Russland verschärft Repression Nach Extremismus-Urteil: Erstmals Haftstrafen für Clubbetreiber
Ein russisches Gericht hat den Betreiber eines LGBTIQ+-Nachtclubs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Fall gilt als das erste Strafverfahren, das unmittelbar auf das Urteil des Obersten Gerichts Russlands aus dem Jahr 2023 zurückgeht, mit dem die sogenannte „internationale öffentliche LGBT-Bewegung“ als extremistische Organisation eingestuft wurde.
Das Wichtigste im Überblick
- Drei Menschen sind in Russland wegen ihrer Verbindung zu einem LGBTIQ+-Club zu Haftstrafen verurteilt worden.
- Der Fall gilt als das erste Strafverfahren auf Grundlage des Urteils des Obersten Gerichts von 2023
- Vor drei Jahren wurde die „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistische Gruppe eingestuft
- Die Verurteilten weisen die Vorwürfe zurück.
- Menschenrechtsorganisationen sehen in dem Vorgehen eine weitere Verschärfung der Repressionen gegen LGBTIQ+-Menschen.
Förderung von „Extremismus“
Neben dem Clubbesitzer Wjatscheslaw Chassanow verurteilte das Gericht in Orenburg auch die Clubmanagerin Diana Kamilyanova sowie den künstlerischen Leiter Alexander Klimow. Nach Auffassung der Justiz machten sich alle drei schuldig, die Aktivitäten einer Organisation organisiert beziehungsweise unterstützt zu haben, die von den russischen Behörden als „extremistische Organisation“ eingestuft wird. Der 37-jährige Chassanow erhielt eine Haftstrafe von sieben Jahren und muss zusätzlich eine Geldstrafe von einer Million Rubel (umgerechnet rund 11.000 Euro) zahlen. Die 30-jährige Kamilyanova wurde zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen den 23-jährigen Klimow verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Alle drei bestritten die gegen sie erhobenen Vorwürfe.
Der Club „Pose“ war 2021 in der Stadt Orenburg eröffnet worden. Nachdem die Einschränkungen für LGBTIQ+-Menschen in Russland weiter verschärft worden waren, soll sich der Veranstaltungsort nach Angaben des unabhängigen russischen Mediums Mediazona in ein „Parodie-Bar-Theater“ umbenannt haben. Im März 2024 durchsuchten Polizeikräfte, Angehörige der Nationalgarde und Mitglieder einer nationalistischen Gruppe den Club. In sozialen Medien veröffentlichte Videos zeigten Gäste mit erhobenen Händen an Wänden sowie weitere Besucher, die bäuchlings auf dem Boden lagen. Künstlerinnen und Künstler wurden festgenommen, zudem beschlagnahmten die Einsatzkräfte Kostüme und Perücken.
Erstes Strafverfahren mit Extremismus-Paragraf
Das Gericht erklärte zur Begründung des Urteils, die Angeklagten hätten „unter dem Deckmantel des Betriebs eines Nachtclubs Veranstaltungen organisiert, deren gemeinsames Thema die Demonstration einer Zugehörigkeit zu Personen mit nicht-traditioneller sexueller Orientierung für einen unbestimmten Kreis von Gästen gewesen sei“. Das Verfahren gilt als das erste Strafverfahren, das direkt auf das Urteil des Obersten Gerichts von 2023 zurückzuführen ist. Das Gericht hatte damals die sogenannte „internationale öffentliche LGBT-Bewegung“ zu einer extremistischen Organisation erklärt, ohne jedoch zu definieren, was genau darunter zu verstehen ist. Damit erhielten russische Strafverfolgungsbehörden weitreichende Möglichkeiten, gegen LGBTIQ+-Gruppen, Veranstaltungsorte und Aktivistinnen und Aktivisten vorzugehen.
Seit dem Urteil sehen sich auch Verlage, Streamingdienste und Online-Plattformen in Russland Ermittlungen und Geldstrafen wegen angeblicher „LGBT-Propaganda“ ausgesetzt. Präsident Wladimir Putin vertritt dabei offen seit Jahren die Auffassung, dass LGBTIQ+-Rechte nicht mit den von seiner Regierung propagierten „traditionellen russischen Werten“ vereinbar seien. Menschenrechtsverbände wie Amnesty International verurteilten sowohl das jüngste Urteil wie auch die russische Gesetzgebung scharf.