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Kindeswohlgefährdungen
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Zunahme Kindeswohlgefährdung Eltern sind oft Teil der Konflikte

ms - 13.08.2026 - 10:00 Uhr
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Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, bei denen die Jugendämter in Deutschland eine Kindeswohlgefährdung feststellen, steigt weiter. 2025 waren rund 79.800 Minderjährige betroffen. Das waren zehn Prozent oder etwa 7.000 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Damit wurde zum vierten Mal in Folge ein Höchststand erreicht, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute mitteilte. Einem besonderen Risiko sind dabei queere Jugendliche ausgesetzt. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Jugendämter stellten 2025 bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest – so viele wie nie zuvor.
  • Damit stieg die Zahl zum vierten Mal in Folge und um zehn Prozent gegenüber 2024.
  • Seit Beginn der Statistik 2012 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt.
  • 51 Prozent der betroffenen Kinder waren höchstens acht Jahre alt.
  • Vernachlässigung wurde in 58 Prozent der Fälle festgestellt, psychische Misshandlung in 38 Prozent.
  • In 29 Prozent gab es Hinweise auf körperliche Misshandlung, in fünf Prozent auf sexuelle Gewalt.
  • In 74 Prozent der Fälle ging die Gefährdung ausschließlich oder hauptsächlich von einem Elternteil aus.
  • Gerade für LGBTIQ+-Jugendliche kann ein konfliktreiches oder ablehnendes Elternhaus eine zusätzliche Belastung darstellen. 
  • Fast 268.300 Verdachtsfälle wurden 2025 von den Jugendämtern geprüft – ebenfalls ein neuer Höchststand.

Anstieg um 108 Prozent

Seit Beginn der Erhebung im Jahr 2012 hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland mehr als verdoppelt. Damals registrierten die Jugendämter rund 38.300 Fälle. Das entspricht einem Anstieg um 108 Prozent beziehungsweise rund 41.500 Fälle. Der Anstieg bedeutet nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nicht zwangsläufig, dass Kindeswohlgefährdungen im gleichen Umfang tatsächlich häufiger vorkommen. Auch eine gestiegene Aufmerksamkeit für den Kinderschutz, eine höhere Bereitschaft, Verdachtsfälle zu melden, eine bessere Zusammenarbeit und Qualifizierung von Fachkräften sowie gesetzliche Änderungen könnten zur Entwicklung beigetragen haben.

Besonders junge Kinder betroffen

Ein großer Teil der festgestellten Fälle betrifft Kinder im jungen Alter. 51 Prozent der betroffenen Jungen und Mädchen waren 2025 höchstens acht Jahre alt. Mehr als jedes vierte Kind, 26 Prozent, war höchstens vier Jahre alt. Das Durchschnittsalter lag bei 8,5 Jahren. 40 Prozent der betroffenen Kinder lebten bei beiden Eltern gemeinsam. 37 Prozent lebten bei einem alleinerziehenden Elternteil. Weitere 14 Prozent wohnten bei einem Elternteil, der eine neue Partnerschaft eingegangen war. Neun Prozent lebten in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort. In 43 Prozent der Fälle hatten die Kinder oder Jugendlichen bereits Leistungen der Jugendhilfe erhalten und damit schon Kontakt zum Hilfesystem. Bei 27 Prozent war innerhalb desselben Jahres bereits eine frühere Meldung zu dem Kind eingegangen.

Vernachlässigung und psychische Gewalt 

Am häufigsten stellten die Jugendämter Anzeichen für Vernachlässigung fest. Sie wurden in 58 Prozent der Fälle dokumentiert. In 38 Prozent gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. Körperliche Misshandlungen wurden in 29 Prozent der Fälle festgestellt, sexuelle Gewalt in 5 Prozent. Mehr als eine Gefährdungsart lag bei einem Viertel der betroffenen Kinder vor. 25 Prozent wiesen demnach gleichzeitig Anzeichen für Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt auf. 2015 hatte dieser Anteil noch bei 16 Prozent gelegen. Gegenüber 2024 nahm die Zahl bei allen vier Gefährdungsarten zu. Besonders stark war der Anstieg bei Vernachlässigungen mit 3.950 zusätzlichen Nennungen sowie bei psychischen Misshandlungen mit 3.250 zusätzlichen Nennungen.

