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Frauen geraten ins Visier
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Frauen geraten ins Visier Kritik an senegalesischen Pseudo-Analtests

ms - 18.08.2026 - 08:00 Uhr
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Im Senegal sind sieben wegen Online-Betrugs und Erpressung beschuldigte Frauen zu zwangsweisen Analuntersuchungen verpflichtet worden. Unter ihnen waren fünf lesbische und zwei heterosexuelle Frauen. Die Untersuchungen erfolgten offenbar im Rahmen medizinischer Untersuchungen im Youssou Mbargane Diop Hospital in Rufisque und umfassten auch erzwungene digitale rektale Untersuchungen. Queere Organisationen gehen von bewussten Schikanen gegenüber homosexuellen Menschen aus. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Sieben Frauen wurden im Senegal nach Vorwürfen von Online-Betrug und Erpressung zu Zwangs-Analuntersuchungen verpflichtet.
  • Unter den Beschuldigten waren heterosexuelle und lesbische Frauen.
  • Analuntersuchungen gelten international als wissenschaftlich wertlos und werden von Menschenrechtsorganisationen als grausam und erniedrigend kritisiert.
  • Nach Angaben des Berichts ist Senegal nach Afghanistan erst das zweite Land, in dem solche Untersuchungen bei Frauen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen dokumentiert wurden.
  • Die Fälle stehen im Zusammenhang mit einem verstärkten Vorgehen der senegalesischen Behörden gegen gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten.

Ermittlungen nach Sextortion

Analuntersuchungen werden üblicherweise bei Männern eingesetzt, die der Homosexualität verdächtigt werden, um einen vermeintlichen Nachweis sexueller Kontakte zu erbringen. Wissenschaftlich lassen sich daraus jedoch keine entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. Nach Angaben der queeren Organisation 76crimes ist dies nach Afghanistan erst der zweite international dokumentierte Fall, in dem Frauen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen solchen Untersuchungen unterzogen wurden. 

Die sieben Festnahmen stehen demnach im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen „Sextortion“-Ring in der Region Thiès, rund 72 Kilometer östlich der Hauptstadt Dakar. Dort waren zunächst vier Menschen festgenommen worden. Ihnen wurden unter anderem kriminelle Verschwörung, „unnatürliche Handlungen“, Online-Prostitution, Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln, vorsätzliche Übertragung von HIV, Gefährdung des Lebens anderer, Identitätsdiebstahl und Betrug vorgeworfen. Weitere Ermittlungen führten dann in Rufisque-Est, rund 26 Kilometer östlich von Dakar, zur Anklage gegen sieben Menschen. 

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich auf Instagram über einen gefälschten Account als junges Mädchen ausgegeben zu haben. Anschließend sollen sie gegen Bezahlung sexuelle Videoanrufe über WhatsApp angeboten haben. Dabei sei ein vorab aufgezeichnetes Video einer weiblichen Komplizin eingesetzt worden, um die Kontakte zu täuschen. Die Frauen mussten nach Angaben des Berichts zudem einen erzwungenen HIV-Test über sich ergehen lassen. Eine von ihnen wurde positiv auf HIV getestet, jedoch nicht wegen vorsätzlicher HIV-Übertragung angeklagt. 

Untersuchungen ohne Mehrwert 

Nach Angaben von Seneweb erklärte der untersuchende Arzt im Zusammenhang mit den Analuntersuchungen, man habe „deutliche körperliche Merkmale festgestellt“, die gleichgeschlechtliches Verhalten beweisen sollen.  Human Rights Watch beschreibt in seinem Bericht „Dignity Debased“, dass solche Untersuchungen häufig das erzwungene Einführen von Fingern oder mitunter anderen Gegenständen in den Anus der beschuldigten Person durch Ärzte oder anderes medizinisches Personal umfassen. Polizeibeamte und einige medizinische Fachkräfte behaupten demnach, auf diese Weise den Tonus des analen Schließmuskels oder die Form des Afters bestimmen und daraus ableiten zu können, ob die betroffene Person homosexuellen Geschlechtsverkehr gehabt habe.

Die Weltärztevereinigung verabschiedete bereits 2017 eine Resolution, in der sie ein Verbot zwangsweiser Analuntersuchungen forderte. Ärzte wurden aufgefordert, sich nicht daran zu beteiligen. Die Methode wurde im 19. Jahrhundert durch den Gerichtsmediziner Auguste Ambroise Tardieu bekannt. Heute wird sie weithin kritisiert und besitzt keinen wissenschaftlichen Wert. Dokumentiert wurde ihr Einsatz trotzdem in Afghanistan, Kamerun, Ägypten, Kenia, Libanon, Tunesien, Turkmenistan, Uganda, Sambia und nun auch Senegal. 

Kritik von Menschenrechtsvereinen

Menschenrechtsorganisationen betrachten die Untersuchungen als grausam und erniedrigend. Human Rights Watch bezeichnete sie bereits früher als eine Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, die bis hin zu Folter reichen könne.  Auch internationale Menschenrechtsnormen seien betroffen. Genannt werden die Konvention gegen Folter, die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie Artikel 7 der senegalesischen Verfassung. Dort heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Warum die senegalesischen Justizbehörden die invasiven Untersuchungen jetzt auch für Frauen für relevant hielten, wurde bisher nicht offiziell erklärt.  

Den inhaftierten lesbischen Frauen drohen nach dem senegalesischen Gesetz gegen „unnatürliche Handlungen“ fünf bis zehn Jahre Haft. Hinzu können hohe Geldstrafen kommen. Eine Verurteilung kann nach dem senegalesischen Strafgesetzbuch zudem zum dauerhaften Entzug verschiedener Bürgerrechte führen. Besonders schwer wiegt zudem der Vorwurf der kriminellen Verschwörung. Dafür ist eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren mögliche. 

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