Schadenersatz nach Demo Russische LGBTI*-Demonstrantin wird entschädigt
Im Oktober 2013 wollte eine Frau an einer LGBTI*-Demonstration in Sankt Petersburg teilnehmen. Dabei trafen sie und ihre Begleitung auf aggressiv auftretende Gegendemonstranten. Obwohl zahlreiche Polizisten vor Ort waren, schritten sie nicht ein: Weder wurde De-Eskalation betrieben, noch wurde die Veranstaltung beschützt. Stattdessen habe man die Frau wegen angeblicher Ordnungswidrigkeiten festgenommen und zur Polizeiwache gebracht. Erst später am Tag durfte sie wieder gehen.
Jetzt urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall: Russland schuldet seiner Bürgerin nun 10.000 Euro Schadenersatz wegen dem unzureichenden Schutz durch die Polizei und die ungerechtfertigte Festnahme. Laut evangelisch.de habe der Staat ihre Rechte auf Versammlungsfreiheit und persönliche Freiheit verletzt und außerdem das Diskriminierungsverbot missachtet. Staatliche Stellen müssten die Versammlungsfreiheit gegebenenfalls auch aktiv durchsetzen. Dass man Versammlungen nicht behindere, genüge keineswegs – man müsse auch gewährleisten, dass Demonstrierende ohne Angst vor potenziell gewalttätigen Gegendemonstranten an solchen Veranstaltungen teilnehmen können.