Neues Gesetz in Indien Kehrtwende bei Grundrechten für trans* Menschen
Das Oberhaus des indischen Parlaments, die Rajya Sabha, hat jetzt trotz zahlreicher Proteste das sogenannte Transgender Persons Protection of Rights Amendment Bill in einer überarbeiteten Fassung neu verabschiedet. Der Gesetzentwurf muss nun noch von Präsidentin Droupadi Murmu genehmigt werden.
Entzug von trans* Rechten
Der Entwurf sieht vor, trans* Personen die geschlechtliche Selbstbestimmung wieder zu entziehen und deren Anerkennung von einer medizinischen Bescheinigung abhängig zu machen. Bislang gewährte Indien das Recht auf selbst wahrgenommene Geschlechtsidentität über ein Identitätszertifikat. Zu den weiteren geplanten Änderungen gehört unter anderem auch eine engere Definition dessen, wer als trans* gilt, sowie die Aufhebung des Rechts auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität. Die Anerkennung soll künftig anhand bestimmter biologischer oder physiologischer Merkmale durch ein medizinisches Gremium erfolgen. Darüber hinaus sieht der Entwurf Strafen für künftige Gesetzesverstöße gegen trans* Personen in Schulen, im Gesundheitswesen und am Arbeitsplatz vor. Die Höchststrafe würde von zwei Jahren nach dem Gesetz von 2019 auf bis zu 14 Jahre erhöht.
Landesweite Proteste
Der Gesetzentwurf hat landesweit Proteste und Petitionen ausgelöst. Der Anwalt G Kiran Raj, Vertreter von queeren Verbänden im Land, äußerte gegenüber der Times of India: „Geschlechtsidentität muss auf Selbstbestimmung basieren, nicht auf medizinischen Untersuchungen.“ Eine Petition bezeichnete die geplante Gesetzesänderung als „einen großen Rückschritt“. Die Initiatoren betonen, dass Indien jahrelang für sein inklusives Verständnis des Begriffs „transgender“ weltweit anerkannt worden sei. Das ursprüngliche Gesetz von 2019 habe begrenzten Schutz für eine der größten trans* Bevölkerungen der Welt geboten, während die Reform von 2026 dieses Modell nun wieder radikal demontiere.
Thamizhachi Thangapandian, Mitglied des Unterhauses (Lok Sabha), kritisierte den Entwurf direkt im Parlament: „Das ist keine technische Korrektur. Das ist keine harmlose Klarstellung. Es ist ein verfassungsrechtlicher Rückschritt! Es ist ein Gesetzentwurf, der vorgibt zu schützen, tatsächlich aber Identität einschränkt, Überwachung ausweitet und staatliche Kontrolle über die persönlichste Wahrheit eines Menschen wiedereinführt: Wer er oder sie ist.“