Verbotene Homosexualität Erster Mann in Brunei angeklagt
Im März 2019 verabschiedete Brunei sein neues, auf der Scharia basierendes Gesetz gegen Homosexualität. Seither stehen darauf die Todesstrafe durch Steinigung für Männer oder bis zu Einhundert Peitschenhiebe für Frauen. Jetzt kam es zur ersten Anklage aufgrund homosexueller Aktivitäten: Ein Mann soll zwei weitere für sexuelle Dienste erworben haben. Allerdings soll er sie nicht bezahlt haben, sondern dem ersten die Kleider und dem zweiten ein Samsung S6 entwendet haben.
Die Verschärfung des Verbots gleichgeschlechtlicher Handlungen zog letztes Jahr einen internationalen Aufschrei nach sich. Immer mehr Unternehmen und Berühmtheiten verurteilten das südostasiatische Land. Der Protest bewirkte zumindest ein Moratorium des bruneiischen Sultans, nach dem die Steinigung vorerst ausgesetzt werden soll. Homosexualität blieb jedoch weiterhin illegal.
Der Prozess beginnt am 8. Januar. Da der Fall von einem Amtsgericht entschieden wird, drohen dem Angeklagten laut Gay.ch bis zu drei Jahre Gefängnis und/oder eine Geldstrafe. Sollte der Fall jedoch weiterziehen zum Scharia-Gericht, könnte er auch der Todesstrafe entgegensehen.