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Venedig bereit für Adoptionen Gericht nennt bisherige Verbote für Homosexuelle diskriminierend

Von ms - 16.03.2026 - 12:00 Uhr
Venedig bereit für Adoptionen
Foto: iStock / Sam Edwards
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Das dürfte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nicht gefallen: Das Familiengericht von Venedig hat den Fall eines schwulen Paares, das ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte, an das italienische Verfassungsgericht weitergeleitet und bekräftigt, dass die bisherigen Regelungen in Italien diskriminierend sind – damit öffnete das Familiengericht die Türen für Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare. 

Richter betonten tiefe Verbundenheit

Der Fall wurde durch ein venezianisches Paar angestoßen, das seit 2019 in einer eingetragenen Partnerschaft lebt und den Wunsch hat, ein Kind zu adoptieren. Das Gericht würdigte das Paar als „sehr stark und intensiv miteinander verbunden“ und hob hervor, dass es „Reife und Gleichgewicht“ ausstrahle. Die Richter betonten außerdem, dass trotz ihrer charakterlichen Unterschiede eine enge Verbundenheit existiere.

In der Verhandlung erklärte das Paar, dass es über „die geeigneten Ressourcen“ verfüge, um ein Kind in Not aufzunehmen. Der Wunsch nach einer Familie und die Bereitschaft, einem Kind Liebe zu geben, wurde vom Gericht als positiv erachtet. Das bestehende italienische Gesetz, das Adoptionen nur für Alleinstehende und verheiratete Paare ermöglicht – und gleichgeschlechtliche Ehen nach wie vor nicht zulässt – erschwert die Umsetzung dieses Wunsches.

Gericht kritisiert bestehendes Gesetz

Das Gericht stellte so weiter fest, dass das Verbot für international-adoptierende, eingetragene Paare zu „unvernünftigen, diskriminierenden und nicht gerechtfertigten Auswirkungen“ führen würde. Das Familiengericht von Venedig fordert daher jetzt das Verfassungsgericht auf, sich mit der Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Artikels des Adoptionsgesetzes auseinanderzusetzen. Zwar wurden durch ein Urteil des Verfassungsgerichts im vergangenen Jahr die Adoptionsrechte für Alleinstehende ausgeweitet, jedoch bleiben gleichgeschlechtliche Paare davon bis heute ausgeschlossen.

Das Familiengericht erklärte überdies, dass das bestehende Gesetz mit den Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention in Konflikt stehe, da diese die Anerkennung von „gesellschaftlichen Strukturen jenseits traditioneller Formen“ fördere. „Die Ehe hat in unserem Rechtssystem nicht mehr die ausschließliche Funktion, das Verwandtschaftsverhältnis zu definieren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter betonten, dass das Verbot nicht mehr einem legitimen Ziel diene und zu einer „substanziellen Diskriminierung“ führe.

Forderung nach Gleichberechtigung

Die Anwältin des schwulen Paares, Valentina Pizzol, äußerte sich in einem Interview mit der Corriere della Sera und nannte die bestehende Regelung „absurd“. Sie wies darauf hin, dass ein Paar, das sich scheiden lasse, anschließend ein Kind adoptieren und dann erneut eine eingetragene Partnerschaft eingehen könnte, um das gesetzliche Hindernis zu umgehen. „Wir wollen keine Pioniere sein“, erklärten die beiden Männer, die sich für das Verfahren engagieren. „Wir wollen nur nach dem bewertet werden, was wir sind und was wir einem Kind bieten könnten, das keine Bezugspersonen hat.“

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