vertreten durch die Stadt Wien, einen Adoptionsvertrag geschlossen, dem auch die leibliche Mutter des Kindes zugestimmt hatte. Der Antrag auf Adoption wurde daraufhin aber trotzdem vom Wiener Bezirksgericht mit Blick auf die Staatsbürgerschaft der Väter zurückgewiesen. Hintergrund ist ein Bundesgesetz, welches bisher festlegte, dass sich in solchen Fällen nach dem jeweiligen Landesrecht gerichtet werden muss – da sowohl in der Slowakei wie auch in Tschechien eine Adoption durch homosexuelle Paare verboten ist, stimmte dem auch das Wiener Gericht nicht zu.  

Am Ende ging der Fall schließlich bis vor den Verfassungsgerichtshof, der jetzt klarstellte: Österreichische Gerichte dürfen “grundrechtswidrige Adoptionsgesetze“ aus anderen Ländern nicht anwenden, da sie die Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung verletzen. Im Fall der beiden schwulen Pflegeväter sei eine Zurückweisung des Adoptionsantrages also eine Menschenrechtsverletzung. Ein Sieg auf ganzer Linie für homosexuelle Paare und ein Gerichtsbeschluss mit Signalwirkung – künftig sind gleichgeschlechtliche Paare mit Adoptionswunsch in Österreich gleichberechtigt.

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