Im australischen Bundesstaat Tasmanien zeichnet sich eine parlamentarische Entscheidung über ein Verbot sogenannter Konversionsmaßnahmen ab. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen soll noch vor Jahresende beraten werden. Während Premierminister Jeremy Rockliff die grundsätzliche Zielsetzung unterstützt, lehnen mehrere Mitglieder seiner Regierung die geplante Regelung ab.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Parlament des australischen Bundesstaates Tasmanien soll noch 2026 über ein Verbot von Konversionsmaßnahmen entscheiden.
- Premierminister Jeremy Rockliff unterstützt ein Verbot grundsätzlich. Innerhalb seiner Liberalen Partei gibt es jedoch erheblichen Widerstand.
- Medizinische Behandlungen, elterliche Gespräche, religiöse Äußerungen und öffentliche Debatten sollen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt bleiben.
- Ein Untersuchungsbericht dokumentierte anhaltende Konversionspraktiken und empfahl gesetzliche Gegenmaßnahmen.
- Mehrere europäische Staaten haben bereits Verbote eingeführt.
Premierminister unterstützt Verbot
Bei der Abstimmung sollen die Abgeordneten der regierenden Liberalen Partei nicht an eine gemeinsame Fraktionslinie gebunden sein. Damit könnten die Stimmen der oppositionellen Labor Party und unabhängiger Parlamentarier für eine Mehrheit entscheidend werden. Der Gesetzentwurf wurde nun offiziell eingebracht. Er richtet sich gegen Praktiken, mit denen versucht wird, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen gezielt zu verändern, zu unterdrücken oder zu beseitigen. Die Vereinten Nationen haben die unseriösen Praktiken klar als Folter definiert.
Tasmaniens Regierungschef Jeremy Rockliff hat sich prinzipiell für ein gesetzliches Verbot ausgesprochen. Allerdings hält er Änderungen an der derzeitigen Vorlage der Grünen für möglicherweise notwendig, bevor er ihr uneingeschränkt zustimmen kann. Seine Tasmanian Liberal Party hat beschlossen, den Abgeordneten bei der Abstimmung freie Hand zu lassen. „Die Mitglieder der Liberalen Partei können ihre Meinung jederzeit frei äußern“, erklärte Rockliff nach der entsprechenden Entscheidung seiner Parlamentsfraktion. Innerhalb der Regierung gehen die Einschätzungen zu dem Vorhaben deutlich auseinander.
Für und Wider zum Gesetz
Polizeiminister Felix Ellis kündigte an, gegen das Gesetz zu stimmen. Er befürchtet, dass Ärzte, Psychologen, Berater oder Eltern rechtliche Konsequenzen riskieren könnten, wenn sie bei Jugendlichen, die Schwierigkeiten mit ihrem Körper oder ihrer Geschlechtsidentität empfinden, einen aus seiner Sicht vorsichtigen Ansatz verfolgen. Auch Landwirtschaftsminister Gavin Pearce und der frühere stellvertretende Premierminister Michael Ferguson wollen die Vorlage ablehnen. Beide kritisieren insbesondere die ihrer Ansicht nach zu weit gefasste Definition von Konversionsmaßnahmen. Sie sehen darin die Gefahr, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte.
Die Grünen weisen die Befürchtungen zurück. Nach Darstellung der stellvertretenden Parteivorsitzenden Vica Bayley richtet sich das Gesetz ausschließlich gegen gezielte Bemühungen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen zu verändern, zu unterdrücken oder zu beseitigen. Gewöhnliche elterliche Erziehung, fachliche Beratung, medizinische Versorgung und religiöse Glaubensäußerungen seien dagegen nicht Gegenstand des Verbots. Der Gesetzentwurf enthalte ausdrücklich formulierte Ausnahmen, die entsprechende Tätigkeiten schützen sollen. So sollen medizinische Fachkräfte beispielsweise weiterhin Behandlungen anbieten dürfen, die sie nach fachlichen Maßstäben für tatsächlich angemessen halten.
