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Geschlechtsänderung in Frankreich
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SBBG in Frankreich Reform in Warteschleife und neue Versprechen

ms - 13.08.2026 - 09:00 Uhr
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Frankreichs Regierung will das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens im Personenstandsregister vereinfachen, ähnlich dem bestehenden Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland. Die für den Kampf gegen Diskriminierung zuständige Ministerin Aurore Bergé kündigte an, die bislang erforderliche gerichtliche Beteiligung abzuschaffen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Frankreichs Ministerin Aurore Bergé will die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags künftig ohne gerichtliches Verfahren ermöglichen.
  • Noch im März hatte Bergé die bestehende Rechtslage verteidigt.
  • Präsident Emmanuel Macron hatte sich zunächst offen für eine Vereinfachung gezeigt, später aber dagegen positioniert.
  • 99 Prozent der Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags werden bereits heute genehmigt.
  • Die Zahl der Verfahren stieg zwischen 2018 und 2024 um 577 Prozent.
  • Zwei französische Gesetzesinitiativen zur Reform liegen bereits vor.
  • Die vollständige Entjudikalisierung soll bis zum Jahr 2029 erreicht werden.
  • Damit fällt die angekündigte Reform möglicherweise in eine Zeit nach den nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen.

Kehrtwende bei Queer-Politik 

In einem Interview mit Libération sagte Bergé: „Die Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister müssen entjudikalisiert werden.“ Die Ankündigung erfolgte im Zusammenhang mit dem neuen nationalen Aktionsplan gegen LGBTIQ+-Feindlichkeit für die Jahre 2026 bis 2029. Bergé stellte den Plan unter anderem bei einem Besuch der ländlichen Pride im französischen Chenevelles vor. Die Ministerin begründet ihre neue Haltung mit Gesprächen mit betroffenen Menschen. „Im Laufe meiner Gespräche mit den betroffenen Personen bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass diese Verfahren entjudikalisiert werden müssen, weil sie als schmerzhaft erlebt werden“, sagte sie. Zugleich versicherte sie: „Ich verpflichte mich dazu!“

Die Ankündigung ist auch deshalb bemerkenswert, weil Bergé noch wenige Monate zuvor eine andere Position vertreten hatte. Im März war sie auf die seit Jahren erhobene Forderung von Organisationen für trans* Rechte angesprochen worden. Damals hatte sie keine Änderung des Verfahrens in Aussicht gestellt. „Für den Moment ist mir wichtig, dass das Gesetz überall im Land auf dieselbe Weise angewandt wird“, sagte sie seinerzeit. Eine grundlegende Änderung schien damals nicht vorgesehen. Bergé erklärte sogar: „Mir scheint, dass das Gesetz ein Gleichgewicht gefunden hat, das die Autonomie der Menschen gewährleistet“.

Sinneswandel bei Macron

Auch Präsident Emmanuel Macron hatte bei diesem Thema bereits unterschiedliche Positionen vertreten. Im Präsidentschaftswahlkampf 2022 hatte er sich grundsätzlich offen für eine Vereinfachung gezeigt. Damals sagte Macron bei der Vorstellung seines Programms: „Menschen, die sich auf einen Transitionsprozess einlassen, müssen in ihrer Entscheidung und ihrem Leben respektiert werden, und ihr Leben darf durch unnötige Verwaltungsverfahren nicht zusätzlich erschwert werden.“ Zwei Jahre später war davon weniger zu hören. Während des Wahlkampfs zur Parlamentswahl nach der Auflösung der Nationalversammlung wandte sich Macron gegen die entsprechende Forderung der politischen Linken. Bei einem Besuch auf der bretonischen Île de Sein sagte er: „Es gibt völlig absurde Dinge, wie zum Beispiel, auf dem Rathaus sein Geschlecht ändern zu lassen, nun ja …“

Massiver Anstieg der Verfahren 

Die Organisation Outrans, die sich für die Rechte von trans* Menschen einsetzt, begrüßt Bergés aktuelle Ankündigung. Zugleich fordert sie, die angekündigte Reform nicht auf die lange Bank zu schieben. Auch die Zahlen des französischen Justizministeriums sprechen demnach für eine Änderung des bisherigen Verfahrens. 99 Prozent der Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister werden bereits jetzt genehmigt. Die Beteiligung eines Richters führt demnach nur äußerst selten dazu, dass ein Antrag zurückgewiesen wird. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Verfahren erheblich erhöht. 2018 wurden 426 entsprechende Fälle registriert. 2024 waren es bereits 2.883. Das entspricht einem Anstieg von 577 Prozent. 

Frankreich gehört damit keineswegs zu den Vorreitern in Europa. Zwölf europäische Staaten haben die Änderung des Geschlechtseintrags bereits ohne ein entsprechendes gerichtliches Verfahren ermöglicht. Dänemark ging 2014 voran. Es folgten Malta, Irland, Norwegen, Belgien, Portugal, Island, die Schweiz, Spanien und Finnland. Deutschland verabschiedete eine entsprechende Reform 2024.

Auch das Argument, für eine Reform fehle dem Parlament die Zeit, überzeugt queere Verbände nur bedingt. Für Bergé wäre zudem keine komplette Neuentwicklung nötig. Zwei Gesetzesinitiativen zur Änderung des Geschlechtseintrags liegen bereits vor. Die erste wurde 2024 von der grünen Senatorin Mélanie Vogel eingebracht. Eine weitere stammt aus dem Jahr 2025 und wurde vom Abgeordneten der Partei La France insoumise, Jean-François Coulomme, vorgelegt.

Start der Reform bleibt offen

Wann die Arbeiten konkret beginnen sollen, lässt Bergé trotzdem offen. Ein Start im September oder Oktober ist nicht angekündigt. Zunächst will die Ministerin ein sogenanntes Cerfa-Formular für die Verwaltung und ein Informationsblatt einführen. „Wir werden ein Cerfa-Formular und ein Merkblatt erstellen, in dem ausdrücklich daran erinnert wird, dass für diese Verfahren keine medizinischen Nachweise erforderlich sind.“ 

Die vollständige Abschaffung des gerichtlichen Verfahrens soll nach ihren Worten erst innerhalb des laufenden Aktionsplans erfolgen. „Wir werden dies vor Ablauf der Laufzeit dieses Plans erreichen“, verspricht Bergé. Der Plan läuft bis 2029. Damit liegt das von der Ministerin genannte Ziel weit nach den nächsten wichtigen politischen Weichenstellungen in Frankreich. Bis dahin wird es eine neue Präsidentschaftswahl geben, zudem dürfte eine neue Nationalversammlung über die politische Zukunft der Regierung und ihrer Minister entscheiden. Im Grundsatz besteht damit die Gefahr, dass unter veränderten politischen Rahmenbedingungen das französische Selbstbestimmungsgesetz erneut scheitern könnte. Für queere Organisationen, die seit Jahren eine Vereinfachung des Verfahrens verlangen, dürfte entscheidend sein, ob aus dieser Ankündigung nun tatsächlich kurzfristig politische Konsequenzen entstehen – oder ob die Reform erneut aufgeschoben wird.

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