HIV-Diskriminierung? DAH kritisiert Änderungen am Infektionsschutzgesetz
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona Krise einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher sich mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auseinandersetzt. CDU/CSU und SPD ermöglichen so eine eventuelle Diskriminierung von Personen mit HIV.
Der Arbeitgeber ist demnach nämlich erlaubt nach Infektionen zu fragen und entsprechende Daten zu speichern. So könne sichergestellt werden, ob die Bewerber ein Übertragungsrisiko beziehungsweise Immunität mitbringen.
Die Koalition betonte allerdings es gehe nicht um Krankheiten, die mithilfe einer medizinischen Behandlung eine Übertragung ausschließen – was bei HIV der Fall ist – aber die DAH bleibt skeptisch.
Es wird befürchtet, dass es zu Missverständnissen kommen könnte, „denn zum einen wissen viele Menschen noch immer nicht, dass eine HIV-Übertragung unter Therapie nicht möglich ist. Vor allem aber könnte der Zusatz von Arbeitgeber_innen als Erlaubnis missverstanden werden, gerade deswegen nach HIV zu fragen, um den eventuellen Therapiestatus zu überprüfen.
Da HIV im Arbeitsalltag auch ohne Behandlung nicht übertragen werden kann, ist und bleibt diese Frage nicht erlaubt. Sie kann für alle Menschen mit HIV gefährlich sein, denn eine HIV-Infektion führt häufig immer noch zu massiven Vorurteilen und Diskriminierung.“, so Winfried Holz Vorstand der DAH in einer Mitteilung.