Queere Jugendliche und Problemfamilien 

Auffällig ist, dass die Gefährdung in drei Vierteln der Fälle aus dem familiären Umfeld kam. In 74 Prozent der Fälle ging sie ausschließlich oder hauptsächlich von der Mutter oder dem Vater aus. In vier Prozent war ein Stiefelternteil oder der neue Partner beziehungsweise die neue Partnerin eines Elternteils beteiligt. In fünf Prozent ging die Gefährdung von einer anderen Person aus.

Für lesbische, schwule, bisexuelle und queere Jugendliche kann gerade eine schwierige Familiensituation eine besondere Bedeutung bekommen. Die Statistik des Statistischen Bundesamtes weist allerdings nicht aus, wie viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen LGBTIQ+- sind. Allerdings zeigen Untersuchungen zur Lebenssituation queerer junger Menschen, dass die Familie für sie ein besonderer Belastungsfaktor sein kann. Eltern fällt es dem Sozialbericht 2024 zufolge nicht immer leicht, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität ihrer Kinder zu akzeptieren. Das kann dazu führen, dass sich queere und homosexuelle junge Menschen stärker von ihren Familien distanzieren und die familiären Beziehungen als weniger wichtig erleben. 

Auch der 17. Kinder- und Jugendbericht verweist auf fortbestehende negative Einstellungen und Diskriminierung gegenüber queeren Menschen. Demnach empfanden in einer dort zitierten Studie knapp 40 Prozent der Befragten die Vorstellung als unangenehm, dass das eigene Kind lesbisch oder schwul sein könnte. Gerade während der Pubertät kann eine solche Ablehnung für Jugendliche besonders schwer wiegen. Das Coming-Out erfolgt häufig in dieser Lebensphase. Eine bundesweite Studie des Deutschen Jugendinstituts stellte bereits fest, dass lesbische, schwule, bisexuelle und trans* Jugendliche und junge Erwachsene in verschiedenen Lebensbereichen Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt erleben und das Coming-Out vielfach als komplizierten und ambivalenten Prozess erfahren. Für den Kinderschutz bedeutet das: Wo Eltern die sexuelle Orientierung ihres Kindes nicht akzeptieren, können Konflikte, Abwertung, psychische Gewalt, Ausgrenzung oder im schlimmsten Fall weitere Formen der Gewalt entstehen. 

Deutlich mehr Verdachtsmeldungen

In neun Prozent der Fälle waren mehrere Personen an der Gefährdung beteiligt, ohne dass eine Hauptperson festgestellt werden konnte. In weiteren sieben Prozent blieb unklar, von wem die Gefährdung ausging. Um die Gefährdung zu beenden, vereinbarten die Jugendämter in 91 Prozent der Fälle anschließend eine Hilfe oder Schutzmaßnahme. In 18 Prozent der Fälle wurde zudem das Familiengericht eingeschaltet. Das geschieht üblicherweise dann, wenn Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Gefahr selbst oder mit Unterstützung abzuwenden.

Nicht nur die Zahl der tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdungen erreichte einen Rekord. Auch die Zahl der Fälle, in denen Jugendämter einen Verdacht prüfen mussten, stieg deutlich. 2025 wurden fast 268.300 Gefährdungseinschätzungen vorgenommen. Das waren 12 Prozent mehr als 2024 und damit ebenfalls ein neuer Höchststand. Der Anstieg bei den Verdachtsmeldungen fiel somit sogar stärker aus als bei den bestätigten Kindeswohlgefährdungen.

Verschiedene Hinweisgeber 

Die meisten Hinweise kamen von Polizei und Justiz. Sie waren für 30 Prozent der Meldungen verantwortlich. 22 Prozent stammten aus der Bevölkerung, etwa von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonymen Hinweisgebern. Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung lieferten 16 Prozent der Hinweise. Aus der Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe kamen weitere 12 Prozent. Nur knapp jede zehnte Meldung stammte von den betroffenen Familien selbst. In zwei Prozent der Fälle meldeten sich die Minderjährigen selbst, in weiteren sieben Prozent die Eltern.

Die Entwicklung zeigt damit zweierlei: Immer mehr Fälle erreichen die Jugendämter, gleichzeitig werden viele Gefährdungen weiterhin innerhalb der Familie festgestellt. Für queere Jugendliche kann dabei eine zusätzliche Hürde entstehen, wenn gerade die Menschen, von denen sie Schutz und Unterstützung erwarten, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität ablehnen. Umso wichtiger ist es, dass Jugendhilfe und andere mit dem Kinderschutz befasste Stellen solche familiären Konflikte erkennen und betroffene Jugendliche auch dann ernst nehmen, wenn die Gefährdung nicht unmittelbar als körperliche Gewalt sichtbar wird.

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