Direkt zum Inhalt
LSVD+ kritisiert Unionsfraktion
ANZEIGE

LSVD+ kritisiert Union Reaktion nach Thorsten Freis Statement zur Verfassungsänderung

ms - 11.08.2026 - 08:30 Uhr
Loading audio player...

Der neue Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, hält eine ausdrückliche Verankerung des Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz für nicht erforderlich. Gegenüber der Funke Mediengruppe sagte Frei, eine solche Ergänzung sei „nicht notwendig”. Zugleich erklärte er: „Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten.” Nach heftiger Kritik von Seiten der Opposition meldet sich jetzt auch der LSVD+ zu Wort. 

Das Wichtigste im Überblick

  • CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei hält eine ausdrückliche Verankerung des Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz für nicht notwendig.
  • Frei bezeichnete den Wunsch der queeren Community nach einer entsprechenden Ergänzung als „symbolischen Schritt“.
  • Patrick Dörr vom Bundesvorstand des LSVD+ kritisiert diese Haltung mit Blick auf die Verfolgung queerer Menschen in der Geschichte der Bundesrepublik.
  • Unter dem früheren Paragraphen 175 wurden in Deutschland über Jahrzehnte zehntausende Männer strafrechtlich verfolgt.
  • Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1957 und 1973 die Verfassungskonformität des Paragraphen 175.
  • Nach Ansicht des LSVD+ reicht der bisherige Schutz des Artikels 3 nicht aus, weil sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich wieder ändern könne.
  • Seit Inkrafttreten wurde das Grundgesetz 69 Mal geändert. Der LSVD+ sieht queere Menschen als letzte große, von den Nationalsozialisten verfolgte Personengruppe, die nicht ausdrücklich in Artikel 3 geschützt ist.

Deutliche Kritik des LSVD+

Die Einschätzung der Union über einen rein „symbolischen Schritt“ stößt beim LSVD+ auf deutliche Kritik. Patrick Dörr kommentiert die Äußerungen für den Bundesvorstand des Verbandes und verweist insbesondere auf die historische Bedeutung eines ausdrücklichen Schutzes im Grundgesetz. Gerade der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion müsse wissen, dass eine Änderung des Grundgesetzes weit über einen symbolischen Akt hinausgehe, argumentiert Dörr. Trotz Artikel 3 seien in der Bundesrepublik Deutschland zehntausende Männer unter Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verfolgt worden. Die jahrzehntelange Kriminalisierung queeren Lebens sei eine Entwicklung, für die auch die Union Mitverantwortung trage.

Vor diesem Hintergrund sei es widersprüchlich, wenn ein führender Unionspolitiker heute erkläre, ein ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Schutz sei nicht notwendig. Die Union hatte sich in der Vergangenheit gegen eine Abmilderung und schließlich gegen die Abschaffung des Paragraphen 175 gestellt. Dörr stellt dabei auch einen Zusammenhang zur damaligen Rechtslage her. Wäre die queere Community bereits durch Artikel 3 ausdrücklich geschützt gewesen, hätte die strafrechtliche Verfolgung und rechtliche Diskriminierung queeren Lebens nach seiner Einschätzung möglicherweise keinen Bestand haben können.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Eine zentrale Rolle in der Argumentation des LSVD+ spielt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Zweimal, 1957 und 1973, prüfte das Gericht die Vereinbarkeit des Paragraphen 175 mit dem Grundgesetz. Beide Male bestätigten die Richter die Verfassungskonformität der Vorschrift. Dabei kamen sie auch zu dem Ergebnis, dass die strafrechtliche Verfolgung schwuler und bisexueller Männer mit Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar sei. Frei habe zwar recht, wenn er darauf verweise, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung seitdem geändert habe, räumt Dörr ein. Genau darin liege jedoch ein Argument für einen ausdrücklichen Schutz. 

Denn die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts könne sich grundsätzlich erneut verändern. Der Schutz queerer Menschen sei zudem bereits in mehreren Landesverfassungen verankert. Darüber hinaus unterstützten inzwischen mehrere unionsgeführte Bundesländer die Forderung nach einer Ergänzung des Grundgesetzes. Auch innerhalb der Union gebe es Unterstützung für das Anliegen, betont Dörr weiter. Dem Verband seien zahlreiche Unionsabgeordnete und Parteimitglieder bekannt, die sich für eine Ergänzung des Artikel 3 aussprächen und sich im Alltag für den Schutz der LGBTIQ+- Community einsetzten.

