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Streit um Italiens Schulgesetz
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Streit um Italiens Schulgesetz Ist das LGBTIQ+- und Sexualverbot verfassungswidrig?

ms - 05.08.2026 - 09:00 Uhr
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Mit dem sogenannten Valditara-Gesetz zur Sexual- und Beziehungserziehung verschärfte Italien im Juni dieses Jahres die Mitspracherechte von Eltern an Schulen und verhängte in unteren Klassen ein LGBTIQ+-Verbot im Unterricht. Die bereits vorab stark umstrittene Regelung stößt inzwischen weiter auf scharfe Kritik. Nach Ansicht der Union der Atheisten und rationalistischen Agnostiker (UAAR) steht das Gesetz in mehreren Punkten im Widerspruch zur italienischen Verfassung. Die UAAR ist die größte italienische Interessenvertretung von Atheisten und Agnostiker. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Italien hat das sogenannte Valditara-Gesetz zur Sexual- und Beziehungserziehung verabschiedet.
  • Für entsprechende Unterrichtsprojekte an Mittel- und Oberschulen ist künftig die schriftliche Zustimmung der Eltern nötig, in unteren Klassen sind LGBTIQ+-Themen verboten. 
  • Der Landesverein für Atheisten und Agnostiker sieht darin Verstöße gegen mehrere Grundsätze der italienischen Verfassung.
  • Kritisiert werden unter anderem die Einschränkung der Unterrichtsfreiheit und die Ausgrenzung betroffener Schüler.
  • Bildungsminister Giuseppe Valditara verteidigt das Gesetz als Schutz von Kindern und Stärkung der Elternrechte.
  • In der Toskana gibt es einen Vorstoß für ein gegenteiliges Modell.

Kritik an Gesetz wächst

Künftig ist für Projekte zur Sexual- und Beziehungserziehung an Mittel- und Oberschulen die schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich. Verweigert auch nur ein Teil der Familien diese Zustimmung, kann das gesamte Unterrichtsprojekt, das zuvor von den zuständigen schulischen Gremien beschlossen wurde, nicht stattfinden. Schülerinnen und Schüler ohne elterliche Zustimmung müssen währenddessen den Klassenraum verlassen und werden in einem anderen Raum untergebracht. An Kindergärten und Grundschulen ist Sexual- und Beziehungserziehung grundsätzlich untersagt, explizit wird dabei immer wieder auf LGBTIQ+ benannt. 

Bildungsminister Giuseppe Valditara begründete das Gesetz mit dem Schutz von Kindern vor „Gender-Propaganda“ und erklärte, den Eltern wieder mehr Mitspracherechte einräumen zu wollen. Währenddessen wurde in der Toskana auf Initiative des Regionalpolitikers Iacopo Melio von der Demokratischen Partei (PD) ein neuer Gesetzesvorschlag eingebracht. Dieser würde Bildungsangebote zur Sexual- und Beziehungserziehung ermöglichen und finanziell fördern – allerdings ausschließlich in der Region Toskana.

Konflikt mit der Verfassung

Besonders scharf kritisiert die UAAR das Gesetz. Die seit Jahren für die Trennung von Staat und Kirche sowie gegen religiösen Einfluss auf das öffentliche Schulwesen eintretende Organisation hält die Neuregelung für verfassungsrechtlich problematisch. Nach Auffassung der UAAR geht das Gesetz weit über eine schulpolitische Detailregelung hinaus. Es stelle mehrere Grundsätze der italienischen Verfassung infrage. Betroffen seien insbesondere die Freiheit des Unterrichts, das Recht auf Bildung sowie die Eigenständigkeit von Minderjährigen als Träger eigener Rechte. Diese würden dem Vetorecht der Eltern untergeordnet.

Nach Ansicht der Organisation ist das Gesetz nicht neutral, sondern ideologisch. Hinter dem erklärten Ziel des Kinderschutzes sieht die UAAR eine politische Annäherung an katholische Lobbygruppen und konservative Bewegungen, die sich seit Jahren gegen Bürgerrechte und sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere von Frauen sowie der LGBTIQ+-Gemeinschaft, engagieren. Zudem werfe das Gesetz ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Schulen auf. Der gesamte Lehrkörper werde so behandelt, als fehle es ihm an Professionalität, obwohl Lehrkräfte, Fachleute und Mitarbeiter von Anti-Gewalt-Zentren für diese Themen ausgebildet seien.

Kritisiert wird außerdem, dass ausgerechnet jene Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen würden, die Informationen besonders dringend benötigten. Wer nicht teilnehmen dürfe, müsse den Klassenraum verlassen. Dies erinnere an frühere Diskussionen um den Religionsunterricht und treffe vor allem Kinder aus weniger offenen Familien, denen dadurch häufig der einzige Zugang zu wissenschaftlich fundierten Informationen genommen werde.

Widerspruch zur Wissenschaft

Nach Auffassung der UAAR steht das Gesetz zudem im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehe wissenschaftlich fundierte Sexualerziehung als wirksamstes Mittel zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt, Kindesmissbrauch und riskantem Verhalten an. Gleichzeitig nähmen sexuell übertragbare Infektionen in Italien vor allem unter jungen Menschen zu. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Gewichtung der Grundrechte. Zwar erkenne die italienische Verfassung das Erziehungsrecht der Eltern an, räume ihnen jedoch kein uneingeschränktes Vetorecht ein. Maßgeblich sei das Wohl des Kindes, das als eigenständiger Träger von Rechten geschützt werden müsse.

Nach Ansicht der UAAR verändert das Gesetz außerdem den Bildungsauftrag der Schulen. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus solle auf bereits von den schulischen Gremien beschlossenen Projekten beruhen. Durch das vorgeschriebene Einverständnis reiche jedoch die Ablehnung weniger Eltern – auch ohne Begründung –, um ein Angebot für die gesamte Klasse zu verhindern. Dies verschaffe Einzelnen unverhältnismäßigen Einfluss und könne Schulen dazu bewegen, sensible Themen aus Sorge vor Konflikten gar nicht erst anzubieten. Schließlich sieht die Organisation auch die Unterrichtsfreiheit gefährdet.  Die Organisation betonte abschließend, eine öffentliche und weltanschaulich neutrale Schule habe die Aufgabe, allen Schülerinnen und Schülern objektive Kenntnisse zu vermitteln. Gesundheit und eine selbstbestimmte Entwicklung junger Menschen dürften nicht von der Unterschrift eines Elternteils abhängig sein.

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