Verbot von Konversionstherapien Der Widerstand gegen das Verbot bröckelt immer mehr
In der Ruhe liegt die Kraft – dieses Mantra hätten die Schweizer erfinden können, will man klischeemäßig gerne glauben. Und doch kommt jetzt immer mehr Bewegung in die Frage, wann im Alpenstaat ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich und landesweit verankert werden wird. Mehrere einzelne Kantone wie Bern, St. Gallen, Neuenburg, Basel-Stadt, Genf und Waadt hatten solche Schritte schon auf regionaler Ebene durchgesetzt, um den Druck auf die Schweizer Regierung zu erhöhen, die mehrfach zuvor erklärt hatte, sie sehe gar keinen Handlungsbedarf.
Wie grundlegend falsch dies ist, belegten im Frühjahr 2022 neuste Untersuchungen von Pink Cross Schweiz, demnach bereits rund 14.000 Schweizer Homosexuelle Opfer einer unseriösen “Heilungstherapie“ geworden sind. Die Macht der Kirche, die bis heute nebst privaten Organisationen solche menschenverachtenden Prozeduren anbietet, ist ein einflussreicher Gegner des angedachten Verbots in der Schweiz. Umso erfreulicher, dass sich jetzt mit einem sehr deutlichen Votum die Rechtskommission des Nationalrats für ein Verbot von Konversionstherapien für minderjährige und junge, volljährige Homosexuelle ausgesprochen hat. Ein wichtiger erster Schritt, der sozusagen erst das Fundament bildet, auf dem weitere Vorgehen fußen können. Das Votum geht nun weiter an den National- und den Ständerat. Zuvor hatten auch zwei landesweite Initiativen für Aufsehen gesorgt und den Druck weiter erhöht – beide Vorhaben forderten die Umsetzung eines Verbots.
Erstaunlich an dem Votum der Rechtskommission sind zwei Aspekte: Zum einen die klare Mehrheit mit 16 zu 6 Stimmen, zum anderen aber auch, dass sich die Rechtsexperten für ein Konversionstherapieverbot aussprachen, das nicht nur Minderjährige, sondern auch junge Erwachsene inkludiert. Damit ist die Rechtskommission weiter gegangen, als eine der landesweiten Initiativen gefordert hatte. Nun liegt der Ball im Spielfeld der beiden Kammern des Parlaments – werden sowohl National- wie auch Ständerat das Anliegen unterstützen, ist der Schweizer Bundesrat daraufhin verpflichtet, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Ja, die Schweizer Mühlen mahlen mitunter langsam, aber sie mahlen doch. Unterstützt wird das Projekt auch von der landesweiten Vereinigung der Psychotherapeuten (ASP), die erneut bestätigten: „Homosexualität ist keine Krankheit und wurde schon 1992 von der WHO aus der Liste der Krankheiten entfernt. Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, dass die sexuelle Orientierung durch Therapie verändert werden könne.“