Neues Signal aus Bulgarien Zwei trans* Menschen gewinnen Prozess um rechtliche Anerkennung
In Bulgarien hat ein Gericht zwei trans* Personen die rechtliche Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Namen erlaubt. Die Entscheidungen gelten als bedeutender Schritt in einem Land, in dem die rechtliche Anerkennung des Geschlechts seit einer Grundsatzentscheidung im Jahr 2023 praktisch zum Erliegen gekommen war.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein bulgarisches Gericht hat in zwei Fällen die rechtliche Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens von Transpersonen genehmigt.
- Grundlage der Entscheidungen ist EU-Recht und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- 2023 hatte Bulgariens Oberstes Kassationsgericht die rechtliche Geschlechtsanerkennung faktisch ausgeschlossen.
- Ein dritter Antrag wurde abgelehnt, weil nach Auffassung des Gerichts ein eindeutiger medizinischer Nachweis fehlte.
- Die Entscheidungen könnten den Weg für weitere Verfahren ebnen, eine einheitliche Rechtslage gibt es aber weiterhin nicht.
Historische Entscheidung
Damals hatte das Oberste Kassationsgericht Bulgariens entschieden, dass eine rechtliche Geschlechtsanerkennung faktisch nicht mehr möglich ist. Die Entscheidung führte dazu, dass die bisherigen Verfahren zur Änderung amtlicher Dokumente nicht mehr angewendet werden konnten. Viele trans* Menschen befanden sich seither in einer rechtlichen Sackgasse. Die nun ergangenen Entscheidungen wurden von der bulgarischen LGBTIQ+-Organisation Deystvie unterstützt. Ausschlaggebend war jedoch keine Änderung des bulgarischen Rechts, sondern der Vorrang des Rechts der Europäischen Union.
Das Gericht berief sich dabei auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im sogenannten Fall Shipova. Der EuGH hatte entschieden, dass ein EU-Mitgliedstaat die Anerkennung einer Änderung von Geschlecht und Namen nicht allein unter Verweis auf nationales Recht verweigern darf, wenn dadurch das Grundrecht auf Freizügigkeit eingeschränkt wird. Auf dieser Grundlage überprüfte das Gericht die Fälle trotz der bisherigen nationalen Rechtsprechung.
Hoffnung auf rechtliche Verbesserungen
Neben den beiden erfolgreichen Anträgen wies das Gericht jedoch einen dritten Antrag zurück. Zur Begründung hieß es, das vorgelegte medizinische Sachverständigengutachten enthalte keine „eindeutige Diagnose von Transsexualität“. Die unterschiedlichen Entscheidungen zeigen, dass die rechtliche Lage für trans* Personen in Bulgarien weiterhin uneinheitlich ist. Zwar eröffnet die Anwendung des EU-Rechts neue Möglichkeiten für die Anerkennung von Geschlechtseinträgen und Namen. Ob sich daraus eine dauerhafte und einheitliche Praxis entwickelt, ist jedoch offen und hängt weiterhin von den Entscheidungen der Gerichte im Einzelfall ab. Trotzdem feiern queere Communitys im Land die jüngste Entscheidung und hoffen darauf, dass dies den ersten Schritt hin zu weiteren rechtlichen Verbesserungen darstellen könnte.