Die Geschichte der Union

Aus Sicht des LSVD+ blendet die Haltung der aktuellen Unionsfraktion die queerfeindliche Geschichte sowohl der Bundesrepublik als auch der eigenen Partei aus. Auch nach der Abschaffung des Paragraphen 175 habe sich die Union zunächst gegen weitere Schritte zum Abbau von Diskriminierung gestellt. Dörr verweist dabei unter anderem auf das Lebenspartnerschaftsgesetz, die Öffnung der Ehe, die Einführung der dritten Option beim Geschlechtseintrag sowie das Selbstbestimmungsgesetz. In all diesen Fällen habe die Union zunächst gegen entsprechende Veränderungen Stellung bezogen. Für den LSVD+ ist dies ein weiterer Grund, den Schutz queerer Menschen ausdrücklich in der Verfassung festzuschreiben.

Grundgesetz wurde vielfach geändert

Auch das Argument, eine weitere Ergänzung würde die Verfassung überfrachten, weist der Verband zurück. „Seit Inkrafttreten wurde das Grundgesetz bereits 69 Mal geändert. 1994 wurde Artikel 3 bereits richtigerweise um den Schutz von Menschen mit Behinderungen ergänzt. Queere Menschen sind somit die letzte große Personengruppe, die von den Nazis verfolgt wurde und die weiterhin nicht ausdrücklich geschützt ist. Die Stärke unserer Verfassung zeichnet sich durch ihre fortlaufende Optimierung aus“, bekräftigt Dörr. Der Verband hält die Verfassung für stark genug, auch den Schutz queeren Lebens in Artikel 3 Absatz 3 aufzunehmen. Dörr fordert abschließend von der Unionsfraktion einen anderen Umgang mit der eigenen Vergangenheit. „Die Unionsfraktion sollte endlich praktische Verantwortung für ihre eigene queerfeindliche Vergangenheit übernehmen und dafür sorgen, dass in unserer Verfassung einer erneuten Verfolgung und Diskriminierung unserer Community ein Riegel vorgeschoben wird.“

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Amsterdam übergibt Staffelstab

Euro Pride 2027 kommt nach Turin

Nach dem World Pride in Amsterdam richtet Turin 2027 die Euro Pride aus – mit bis zu 300.000 Teilnehmern. Jetzt war die offizielle Staffelübergabe.
Streit um Pride und Pädophilie

Eklat im britischen Fernsehen

Die britische Medienaufsicht untersucht jetzt den TV-Sender GB News. Eine christliche Kommentatorin hatte dort Pride und Pädophilie gleichgesetzt.
Streit um Sexualerziehung

Widerstand in Italien wächst

In Italien wächst der Widerstand gegen das Gesetz, das Sexualkunde und LGBTIQ+ in weiten Teilen an den Schulen untersagt.
Spahn zurück in Deutschland

Politische Debatte geht weiter

Unions-Politiker Jens Spahn ist mit seinem Sohn Georg zurück in Deutschland. Derweil übt nun auch ein schwuler Verein Kritik an der Leihmutterschaft.
Hoffnungsschimmer im Senegal

28 schwule Männer freigelassen

Kleiner Lichtblick: Im Senegal gehen die Verfahren gegen 71 schwule Männer weiter, 28 weitere Schwule wurden aber nun freigelassen.
Hoffnungsträger der Demokraten

El-Sayed will für LGBTQ+ kämpfen

New York-Effekt? Der Muslime Abdul El-Sayed setzt im US-Senatswahlkampf auf klare Unterstützung für LGBTIQ+-Rechte und Gesundheitsversorgung.
Premiere in Baden-Württemberg

Trans* Frau tritt parteilos an

Die trans* Frau Jennifer Kubach kandidiert parteilos in der Region Baden für das Bürgermeisteramt in Linkenheim-Hochstetten und setzt auf Vielfalt.
Erstes Frauenpaar heiratet

Historischer Schritt in Bolivien

Große Freude in der Community: Nach fast vier Jahren Rechtsstreit wurde in Bolivien erstmals die Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares registriert.
LGBTIQ+ auf den Kanaren

Stärkung von queeren Projekten

Die kanarische Regionalregierung stellt neue Fördermittel für LGBTIQ+-Projekte bereit und setzt dabei auf langfristige Unterstützung.