Wer in Frankreich ungefragt Penisfotos oder andere sexuelle Bilder verschickt, muss künftig möglicherweise mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Die französische Nationalversammlung hat am jetzt einstimmig einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Die Regelung soll das sogenannte Cyberflashing zu einem eigenständigen Straftatbestand machen.
Das Wichtigste im Überblick
- Die französische Nationalversammlung hat einstimmig eine Regelung gegen das unaufgeforderte Versenden sexueller Bilder gebilligt.
- Vorgesehen sind bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und 15.000 Euro Geldbuße. Bei minderjährigen Empfängern sollen strengere Strafen gelten.
- Ein einziges Foto genügt: Anders als nach der bisherigen Regelung soll bereits das einmalige Verschicken eines unerwünschten sexuellen Bildes strafbar sein – auch in privaten Chats.
- Die Reform sieht außerdem härtere Strafen für die Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung und einen eigenen Straftatbestand für sexualisierte KI-Deepfakes vor.
- Parlamentarisches Verfahren läuft: Der Gesetzentwurf muss noch den französischen Senat passieren und endgültig verabschiedet werden.
Ein einzelnes Penisfoto reicht
Unter Cyberflashing versteht man das unaufgeforderte digitale Versenden sexueller Aufnahmen. Besonders häufig wird der Begriff im Zusammenhang mit Penisfotos verwendet, die ohne vorherige Zustimmung über Dating-Apps, soziale Netzwerke oder private Nachrichten verschickt werden. Die geplante Vorschrift betrifft damit auch Plattformen wie Grindr und X sowie den Versand über Dienste wie Telegram. Entscheidend soll sein, ob die empfangende Person dem Erhalt der Bilder zugestimmt hat. Die Reform sieht eine Verschärfung der bisherigen Rechtslage vor. Nach der bislang geltenden Bestimmung war für eine Strafverfolgung erforderlich, dass unerwünschte sexuelle Bilder wiederholt verschickt wurden. Künftig soll bereits eine einzige unaufgefordert versendete Aufnahme ausreichen.
Vorgesehen sind bis zu zwölf Monate Gefängnis und eine Geldbuße von 15.000 Euro. Wenn die empfangende Person minderjährig ist, sollen höhere Strafen möglich sein. Die Vorschrift soll auch dann greifen, wenn das Bild ausschließlich in einem privaten Chat zwischen zwei Personen verschickt wird. Damit würde die Einwilligung der Empfänger ausdrücklich in den Mittelpunkt der strafrechtlichen Bewertung rücken. Auch die Nutzung einer Dating-Plattform soll nicht automatisch als Zustimmung zum Erhalt intimer Aufnahmen gelten.
Paket gegen sexuelle Gewalt
Die Neuregelung ist Bestandteil eines umfangreichen Gesetzesvorhabens zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt – dagegen hatten bereits Ende September viele schwule Hardcore-Creator scharfe Kritik geübt, denn auch Angebote wie OnlyFans könnten dann illegal werden. Der Entwurf wird als umfassendes Gesetz, bezeichnet, eingebracht wurde es von der sozialistischen Abgeordneten Céline Thiébault-Martinez. Insgesamt 116 Parlamentarier aus verschiedenen politischen Lagern haben die Initiative mitunterzeichnet. Sie stammen aus linken Parteien, der politischen Mitte und der gemäßigten Rechten.
Mit dem Vorhaben sollen offiziell bestehende Schutzlücken geschlossen und unterschiedliche Formen sexueller Gewalt gemeinsam geregelt werden. Der Entwurf umfasst deshalb nicht nur digitale Übergriffe, sondern auch Maßnahmen in Justiz, Bildung, Arbeitswelt und Gesundheitswesen. Im zuständigen Parlamentsausschuss erhielt der Gesetzestext die Zustimmung sämtlicher abstimmender Mitglieder. Die Abgeordneten des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) enthielten sich.
Sex-Deepfakes im Visier
Neben dem unaufgeforderten Versenden sexueller Bilder sieht das Gesetzespaket strengere Strafen für die Verbreitung intimer Inhalte ohne Zustimmung der Betroffenen vor. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf sexualisierten Deepfakes. Dabei handelt es sich um mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bilder und Videos, die reale Menschen scheinbar in sexuellen Situationen zeigen. Solche Inhalte können beispielsweise das Aussehen bekannter Persönlichkeiten wie Justin Bieber oder Timothée Chalamet verwenden, ohne dass diese tatsächlich an den dargestellten Handlungen beteiligt waren. Die geplante Neuregelung soll nicht nur Prominente schützen, sondern ebenso Privatpersonen, deren Erscheinungsbild für entsprechende KI-Fälschungen missbraucht wird. Die Erstellung solcher sexualisierten Deepfakes soll nach dem Gesetzentwurf künftig einen eigenen Straftatbestand darstellen.
Finale Verabschiedung
Auch bei der Bearbeitung von Fällen sexueller Gewalt sind Änderungen vorgesehen. Nach dem Entwurf soll an jedem Gericht ein Richter oder eine Richterin speziell für entsprechende Verfahren zuständig sein. Darüber hinaus sollen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet werden, feste Ansprechpartner für Fragen und Beschwerden im Zusammenhang mit sexueller Gewalt zu benennen. Die Initiatoren wollen damit den Schutz Betroffener nicht auf das Strafrecht beschränken, sondern auch die Prävention und die institutionelle Unterstützung verbessern.
Trotz der Zustimmung der Nationalversammlung ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf muss zunächst im französischen Senat behandelt werden. Anschließend ist eine endgültige parlamentarische Verabschiedung erforderlich. Ob und wann die neue Strafvorschrift tatsächlich in Kraft tritt, hängt nun vom weiteren parlamentarischen Verfahren in Frankreich ab. Mit der Reform würde Frankreich dem Beispiel anderer europäischer Staaten folgen, die bereits gegen das unaufgeforderte Versenden intimer Bilder vorgehen. Im Vereinigten Königreich ist Cyberflashing bereits strafbar. Seit 2026 müssen Onlineplattformen dort außerdem Maßnahmen ergreifen, um die Zustellung unerwünschter Nacktbilder zu verhindern. Auch Österreich arbeitet an einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung.