Lesbische, schwule, bisexuelle und queere Menschen, die im Iran offen leben, sind nach Einschätzung des britischen Innenministeriums erheblichen Gefahren ausgesetzt. Ihnen drohen Verfolgung, Gewalt und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Stellen sowie andere Akteure. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt offiziell das britische Home Office in einer aktualisierten Länderanalyse zur Situation sexueller und geschlechtlicher Minderheiten in der Islamischen Republik. Bereits im Sommer dieses Jahres berichtete auch Amnesty International über eine massive Zunahme von Verfolgungen – zudem ist auch die Zahl der Hinrichtungen im Land erneut stark angestiegen.
Das Wichtigste im Überblick
- Hohe Verfolgungsgefahr: Nach Einschätzung des britischen Innenministeriums drohen offen lebenden LGBTIQ+-Menschen im Iran grundsätzlich Verfolgung oder schwere Übergriffe durch staatliche und nichtstaatliche Akteure.
- Wer begründete Angst vor Verfolgung hat, kann nach Einschätzung der britischen Behörden in der Regel weder auf wirksamen staatlichen Schutz noch auf Sicherheit durch einen Umzug innerhalb des Iran hoffen.
- Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts können im Iran mit Auspeitschungen bis hin zur Todesstrafe geahndet werden.
- Druck zu Konversionsmaßnahmen: In einer Untersuchung berichtete die Hälfte der betroffenen Befragten, dass ihnen Konversionstherapien angeboten oder sie dazu gedrängt worden seien.
- Der Bericht dokumentiere auch Misshandlungen, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen von LGBTIQ+-Menschen durch Sicherheitskräfte.
Kein Schutz im Iran
Das Dokument trägt den Titel „Country Policy and Information Note on Sexual Orientation and Gender Identity or Expression in Iran“. Die Analyse dient als Grundlage für die Beurteilung von Asyl- und Menschenrechtsanträgen iranischer Staatsangehöriger im Vereinigten Königreich. Nach Einschätzung des Ministeriums besteht für LGBTIQ+-Menschen, die ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen leben und sich keiner rechtlich anerkannten geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben, im Allgemeinen die Gefahr von Verfolgung oder schwerem Schaden. Die Bedrohungen gehen demnach nicht ausschließlich von staatlichen Behörden aus. Auch nichtstaatliche Akteure können für die Betroffenen eine erhebliche Gefahr darstellen.
Besonders weitreichend ist die Bewertung des britischen Innenministeriums hinsichtlich der Schutzmöglichkeiten innerhalb des Iran. Demnach können LGBTIQ+-Menschen, die begründete Angst vor Verfolgung haben, im Allgemeinen nicht damit rechnen, von den iranischen Behörden wirksam geschützt zu werden. Auch ein Wohnortwechsel innerhalb des Landes bietet nach Einschätzung des Ministeriums in solchen Fällen voraussichtlich keine sichere Alternative. Damit bewertet die britische Behörde sowohl den Zugang zu staatlichem Schutz als auch die Möglichkeit einer sogenannten internen Fluchtalternative als stark eingeschränkt.
Wichtig für Asylverfahren
Diese Einschätzung ist für Asylverfahren von besonderer Bedeutung. Bei der Prüfung eines Schutzantrags spielt regelmäßig eine Rolle, ob Betroffene in ihrem Herkunftsland staatlichen Schutz erhalten oder in einer anderen Region sicher leben könnten. Das Home Office erkennt nun LGBTIQ+-Menschen im Iran ausdrücklich als bestimmte soziale Gruppe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention an. Damit kann die Verfolgung wegen sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität einen relevanten Grund für die Gewährung von Flüchtlingsschutz darstellen. Eine automatische Anerkennung sämtlicher Anträge folgt daraus allerdings nicht. Das Ministerium betont, dass jeder Einzelfall anhand der jeweiligen persönlichen Umstände geprüft werden muss.
Todesstrafen für Sex
Ein wesentlicher Bestandteil der britischen Bewertung ist die iranische Strafgesetzgebung. Das islamische Strafgesetzbuch stellt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts unter Strafe. Je nach Tatbestand reichen die vorgesehenen Sanktionen von Auspeitschungen bis zur Todesstrafe. Nach den vom Innenministerium ausgewerteten Informationen können entsprechende Strafbestimmungen auch auf Minderjährige angewendet werden, sofern diese nach iranischem Recht das Alter der Strafmündigkeit erreicht haben. Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Handlungen bildet damit einen zentralen Faktor bei der Einschätzung der Gefährdungslage. Hinzu kommen gesellschaftliche Diskriminierung, staatliche Hassrede und die Gefahr gewaltsamer Übergriffe.
Druck zu Konversionstherapien
Das Innenministerium bezieht in seine Bewertung außerdem Berichte über sogenannte Konversionsmaßnahmen ein. Damit sind Praktiken gemeint, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität eines Menschen vermeintlich zu verändern. Eine in den britischen Leitlinien zitierte Untersuchung der iranischen LGBTIQ+-Menschenrechtsorganisation 6Rang erfasste die Erfahrungen von 210 Personen. 105 Befragte, also rund 50 Prozent, berichteten, dass ihnen entsprechende Maßnahmen angeboten worden seien oder sie unter Druck gestanden hätten, daran teilzunehmen. Von diesen waren 39 Prozent zum Zeitpunkt der Konfrontation mit solchen Praktiken jünger als 18 Jahre. Mehr als jeder Dritte (43%) wurde zu Maßnahmen gezwungen. Besonders auffällig ist eine weitere Angabe der Untersuchung: 61 Prozent derjenigen, die sich solchen Maßnahmen unterzogen hatten, erklärten, dass sie keine andere Wahl gehabt hätten.
Proteste und Hassreden
Ein weiterer Schwerpunkt der britischen Länderanalyse liegt auf staatlicher Gewalt gegen LGBTIQ+-Menschen im Zusammenhang mit den Protesten der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“. Die landesweiten Demonstrationen hatten 2022 begonnen und richteten sich gegen die iranische Staatsführung und staatliche Repression. Das Innenministerium berücksichtigte dabei nun Berichte, wonach die sexuelle Orientierung beziehungsweise Geschlechtsidentität von Demonstranten zu einer zusätzlichen Gefährdung hatte. Grundlage dieser Einschätzung sind unter anderem Aussagen von 70 LGBTIQ+-Menschen, die an den Protesten beteiligt waren. In vielen Fällen wurden dabei zahlreiche Formen von Gewalt und Erniedrigung dokumentiert.
Dazu gehörten körperliche Misshandlungen, verbale Drohungen sowie sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen durch Sicherheitskräfte und Verhörpersonal. Die Berichte zeigen damit deutlich, dass LGBTIQ+-Menschen während Protesten und in Haft zusätzlichen Formen von Gewalt ausgesetzt sind. Neben unmittelbaren Gewalttaten untersuchte das britische Innenministerium auch die Bedeutung offizieller Hassrede. In den herangezogenen Berichten wird beschrieben, wie abwertende Äußerungen über LGBTIQ+-Menschen im Zusammenhang mit staatlicher Unterdrückung immer wieder verstärkt eingesetzt wurden. Auch diese Erkenntnisse sollen britische Asylentscheidungen unterstützen.