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Auslieferung von Liebich
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Auslieferung von Liebich Kommt die Rechtsextremistin nach Deutschland?

ms - 12.05.2026 - 08:00 Uhr
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Im Fall der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (55) will ein Gericht kommende Woche über eine mögliche Auslieferung entscheiden. Die frühere Berufung sowie eine spätere Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Halle waren erfolglos geblieben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat das Landgericht im westböhmischen Pilsen nun für den 18. Mai eine öffentliche Verhandlung angesetzt.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht prüft Auslieferung der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich
  • Verurteilung wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede rechtskräftig
  • Liebich lehnt eine Überstellung nach Deutschland wegen angeblicher Sorgen um Bürgerrechte ab 
  • Geschlechts- und Namensänderung sorgte für Kritik von Bürgerrechts- und queeren Organisationen
  • Verdacht auf gezielte Provokation gegen das Selbstbestimmungsgesetz

Rechtsextreme Provokation?

Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damals trat sie noch unter einem männlichen Vornamen auf. Das Gericht sah die Tatbestände der Volksverhetzung, der üblen Nachrede und der Beleidigung als erfüllt an. Nach Abschluss der Verfahren ließ Liebich ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern. Zudem nahm sie den Vornamen Marla Svenja an. Bürgerrechts-, trans* und queere Organisationen äußerten daraufhin den Verdacht, hinter dem Schritt könne eine rechtsextremistische Provokation gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz stehen.

Liebich gegen Auslieferung 

Liebich trat im August 2025 ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz nicht an, sondern floh und wurde schlussendlich Anfang April dieses Jahres im tschechischen Grenzort Luby festgenommen. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung soll Liebich bei dem Polizeieinsatz Männerkleidung getragen und einen kahlrasierten Kopf gehabt haben. Nach Angaben des Gerichts befindet sich Liebich weiterhin in Auslieferungshaft. Einer Überstellung nach Deutschland habe sie widersprochen. Zur Begründung habe Liebich angeführt, eine Verletzung ihrer Bürgerrechte zu befürchten. Deshalb müsse nun ein Gericht über die Auslieferung entscheiden. Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgten jüngste Ankündigungen Liebichs, künftig den Namen „Anne Frank“ tragen zu wollen. Der Antrag scheiterte bislang daran, dass die gesuchte Rechtsextremistin nicht persönlich beim Standesamt erschienen war. Wie ein Justizsprecher erklärte, führen die tschechischen Behörden Liebich entsprechend der deutschen Meldedaten als weiblich. In der betreffenden Haftanstalt seien sowohl Männer als auch Frauen untergebracht. 

Geschlechtseintrag rückgängig machen

Unterdessen bemüht sich der Saalekreis darum, die Änderung des Geschlechtseintrags rückgängig zu machen. Die Behörde verweist dabei auf Regelungen des Personenstandsgesetzes, wonach fehlerhafte oder unvollständige Registereinträge korrigiert werden können. Mit dem Fall beschäftigt sich derzeit das Amtsgericht Halle. Rechtliche Schritte Liebichs gegen Medienberichte blieben derweil ohne Erfolg. Die Rechtsextremistin hatte sich gegen die Bezeichnung als Mann gewehrt und eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Ebenso scheiterte eine Beschwerde beim Presserat. Dort hieß es, es sei wahrscheinlich, dass Liebich „die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen“.

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