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US-Bundesgericht ordnet Rückholpflicht für Venezolaner an

Schwuler Make-up-Artist US-Bundesgericht ordnet Rückholpflicht für Venezolaner an

mr - 13.02.2026 - 16:30 Uhr
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Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass die Trump-Regierung venezolanische Männer, die nach El Salvador in das berüchtigte CECOT-Gefängnis abgeschoben wurden, aktiv ihre Rückkehr in die Vereinigten Staaten ermöglichen muss. Das Urteil stellt fest, dass der US-amerikanischen Regierung schwerwiegende Verfahrensfehler bei den Abschiebungen vorzuwerfen sind und zwingt sie, den Betroffenen den Zugang zu einem ordnungsgemäßen Rechtsverfahren zu eröffnen.

 

Richter verlangt Rechtsschutz für Abgeschobene

Im Mittelpunkt steht die Entscheidung des Obersten US-Bezirksrichters James E. Boasberg, die aus einer Sammelklage von venezolanischen Geflüchteten hervorging. Sie waren im März 2025 basierend auf einem Präsidialdekret, das sich auf den „Alien Enemies Act“ stützt, nach El Salvador ausgeflogen worden. Boasberg urteilte, dass der Bundesregierung schwerwiegende Verletzungen der Verfassungsrechte unterlaufen seien, da die Betroffenen keinerlei faire Möglichkeit bekamen, ihre Abschiebung anzufechten. Zudem wurde der Einwand zurückgewiesen, eine Rückholung der Männer nach US-Recht sei nicht umsetzbar. Die Gerichtsentscheidung verpflichtet die Regierung unter anderem, sogenannte „boarding letters“ auszustellen sowie die Reisekosten im Bedarfsfall zu übernehmen.

 

Auswirkungen für Asylantragsteller und Menschenrechte

Bisher wurden mindestens 137 Venezolaner nach CECOT abgeschoben, viele davon unter dem Vorwurf, Mitglieder krimineller Banden zu sein. Menschenrechtsorganisationen stellen diese Zuordnungen mittlerweile in Frage. Eine besonders bekannte Einzelschicksal ist das des Andry Hernández Romero, eines schwulen Make-up-Artisten, der in den USA Asyl beantragt hatte und nach einer glaubwürdigen Gefährdungsprüfung dennoch abgeschoben wurde. Hernández Romero berichtete nach seiner Freilassung aus CECOT über systematische Gewalt und Isolation. Auch Human Rights Watch empfahl kürzlich, Haftbedingungen im CECOT-Gefängnis international genauer zu beobachten, da Berichte über Misshandlungen und fehlende Rechtswege zahlreicher geworden sind.

 

Rechtsstaatlichkeit versus politische Interessen

Die US-Regierung argumentierte in der Anhörung, Rückführungen könnten außenpolitische Probleme nach sich ziehen. Das Gericht zeigte zwar Zurückhaltung in diplomatischen Fragen, betonte aber, dass Menschen nie durch fehlende Verfahren ihrer Rechte beraubt werden dürften. Eine betroffene Person fasst die Situation zusammen: „Venezolanisch zu sein ist kein Verbrechen.“ Das Urteil verpflichtet die USA, zumindest einem Teil der Betroffenen eine Rückkehr zu ermöglichen und deren Fälle endlich rechtstaatlich zu prüfen.

 

Zukunft ungewiss – Hoffnung auf rechtlichen Schutz

Die Rückkehr der abgeschobenen Männer in die USA könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Abschiebungsverfahren darstellen. Es bleibt offen, wie viele tatsächlich zurückkehren und ob ihnen schließlich dauerhaftes Asyl gewährt wird. Beobachtende fragen sich, ob dieses Urteil ein Umdenken im Umgang mit Menschenrechten und Abschiebungen in den USA bewirkt – oder ob politische Interessen weiterhin den Ton angeben.

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