Direkt zum Inhalt
Auslieferung von Liebich

Auslieferung von Liebich Kommt die Rechtsextremistin nach Deutschland?

ms - 12.05.2026 - 08:00 Uhr
Loading audio player...

Im Fall der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (55) will ein Gericht kommende Woche über eine mögliche Auslieferung entscheiden. Die frühere Berufung sowie eine spätere Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Halle waren erfolglos geblieben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat das Landgericht im westböhmischen Pilsen nun für den 18. Mai eine öffentliche Verhandlung angesetzt.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht prüft Auslieferung der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich
  • Verurteilung wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede rechtskräftig
  • Liebich lehnt eine Überstellung nach Deutschland wegen angeblicher Sorgen um Bürgerrechte ab 
  • Geschlechts- und Namensänderung sorgte für Kritik von Bürgerrechts- und queeren Organisationen
  • Verdacht auf gezielte Provokation gegen das Selbstbestimmungsgesetz

Rechtsextreme Provokation?

Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damals trat sie noch unter einem männlichen Vornamen auf. Das Gericht sah die Tatbestände der Volksverhetzung, der üblen Nachrede und der Beleidigung als erfüllt an. Nach Abschluss der Verfahren ließ Liebich ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern. Zudem nahm sie den Vornamen Marla Svenja an. Bürgerrechts-, trans* und queere Organisationen äußerten daraufhin den Verdacht, hinter dem Schritt könne eine rechtsextremistische Provokation gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz stehen.

Liebich gegen Auslieferung 

Liebich trat im August 2025 ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz nicht an, sondern floh und wurde schlussendlich Anfang April dieses Jahres im tschechischen Grenzort Luby festgenommen. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung soll Liebich bei dem Polizeieinsatz Männerkleidung getragen und einen kahlrasierten Kopf gehabt haben. Nach Angaben des Gerichts befindet sich Liebich weiterhin in Auslieferungshaft. Einer Überstellung nach Deutschland habe sie widersprochen. Zur Begründung habe Liebich angeführt, eine Verletzung ihrer Bürgerrechte zu befürchten. Deshalb müsse nun ein Gericht über die Auslieferung entscheiden. Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgten jüngste Ankündigungen Liebichs, künftig den Namen „Anne Frank“ tragen zu wollen. Der Antrag scheiterte bislang daran, dass die gesuchte Rechtsextremistin nicht persönlich beim Standesamt erschienen war. Wie ein Justizsprecher erklärte, führen die tschechischen Behörden Liebich entsprechend der deutschen Meldedaten als weiblich. In der betreffenden Haftanstalt seien sowohl Männer als auch Frauen untergebracht. 

Geschlechtseintrag rückgängig machen

Unterdessen bemüht sich der Saalekreis darum, die Änderung des Geschlechtseintrags rückgängig zu machen. Die Behörde verweist dabei auf Regelungen des Personenstandsgesetzes, wonach fehlerhafte oder unvollständige Registereinträge korrigiert werden können. Mit dem Fall beschäftigt sich derzeit das Amtsgericht Halle. Rechtliche Schritte Liebichs gegen Medienberichte blieben derweil ohne Erfolg. Die Rechtsextremistin hatte sich gegen die Bezeichnung als Mann gewehrt und eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Ebenso scheiterte eine Beschwerde beim Presserat. Dort hieß es, es sei wahrscheinlich, dass Liebich „die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen“.

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Sonderbriefmarken 2026

Deutsche Post zum Pride Monat

Die Deutsche Post hat eine neue Sonderbriefmarkenserie vorgestellt, die unter dem Motto „#LIEBE GEWINNT“ Themen wie Liebe und Vielfalt aufgreift.
Rechtsstreit um Pride-Badetag

Texas sorgt sich um Umkleideregeln

Ein geplantes Pride-Event in Denton im US-Bundesstaat Texas ist Gegenstand eines juristischen Streits zwischen der Landesjustiz und den Veranstaltern.
Rekord bei Beratungsfällen

Analyse Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle hat 2025 so viele Beratungsanfragen erhalten wie nie zuvor. Ataman fordert bessere rechtliche Möglichkeiten für Opfer.
Owain Rhys Davies ist tot

Schauspieler stirbt mit 44 Jahren

Der walisische schwule Schauspieler Owain Rhys Davies ist überraschend im Alter von 44 Jahren gestorben. Familie und Kollegen stehen unter Schock.
Neue Attacken in Berlin

Cruising Volkspark Friedrichshain

Eine Jugendgruppe griff erneut Schwule im Cruisingbereich im Volkspark Friedrichshain Berlin an. Die Polizei betont verstärkte Sicherheitsmaßnahmen.
Überprüfung des SBGG

Drei Länder fordern Nachbesserungen

Drei Bundesländer wollen das Selbstbestimmungsgesetz gezielt gegen mögliche Missbrauchsfälle absichern, ohne dessen Grundgedanken infrage zu stellen.
LGBTIQ+ in Sachsen-Anhalt

Landesprogramm Queer verabschiedet

Sachsen-Anhalt legt erstmals einen ressortübergreifenden Handlungsrahmen für Queerpolitik vor und stärkt Schutz, Teilhabe und Sichtbarkeit für LGBTIQ+
CSD Dresden 2026 anerkannt

Finale Entscheidung zu Straßenfest

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat das Straßenfest des CSD Dresden vorläufig als politische Versammlung eingestuft, der CSD findet damit statt.
Rechtsruck bei Milliardär

Vivian Jenna Wilson widerspricht

Elon Musk sagt, dass seine politische Aktivität maßgeblich durch das Coming-out seiner trans* Tochter Vivian Jenna Wilson beeinflusst wurde.