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Fünf Jahre Taliban in Afghanistan
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Fünf Jahre Taliban Verfolgung von Homosexuellen, Schutzversprechen bleiben offen

ms - 14.08.2026 - 08:00 Uhr
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Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 fordert Amnesty International die Bundesregierung auf, ihre Aufnahmezusagen für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen umzusetzen und Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen. Nach aktueller Schätzung der Organisation Kabul Luftbrücke warten in Pakistan noch immer mehr als 600 Menschen auf die zugesagte Einreise nach Deutschland. Derweil spitzt sich die Lage im Land insbesondere für Frauen, Aktivisten und Homosexuelle weiter zu. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban ist die Menschenrechtslage in Afghanistan nach Einschätzung von Amnesty International dramatisch.
  • Besonders Frauen und Mädchen sowie homosexuelle Menschen sind von systematischer Entrechtung und Verfolgung betroffen.
  • Auf Homosexualität steht nach der von den Taliban im Januar 2026 verabschiedeten „Strafprozessordnung der Gerichte“ die Todesstrafe.
  • Mehr als 600 Afghanen warten nach Angaben der Organisation Kabul Luftbrücke in Pakistan noch auf ihre zugesagte Einreise nach Deutschland.
  • Amnesty fordert, alle Aufnahmezusagen umzusetzen und Abschiebungen nach Afghanistan ausnahmslos zu beenden.

Unterdrückung, Folter, Hinrichtungen

Die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich seit der Rückkehr der Taliban an die Macht dramatisch verschlechtert. Insbesondere Frauen und Mädchen werden nach Angaben von Amnesty systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen und entrechtet. Die Einschränkungen ihrer Rechte seien so umfassend, dass Amnesty International sie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstufe. Auch schwule Männer sind Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung, Folter und Körperstrafen wie Auspeitschungen sowie Hinrichtungen ausgesetzt. Die im Januar 2026 von den Taliban verabschiedete „Strafprozessordnung der Gerichte“ erlaubt die Zerstörung von Eigentum als Strafmaßnahme, institutionalisiert Folter sowie weitere Misshandlungen durch Körperstrafen und lässt die Todesstrafe für ein breites Spektrum von Straftaten zu.

Die Verordnung verfestigt zudem Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion und sozialem Status und erkennt ausdrücklich Sklaverei an. Für homosexuelle Menschen ist die Lage besonders gefährlich: Auf Homosexualität steht die Todesstrafe. Damit sind schwule Männer nicht nur gesellschaftlicher Ausgrenzung und Verfolgung ausgesetzt, sondern müssen unter der Herrschaft der Taliban auch um ihr Leben fürchten.

Massive Menschenrechtsverletzungen

„Die Taliban haben massive Menschenrechtsverletzungen nicht nur normalisiert, sondern auch in Gesetze gegossen. Jede Person, die nach Afghanistan zurückkehren muss – ob durch Abschiebung aus Deutschland oder durch Rücknahme der Aufnahmezusage – kann davon betroffen sein. Afghanistan als sicheren Ort zu bezeichnen, ist zynisch“, erklärt Theresa Bergmann, Fachreferentin für Asien bei Amnesty International in Deutschland. „Umso beschämender ist es, dass Deutschland sein Schutzversprechen gegenüber afghanischen Menschenrechtsverteidiger*innen, queeren Personen oder ehemaligen Ortskräften wieder und wieder gebrochen hat.“

Die Bundesregierung hatte ursprünglich insgesamt 3.087 Personen eine Aufnahmezusage erteilt, darunter zahlreiche Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und LGBTIQ+-Menschen. Laut Kabul Luftbrücke konnten im Rahmen des 2022 aufgesetzten Bundesaufnahmeprogramms bisher 2.447 Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland einreisen. Mehr als 600 Menschen befinden sich demnach aktuell noch in Pakistan. Ihnen drohen täglich Misshandlungen durch die pakistanischen Behörden und eine Abschiebung nach Afghanistan.

