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Wichtiges Urteil des EuGH Klare Absage an Ungarns Anti-Homosexuellen-Gesetz

Von ms - 21.04.2026 - 11:10 Uhr
Wichtiges Urteil des EuGH
Foto: IMAGO / Patrick Scheiber
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Das umstrittene Anti-Homosexuellen-Gesetz in Ungarn verstößt gegen die EU-Grundrechte, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von heute. Das Gesetz, das 2021 unter der Regierung von Viktor Orbán verabschiedet wurde, verstoße gegen grundlegende Rechte der Europäischen Union, so das höchste europäische Gericht in Luxemburg. Das Verfahren war von der EU-Kommission angestoßen worden und hatte breite Unterstützung von mehreren Mitgliedstaaten sowie dem EU-Parlament erhalten. Das Gesetz, das als Teil des Jugendschutzes eingeführt wurde, verbietet unter anderem Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Medien wie Fernsehen und Büchern. Das Gesetz richtet sich damit klar gegen die LGBTIQ+-Community, indem es die Darstellung ihrer Identitäten in der Öffentlichkeit einschränkt.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarns Anti-Homosexuellen-Gesetz für rechtswidrig erklärt.
  • Das Gesetz verstößt gegen die EU-Grundrechtecharta, insbesondere gegen das Diskriminierungsverbot.
  • Das Urteil wurde von der EU-Kommission, mehreren Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament unterstützt.
  • Das Gesetz von Viktor Orbán aus dem Jahr 2021 zielte auf die Darstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ab.
  • Der EuGH stellt eine Verletzung der Menschenwürde fest und kritisiert die Stigmatisierung nichtheterosexueller Menschen.

Ungarn missachtet Grundrechtecharta

Der EuGH stellte klar, dass das Gesetz vor allem das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung missachte. Darüber hinaus verletze es das Recht auf Menschenwürde. Die ungarische Regelung stigmatisiere und marginalisiere Menschen, die nicht der heterosexuellen Norm entsprechen. Besonders problematisch ist laut EuGH der Titel des Gesetzes, das "Homo-Propaganda"-Gesetz, der es mit pädophiler Kriminalität in Verbindung bringe. Dies verstärke die gesellschaftliche Stigmatisierung und fördere Hass gegenüber nicht-heterosexuellen und trans* Menschen. 

In seiner Begründung erklärte der EuGH überdies, dass das Gesetz eine bestimmte Gruppe von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung als „Gefahr für die Gesellschaft“ darstelle. Dies widerspreche nicht nur der EU-Gesetzgebung, sondern auch den Grundwerten der Union. Das Urteil unterstreicht erneut die Kluft zwischen den Werten, die von der Europäischen Union vertreten werden, und den zunehmend restriktiven politischen Maßnahmen in einigen ihrer Mitgliedstaaten, wie sie unter Orbán in Ungarn zur Praxis geworden sind. Spannend ist die Frage, wie Ungarns künftiger neuer Ministerpräsident Péter Magyar jetzt mit dem Urteil umgeht – er könnte das Gesetz aufgeben lassen, wenn er will. Zudem ist das ungarische Verfassungsgericht nun dazu angehalten, dass Anti-Homosexuellen-Gesetz bis Juni zu prüfen.

Reaktionen aus der Community

Rémy Bonny, Direktor der europäischen Organisation Forbidden Colours, die das Verfahren maßgeblich mit angestoßen hat, erklärte: „Wir haben es geschafft! Dies ist ein historischer Sieg für LGBTIQ+-Menschen in ganz Europa (…) Seit Jahren haben wir unermüdlich daran gearbeitet, dies möglich zu machen. Gemeinsam mit unseren Partnern Reclaim, der Háttér Society und Budapest Pride haben wir auf Handlung gedrängt, als viele dachten, dass es nie geschehen würde. Hunderte Tausende europäischer Bürger unterstützten die Kampagne. Hunderte von zivilgesellschaftlichen Organisationen erhoben ihre Stimmen. Sechzehn EU-Mitgliedstaaten schlossen sich dem Fall an. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission standen hinter uns. Dieser Sieg gehört uns allen. Er beweist etwas Kraftvolles: Wenn wir über Grenzen hinweg organisieren, wenn Bürger, Zivilgesellschaft und Regierungen zusammenstehen, können wir Gesetze besiegen, die versuchen, LGBTIQ+-Menschen zu Sündenböcken zu machen.“ Zudem betont Bonny allerdings weiter: „Der Kampf ist längst nicht vorbei In ganz Europa drängen Anti-LGBTIQ+-Bewegungen weiterhin auf neue Gesetze, neue Propaganda und neue Angriffe auf unsere Gemeinschaften. Sie sind organisiert, gut finanziert und politisch vernetzt. Heute feiern wir. Morgen setzen wir den Kampf fort.“ 

Die queere Gruppe von Abgeordneten im EU-Parlament, die LGBTIQ+-Intergroup, erklärte: „Dieses Urteil schützt den Raum von LGBTIQ+-Menschen in (Schul-)Büchern, bei CSD-Demonstrationen, in Fernsehshows und im öffentlichen Raum besser. Es stellt außerdem klar, dass es keinen Platz für Anti-LGBTIQ+-Gesetze gibt. Ein großer Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit sowie für die ungarische LGBTIQ+-Community", so der Co-Vorsitzende Kim van Sparrentak. 

Die LGBTIQ+-Organisation ILGA-Europe betonte: „Péter Magyars proeuropäische Haltung wird nur glaubwürdig sein, wenn sie durch Taten untermauert wird. Das bedeutet ein klares Bekenntnis, dieses Gesetz zurückzunehmen und das CSD-Verbot aufzuheben. Ein solches Bekenntnis ist bislang nicht erfolgt. Wenn Ungarn nicht schnell handelt, muss die Europäische Kommission von der Analyse zur Durchsetzung übergehen – einschließlich finanzieller Sanktionen!“ Und der Bundesvorstand SPDqueer sagte in einer ersten Stellungnahme: „Das Urteil macht unmissverständlich deutlich: Der Schutz von Kindern darf niemals als Vorwand missbraucht werden, um queeres Leben unsichtbar zu machen oder gezielt zu diffamieren. Wer Vielfalt aus dem öffentlichen Raum verdrängen will, greift die offene, pluralistische Gesellschaft im Kern an", teilte die queere Organisation der SPD mit. 

Der queerpolitische Sprecher der Linksfraktion, Maik Brückner, betonte: „Das Urteil des EuGH ist bahnbrechend und ein wichtiges und zukunftsweisendes Zeichen für Rechtsstaatlichkeit. Besonders für die queere Community in Ungarn, aber auch in anderen Mitgliedsstaaten mit rechtskonservativen Regierungen, bedeutet das einen Etappensieg. Der EuGH hat der angeblichen Kindeswohlgefährdung, mit denen die ungarische Regierung ihre queerfeindliche Gesetzgebung begründete, eine klare Absage erteilt. Ein Urteil für eine plurale Gesellschaft, gegen Stigmatisierung und Hass. Ungarn muss der Entscheidung des Gerichts jetzt unverzüglich nachkommen und sie zum Anlass nehmen, auch die zahlreichen anderen queerfeindlichen Gesetze und Verfassungsänderungen aus der Fidesz-Ära rückgängig zu machen. Nach der Abwahl von Victor Orbán ist das die zweite gute Nachricht aus Ungarn in kurzer Zeit. Das macht mir Hoffnung.“

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