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Eklat in der Schweiz
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Eklat in der Schweiz Rücktritt von EVP-Politikerin nach homophoben Anfeindungen

ms - 13.01.2026 - 10:30 Uhr
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Lea Blattner, Co-Präsidentin der Jungen Evangelischen Volkspartei (Junge EVP), hat angekündigt, bei der Mitgliederversammlung im April 2026 von allen politischen Ämtern zurückzutreten. Dies betrifft sowohl ihre Rolle als Co-Präsidentin der Jungen EVP als auch ihre Funktionen im Vorstand der EVP Schweiz und der EVP Baselland. In einer öffentlichen Mitteilung erklärte die 31-jährige lesbische Politikerin, dass dieser Schritt nach langer Überlegung und aufgrund persönlicher Belastungen und diversen Vorfällen von Homophobie für sie unumgänglich sei.

Christliche Partei und Homosexualität 

Die Junge Evangelische Volkspartei (Junge EVP) ist die Jugendorganisation der Evangelischen Volkspartei (EVP) in der Schweiz, eine christlich-konservative Partei, die sich in erster Linie für christliche Prinzipien, den Schutz des Lebens und den Erhalt der Familie einsetzt. Trotz ihrer bisher eher kleinen Wählerschaft, hat die politische Stimme der Partei Einfluss in der Schweiz, insbesondere bei ethischen und sozialen Fragen.

Blattner, die sich im Frühjahr 2025 am Lesbian Visibility Day öffentlich zu ihrer Homosexualität bekannte, betonte, dass sie seit ihrem Coming-Out auf der einen Seite viel Unterstützung von der EVP und deren Umfeld erfahren habe. Auf der anderen Seite sei sie jedoch auch wiederholt mit Anfeindungen konfrontiert worden, die teilweise so weit gingen, dass sie Morddrohungen erhielt. Diese Bedrohungen, so Blattner, scheinen von Personen aus ihrem eigenen politischen Umfeld zu stammen.

Homophobe Attacken aus der Partei

„Die Angriffe richteten sich nicht gegen meine politische Arbeit oder meine Positionen, sondern gegen mich als queere Person“, erklärte Blattner in ihrem Post. Diese Erfahrungen seien zutiefst erschütternd gewesen und hätten ihre persönliche Sicherheit gefährdet, ihre psychische Gesundheit belastet und ihr Vertrauen in politische Schutzräume zerstört. Blattner unterstrich, dass politisches Engagement nur in sicheren Rahmenbedingungen möglich sei. Trotz der Herausforderungen habe sie versucht, weiterzumachen und die Situation auszuhalten. Doch im Laufe der Zeit sei ihr klar geworden, dass die wiederholten Angriffe Spuren hinterlassen hätten: „Es hat mich erschöpft und an vielen Stellen gebrochen“, schrieb sie.

In ihrer Mitteilung betonte sie jedoch, dass der Rücktritt keinesfalls eine Distanzierung von den Grundwerten der EVP bedeute. Vielmehr habe sie sich entschlossen, ihren Rücktritt öffentlich zu machen, um auch denjenigen eine Perspektive zu geben, die in ihre Fußstapfen treten möchten. Sie wolle sicherstellen, dass queere Menschen auch weiterhin einen Platz in der EVP haben und politische Verantwortung übernehmen können, ohne aufgrund ihrer Identität zusätzlich unter Druck zu geraten.

Blattner hatte bereits in einem Interview im Sommer 2025 erklärt, dass sie innerhalb einer Freikirche Opfer von Konversionstherapien geworden war. Acht Jahre lang sei sie mit Praktiken wie Dämonenaustreibungen konfrontiert worden, wobei ihr immer wieder vorgelebt wurde, dass Homosexualität falsch sei. „Es war wie Folter“, so Blattner damals.

Reaktion der Partei

Der Rücktritt von Blattner hat auch die Jungsozialisten (Juso) auf den Plan gerufen. Die Organisation forderte einerseits Solidarität mit der Politikerin und rief gleichzeitig die EVP dazu auf, die Vorfälle lückenlos aufzuarbeiten, um queerfeindliche Strukturen innerhalb der Partei zu verhindern. 

Die EVP Schweiz erklärte inzwischen, das Ausmaß der Anfeindungen sei der Partei lange Zeit nicht bekannt gewesen. „Die Parteileitung der EVP Schweiz drückt Lea Blattner ihr tiefes Mitgefühl für diese belastende Situation aus. Die EVP wird die Situation aufarbeiten mit dem Ziel, künftig sicherzustellen, dass sich alle Mitglieder in der EVP respektiert und sicher fühlen können. Als Partei, die der Nächstenliebe verpflichtet ist, verurteilt die EVP jede Art von Hass und persönlichen Anfeindungen. Persönliche, politische oder theologische Meinungsverschiedenheiten dürfen nicht zu Ausgrenzung, Anfeindungen oder gar Drohungen führen.“

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