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Bildung in Uganda unerwünscht
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Bildung in Uganda unerwünscht Gericht bekräftigt Verbot von queeren Informationen

ms - 19.02.2026 - 12:30 Uhr
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Keine Informationen über LGBTIQ+! So könnte man das Credo in Uganda auf dem Punkt bringen, nachdem das Land bereits mit dem Anti-Homosexuellen-Gesetz international Schlagzeilen machte und die Lage inzwischen für viele homosexuelle und queere Menschen immer lebensbedrohlicher wird. Das Berufungsgericht Ugandas hat jetzt einen Einspruch gegen die Schließung eines LGBTIQ+-Workshops aus dem Jahr 2012 abgelehnt und damit ein weiteres Mal Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Uganda bestätigt. Menschenrechtsaktivisten sehen in der jüngsten Entscheidung einen direkten Angriff auf die Freiheit der Rede und der Versammlung, insbesondere für LGBTIQ+-Menschen. 

Bildung als „unnatürliche Straftat“

Das Gericht bestätigte ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2014, das die Schließung eines Workshops für LGBTIQ+-Rechte im Hotel Imperial Resort Beach in Entebbe im Jahr 2012 als rechtmäßig einstufte. Der Workshop war von den Organisationen Sexual Minorities Uganda (SMUG) und Freedom and Roam Uganda (FARUG) organisiert worden und sollte Führungskompetenzen, Projektplanung und Menschenrechtsarbeit vermitteln. Der damalige Minister für Ethik und Integrität, Simon Lokodo, hatte damals die Veranstaltung gestoppt, da sie angeblich die Förderung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen unterstützte, was nach ugandischem Strafrecht als „unnatürliche Straftaten“ gilt. Das Gericht hatte in der Folge die Schließung des Workshops zur Wahrung moralischer Werte als gerechtfertigt erachtet.

Widerstand von Menschenrechtsaktivisten

Die Entscheidung des Berufungsgerichts wurde von Menschenrechtsaktivisten scharf kritisiert. Vincent Kyabayinze, Geschäftsführer der Aktivistengruppe East African Visual Artists (EAVA), bezeichnete das Urteil als „direkten Angriff auf den zivilen Raum“. Kyabayinze erklärte, dass das Gericht mit der Bestätigung des Verbots von Workshops signalisierte, dass jede zivilgesellschaftliche Versammlung oder Bildungsmaßnahme als „Bedrohung“ eingestuft werden könne. „Wenn eine Gruppe zum Schweigen gebracht wird, wird die Tür für alle geschlossen“, so Kyabayinze weiter.

Edward Mwebaza, Geschäftsführer des Human Rights Awareness and Promotion Forum (HRAPF), sagte, das Urteil sende eine repressiv ausgestaltete Botschaft an besorgte Bürger. „Man kann keine Aktivitäten durchführen, keine Veranstaltungen organisieren oder sich mit Themen auseinandersetzen, die die eigene Gemeinschaft betreffen“, so Mwebaza. Er kritisierte, dass das Gericht sich in seiner Entscheidung auf moralische Bewertungen gestützt habe, die nicht auf rechtlichen und menschenrechtlichen Prinzipien basierten.

Rechtliche Folgen für LGBTIQ+-Menschen

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Veranstaltungen, die der Ermächtigung von LGBTIQ+-Personen dienen. Workshops zu Menschenrechten und Führungskompetenzen für diese Gemeinschaft könnten künftig generell und allumfassend als kriminell angesehen werden, was die Teilnehmer potenziell Festnahmen und Schließungen aussetzt. 

Die Entscheidung steht dabei im Einklang mit dem Anti-Homosexuellen-Gesetz von 2023, das schwere Strafen für Homosexualität bis hinauf zur Todesstrafe vorsieht, und einem Klima der Angst, Vertreibung und Gewalt in Uganda Vorschub leistet. Menschenrechtsaktivisten fordern daher weiterhin, das Urteil auf höherer Ebene anzufechten. Mwebaza rief dazu auf, das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof Ugandas weiter zu bekämpfen. Falls dieser keine Änderung herbeiführe, wolle man Gerechtigkeit auf regionaler Ebene oder durch UN-Mechanismen suchen.

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