Voraussetzung ist, dass diese den geltenden rechtlichen, beruflichen und ethischen Anforderungen entsprechen. Auch die Teilnahme an öffentlichen Diskussionen soll ausdrücklich erlaubt bleiben. Dasselbe gilt für die Äußerung religiöser Überzeugungen oder Glaubensgrundsätze, einschließlich des Gebets. Eltern sollen mit ihren Kindern weiterhin über sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, sexuelle Aktivitäten und Religion sprechen dürfen. Darüber hinaus sieht die Vorlage weitere Ausnahmen für bestimmte medizinische Behandlungen, Beratungsangebote und Gespräche vor, sofern diese in gutem Glauben erfolgen.
Schwere Schäden
Die Debatte über ein Verbot wird in Tasmanien bereits seit mehreren Jahren geführt. Ein Bericht des Tasmanian Law Reform Institute aus dem Jahr 2022 kam zu dem Ergebnis, dass Konversionsmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden und bei Betroffenen „schwere Schäden“ verursacht haben. Das Institut empfahl daraufhin gesetzliche Reformen zum Schutz der Betroffenen. Gleichzeitig sprach es sich dafür aus, rechtmäßige medizinische Behandlungen, aufrichtige religiöse Glaubensäußerungen, elterliche Beratung und öffentliche Debatten ausdrücklich zu schützen. Schon 2023 hatte die tasmanische Regierung einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Wegen der daran geäußerten Kritik wurde das Vorhaben jedoch nicht weiterverfolgt. Mit der Initiative der Grünen liegt nun eine neue Grundlage für eine parlamentarische Entscheidung vor.
Die Organisation Equality Tasmania begrüßte die Entscheidung der Liberalen Partei, eine Abstimmung ohne Fraktionszwang zu ermöglichen. Ihr Sprecher Rodney Croome forderte Abgeordnete, die dem Gesetz kritisch gegenüberstehen oder noch unentschlossen sind, dazu auf, vor ihrer Entscheidung mit Menschen zu sprechen, die selbst Konversionsmaßnahmen erlebt haben. Nach Auffassung der Organisation sollten die persönlichen Erfahrungen der Betroffenen bei der politischen Bewertung eine zentrale Rolle spielen. Unterstützung erhält die Initiative auch von mehreren unabhängigen Abgeordneten. Sollten diese ihre Zustimmung bis zur Abstimmung aufrechterhalten, könnte der Gesetzentwurf auch ohne die geschlossene Unterstützung der Regierungspartei eine Mehrheit erreichen. Eine Entscheidung wird noch vor Ende 2026 erwartet.
Kein EU-weites Verbot
Auch in Europa beschäftigt der Umgang mit Konversionsmaßnahmen seit Jahren Parlamente, Regierungen und Menschenrechtsorganisationen. Mitte Mai dieses Jahres reagierte die von Ursula von der Leyen geführte Europäische Kommission auf eine Europäische Bürgerinitiative, die ein Verbot entsprechender Praktiken in der gesamten Europäischen Union gefordert hatte. Die Initiative hatte zuvor Unterstützung im Europäischen Parlament erhalten. Die Kommission entschied sich jedoch gegen die Einführung eines EU-weiten Verbots, obgleich das Expertengremium der EU feststellte, dass Konversionstherapien „zutiefst schädliche Eingriffe darstellen, die auf der aus medizinischer Sicht falschen Vorstellung beruhen, dass LGBTIQ+-Menschen krank seien, und die schwere Schmerzen und Leiden zufügen sowie dauerhafte körperliche und psychische Schäden verursachen“.
Mit der Absage der EU bleibt die gesetzliche Regulierung weiterhin maßgeblich den einzelnen Staaten überlassen. Mehrere europäische Länder haben bereits eigene Maßnahmen gegen Konversionspraktiken beschlossen. Dazu gehören nebst Deutschland auch Spanien, die Niederlande, Malta, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland und Portugal. Auch in der Schweiz gibt es entsprechende Regelungen und weitere Bestrebungen, Verbote auf nationaler Ebene voranzubringen. Die bestehenden Gesetze unterscheiden sich allerdings hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der geschützten Personengruppen und möglicher Ausnahmen.