Regierung verzögert Verfahren 

Amnesty-Referentin Theresa Bergmann sagt: „Statt die zugesagten Aufnahmen schnellstmöglich umzusetzen, hat die Bundesregierung Aufnahmeverfahren verzögert, erschwert oder faktisch blockiert und systematisch Zusagen für gefährdete Afghaninnen zurückgenommen. Wenn diese Menschen dafür mit dem Leben bezahlen, trägt die Bundesregierung eine Mitverantwortung. Wer Schutz versprochen hat, muss diesen Schutz auch gewähren und darf nicht riskieren, Menschen zurück in die Lebensgefahr zu schicken. Die Bundesregierung muss jetzt alles daran setzen, alle Afghaninnen mit Aufnahmezusage sofort nach Deutschland einreisen zu lassen.“

Auch die jüngste Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan – nun auch von Personen, die nicht straffällig geworden sind – hält Amnesty aus menschenrechtlicher Perspektive für untragbar. Das völkerrechtliche Prinzip des Non-Refoulement verbietet die Abschiebung in ein Land, in dem den Betroffenen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das gilt nach Auffassung der Organisation auch für Menschen ohne Asylanspruch. Amnesty bewertet Abschiebungen nach Afghanistan deshalb als mit menschenrechtlichen Garantien unvereinbar und jede Ausweitung der Abschiebungspraxis als völkerrechtswidrig.

Rückkehrer leben gefährlich 

Die Europäische Asylagentur stuft Rückkehrer nach Afghanistan ausdrücklich als Personengruppe mit erhöhtem Gefährdungsrisiko ein. Menschen, die nach Afghanistan zurückkehren, werden häufig als Verräter, Spione oder vermeintlich „verwestlicht“ angesehen und massiv verfolgt und bestraft. Dabei können bereits äußere Merkmale zum Risiko werden. Sogenannte „westliche“ Haarschnitte, gestutzte Bärte oder Kleidung, die nicht den Vorschriften der Taliban entspricht, können als „unislamisches Verhalten“ eingestuft und hart sanktioniert werden. Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) dokumentierte in diesem Zusammenhang hunderte schwerwiegende Übergriffe, darunter willkürliche Festnahmen und Misshandlungen.

Für homosexuelle Menschen kommt eine weitere besondere Gefährdung hinzu. Die ausdrückliche Strafandrohung bis hin zur Todesstrafe für Homosexualität verschärft die ohnehin hohe Gefahr für Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung ins Visier der Taliban geraten. Gerade für Angehörige der LGBTIQ+-Community kann eine Rückkehr damit existenzielle Folgen haben. Nina Alizadeh Marandi, Expertin für Asylpolitik und -recht bei Amnesty International in Deutschland, erklärt: „Afghanistan ist kein sicheres Land. Das gilt nicht nur für Frauen, sondern für alle Rückkehrenden. Auch wenn Menschen kein Asyl zugesprochen bekommen haben, dürfen sie nach menschenrechtlichen Standards nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Jede Ausweitung der Abschiebungspraxis und jede weitere Verhandlung mit den Taliban zu diesem Zweck ist eine Verletzung menschenrechtlicher Garantien und gefährdet Menschenleben.“

Ende der Abschiebungen

Amnesty International fordert die Bundesregierung deshalb auf, die noch offenen Aufnahmezusagen umzusetzen und die Abschiebungspraxis nach Afghanistan zu beenden. Konkret verlangt die Organisation: alle Afghanen, die in Pakistan immer noch auf die Weiterreise nach Deutschland warten, sofort einreisen zu lassen, Abschiebungen nach Afghanistan ausnahmslos einzustellen und mit Blick auf bereits stattgefundene Abschiebungen zu überwachen, ob Afghanen nach ihrer Abschiebung unbehelligt einreisen und darüber hinaus ohne Verfolgung und ohne Gefahr für Leib und Leben in Afghanistan leben können.

Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban stellt Amnesty damit die deutsche Afghanistan-Politik erneut grundsätzlich infrage. Angesichts der besonderen Gefahren für homosexuelle Menschen und anderer besonders gefährdeter Gruppen drängt die Organisation auf die sofortige Umsetzung der bestehenden Schutzversprechen und ein Ende der Abschiebungen.

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