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Kampf in der Schweiz Nach fünf Jahren droht Ehepaar die Ausweisung nach Russland

Von ms - 28.09.2026 - 09:30 Uhr
Kampf in der Schweiz
Foto: Ilia Ageev Dmitrii Kiselev privat
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Seit mehr als fünf Jahren leben Ilia Ageev und Dmitrii Kiselev in der Schweiz. Sie haben Deutsch gelernt, geheiratet, Freundschaften geschlossen und engagieren sich ehrenamtlich. Nun soll das schwule Ehepaar innerhalb weniger Tage nach Russland zurückkehren.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ilia Ageev und Dmitrii Kiselev leben seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz und sollen das Land bis zum 2. Oktober verlassen.
  • Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte ihre Asylgesuche bereits 2021 ab. 
  • Ende August 2026 wies das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerden endgültig ab.
  • Das schwule Paar war 2021 aus Russland geflohen, nachdem Ilia  bedroht und zusammengeschlagen worden war.
  • Seit ihrer Ankunft haben sich die beiden in Zürich ein gemeinsames Leben aufgebaut, Deutsch gelernt, geheiratet und sich ehrenamtlich engagiert.
  • Russland hat die sogenannte „internationale LGBTIQ+-Bewegung“ als extremistisch eingestuft.
  • Nach Angaben von Human Rights Watch gab es bis Juni 2025 in Russland 101 Verurteilungen wegen angeblichen „LGBTIQ+-Extremismus“.
  • Das Paar hat ein Härtefallgesuch gestellt. Ob die Rückführung bis zu einer Entscheidung darüber ausgesetzt wird, ist offen.
  • Eine Petition fordert das Zürcher Migrationsamt auf, den Härtefall sorgfältig zu prüfen und die geplante Ausweisung nicht zu vollziehen.

Rückkehr nach Russland?

Bis zum 2. Oktober müssen die beiden Männer nach dem rechtskräftigen Abschluss ihres Asylverfahrens die Schweiz verlassen. Ihre Hoffnung richtet sich nun auf ein parallel eingereichtes Härtefallgesuch. Zugleich versucht eine Petition, eine vorläufige Aussetzung der Rückführung zu erreichen. Die Vorstellung einer Rückkehr nach Russland löst bei den beiden große Sorgen aus. Dima, wie Dmitrii auch genannt wird, sagte in einem Videointerview mit Watson den Tränen nahe: „Ich will mir gar nicht vorstellen, was passiert, wenn wir in Russland in Haft kämen und voneinander getrennt würden.“ Vor fünf Jahren hatten die beiden geglaubt, einer solchen Gefahr mit ihrer Flucht in die Schweiz für immer entkommen zu sein.

Bedrohungen und Angriff 

Ilia hatte sich in Russland öffentlich für queere und homosexuelle Menschen eingesetzt. Nach seinen Angaben war er deshalb immer wieder mit Hassnachrichten und Drohungen konfrontiert. Im März 2021 berichtete er in einem Beitrag zudem offen über seine HIV-Infektion. Danach habe sich die Situation weiter zugespitzt. Ilia erhielt nach eigenen Angaben Morddrohungen, zudem wurde seine Adresse im Internet verbreitet. Auch auf der Straße sei er bedroht worden. Wenige Tage später wurde er im Zentrum von St. Petersburg zusammengeschlagen. Bei der Attacke erlitt er einen Nasenbruch, Ilia erstattete Anzeige. Eine Untersuchung sei jedoch nicht eingeleitet worden. Im folgenden Monat verließen Ilia und Dmitrii Russland. Sie reisten nach Zürich und beantragten in der Schweiz Asyl.

Behörden lehnten Asylanträge ab

Das Staatssekretariat für Migration lehnte die Asylgesuche der beiden bereits Anfang Juli 2021 ab. Nach Auffassung der Behörde reichten ihre Erlebnisse in Russland nicht aus, um sie als Flüchtlinge anzuerkennen. Ilia und Dmitrii akzeptierten die Entscheidungen nicht und zogen vor das Bundesverwaltungsgericht. Während das Verfahren weiterlief, richteten sie ihr Leben zunehmend auf die Schweiz aus. Die beiden lernten Deutsch, knüpften soziale Kontakte und heirateten. Auch beruflich und ehrenamtlich wurden sie aktiv.

Dmitrii ist ausgebildeter Pädagoge und unterstützt freiwillig einen Kindergarten in Zürich als Schulassistent. Ilia arbeitet als Fotograf und engagiert sich in den Bereichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Beide sind darüber hinaus ehrenamtlich in der LGBTIQ+-Community tätig. Zu ihrem Engagement gehören unter anderem Aktivitäten im Umfeld des Regenbogenhauses Zürich, von Rainbow Networks und der Zürich Pride.

Bundesverwaltungsgericht erteilt Abfuhr 

Am 31. August 2026 folgte für das Paar die endgültige Entscheidung im Asylverfahren: Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerden ab. Damit müssen Ilia und Dmitrii die Schweiz bis zum 2. Oktober verlassen. Das Gericht erkennt zwar an, dass homosexuelle Menschen in Russland erheblichen gesetzlichen Einschränkungen ausgesetzt sind. Eine konkrete individuelle Verfolgungsgefahr für die beiden Männer sei jedoch nicht ausreichend nachgewiesen worden.

Auch das Staatssekretariat für Migration sieht demnach keine hinreichende individuelle Gefährdung, aus der sich ein Anspruch auf Asyl ergeben würde. Diese Bewertung stößt auf viel Kritik. Der Migrationsrechtler Valerio Priuli sagte gegenüber dem Magazin Blick, die mögliche künftige Gefährdung des Paares hätte vertiefter geprüft werden können. Auch Amnesty International äußerte Bedenken und verwies auf die Menschenrechtslage in Russland.

Lage für LGBTIQ+-Menschen 

Seit der Flucht des Paares hat sich die rechtliche Situation für homosexuelle Menschen in Russland weiter verändert. Die sogenannte „internationale LGBTIQ+-Bewegung“ wurde von den russischen Behörden als extremistisch eingestuft. Ilia und Dmitrii befürchten deshalb, bei einer Rückkehr wegen ihrer sexuellen Orientierung und ihres öffentlichen Engagements Repressionen ausgesetzt zu sein. Nach Angaben von Human Rights Watch gab es in Russland bis Juni 2025 insgesamt 101 Verurteilungen wegen angeblichen „LGBTIQ+-Extremismus“. Zuletzt wurden drei Mitarbeiter eines schwulen Clubs auf dieser Grundlage zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt. Für Ilia und Dmitrii verstärken solche Fälle die Sorge darüber, was sie nach einer Rückkehr erwarten könnte.

Letzte Chance Härtefallgesuch 

Nach dem Ende des regulären Asylverfahrens setzen die beiden ihre Hoffnung nun vor allem auf ein Härtefallgesuch. Dabei soll ihre persönliche Situation umfassender berücksichtigt werden. Eine Rolle spielen können unter anderem die Dauer ihres Aufenthalts in der Schweiz, ihre sozialen Beziehungen, ihre Integration sowie ihr freiwilliges und gesellschaftliches Engagement. Noch ist offen, ob die Ausweisung ausgesetzt wird, solange über dieses Gesuch entschieden wird. Unterstützung erhält das Paar zusätzlich durch eine von Ilia gestartete Campax-Petition. Darin wird das Zürcher Migrationsamt aufgefordert, das Härtefallgesuch sorgfältig zu prüfen und die Wegweisung bis zu einer Entscheidung darüber nicht zu vollziehen.

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