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Urteil gegen Maja T. Die nicht-binäre Person muss für acht Jahre ins Gefängnis

Von ms - 04.02.2026 - 14:20 Uhr
Urteil gegen Maja T.
Foto: IMAGO / ZUMA Press Wire
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Der Prozess gegen Maja T. vor einem Gericht in Budapest hat heute Nachmittag seinen vorläufigen Abschluss gefunden – die aus Jena stammende, nicht-binäre Person wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren mit verschärftem Vollzug verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Maja T. Teil einer linksextremistischen Gruppe gewesen ist, die im Februar 2023 mehrere Teilnehmer einer internationalen Neonazi-Kundgebung in Budapest angegriffen hat. Mehrere Opfer wurden dabei zum Teil sehr schwer verletzt.  Es handelt sich um ein Urteil der ersten Instanz und ist noch nicht rechtskräftig. 

Verteidigung plädierte auf Freispruch 

In den Medien wurden die linksextremen Aktivisten als „Hammerbande“ bekannt, weil sie unter anderem mit den Werkzeugen auf ihre Opfer einschlugen. Zu Beginn des Verfahrens im Februar 2025 lehnte Maja T. ein Angebot der Staatsanwaltschaft ab, ein Geständnis abzulegen und im Gegenzug eine Haftstrafe von 14 Jahren zu akzeptieren. Maja T. wies alle Vorwürfe zurück, die Verteidigung plädierte auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft forderte im Gegenzug 24 Jahre Gefängnis. 

Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. unter anderem den Versuch einer in krimineller Vereinigung begangenen, lebensgefährlichen Körperverletzung sowie den Versuch einer aus niederem Beweggrund begangenen schweren Körperverletzung vor. Richter József Sós stellte vor der Urteilsverkündung ein medizinisch-psychiatrisches Gutachten zu Maja T. vor. Demnach war es Maja T. bewusst, welche Konsequenzen die Angriffe nach sich ziehen konnten. 

Fall hat europaweit Bedeutung 

Der Fall hat über Ungarn hinaus politische und europäische Bedeutung. Juristisch umstritten war dabei bereits der Ort des Verfahrens. Maja T. war im Dezember 2023 von Beamten des LKA Sachsen in Berlin festgenommen worden. Das Kammergericht Berlin entschied aufgrund eines europäischen Haftbefehls, dass Maja T. nach Ungarn ausgeliefert werden könne – das LKA Sachsen vollzog diesen Beschluss im Juni 2024. Im Februar 2025 urteilte schlussendlich das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung rechtswidrig gewesen sei.  

Eine Rolle spielte dabei auch die geschlechtliche Identität der angeklagten Person. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung auch auf mögliche Diskriminierungsrisiken in Ungarn hingewiesen. Seit der Überstellung nach Ungarn beklagt Maja T. die Haftbedingungen, die Rede war von Isolationshaft, anfänglicher Videoüberwachung und mangelnder Verpflegung sowie Hygiene. Ein im Juli 2025 begonnener Hungerstreik, mit dem eine Lockerung der Haftbedingungen erreicht werden sollte, blieb erfolglos.

Berufung von Maya T. offen 

Ob Maja T. nach dem Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist offen. Kurz vor dem Urteilsspruch hatte Maja T. vor Gericht erklärt: „Wir alle wissen, welches Urteil der Ministerpräsident Ungarns will." Zudem betonte Maja T. die Hoffnung, nach der Verbüßung der Strafe „als aktiv handelnder Mensch“ nach Deutschland zurückkehren zu können. Außerdem bedankte sich Maja T. für die erlebte Solidarität aus der Gesellschaft. Nach der Erklärung applaudierten die im Gerichtssaal anwesenden Unterstützer.

Nach Angaben des Vaters besteht die Möglichkeit, bei Verzicht auf eine Revision in ein deutsches Gefängnis verlegt zu werden. Der Europaabgeordnete Martin Schirdewan (Linke) hatte bereits im Vorfeld betont, dass ein „politisches Urteil“ mit „hartem, abschreckenden Charakter“ gefällt werden würde. Laut dem Linken-Politiker habe weder die EU-Kommission noch die deutsche Bundesregierung ausreichend öffentlich interveniert. 

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