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Urteil des EuGH Polen erkennt gleichgeschlechtliche Auslandsehen an

Von mr - 02.09.2026 - 13:30 Uhr
Polen erkennt gleichgeschlechtliche Auslandsehen an
Foto: © iStock / dolgachov
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Polen erkennt ab sofort gleichgeschlechtliche Ehen aus dem Ausland offiziell an. Seit dem 23. August sind Standesämter in Polen dazu verpflichtet, entsprechende Heiratsurkunden zu transkribieren, sofern die Eheschließung im Ausland, etwa in Deutschland, legal erfolgte. Die neue Regelung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und einer Entscheidung des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts. Obwohl gleichgeschlechtliche Ehen nach wie vor nicht in Polen selbst geschlossen werden dürfen, erhalten betroffene Paare dadurch erstmals rechtliche Anerkennung für Partnerschaften, die im Ausland geschlossen wurden.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Seit 23. August müssen polnische Standesämter ausländische gleichgeschlechtliche Eheurkunden anerkennen.
  • Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und dessen Umsetzung durch das polnische Oberste Verwaltungsgericht.
  • Heiratsurkunden können nun auch eingetragen werden, wenn sie eine Ehe von zwei Frauen oder zwei Männern belegen.
  • In Polen selbst bleibt die Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare weiterhin verboten.
  • Die Regelung ist zunächst auf Auslandsehen aus EU Staaten beschränkt.

 

Neue amtliche Praxis nach höchstrichterlichem Urteil

Die Neuregelung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem November 2025, wonach EU Mitgliedsstaaten gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, zumindest in bestimmten Bereichen anerkennen müssen. Das polnische Oberste Verwaltungsgericht bestätigte dieses Prinzip im März 2026. Nach Angaben des öffentlich rechtlichen Senders TVP World legten die zuständigen Ministerien daraufhin fest, dass alle Standesämter entsprechende Dokumente akzeptieren müssen, sofern die Ehe im jeweiligen Herkunftsland legal ist. Die Regelung ist zunächst auf Eheschließungen innerhalb der EU beschränkt.

 

Praktische Folgen für betroffene Paare

Für gleichgeschlechtliche Paare mit Auslandsehe bedeutet die neue Praxis größere Rechtssicherheit in Polen. Unter anderem wird die Transkription der Ehe für Verwaltungsverfahren wie Aufenthaltsrecht, Steuer und Erbschaft relevant. Für Familien bleibt die Situation jedoch komplex, da die Ehe weiterhin nicht in Polen selbst möglich ist und zahlreiche Folgerechte wie Adoption nicht automatisch gewährt werden. Laut dem stellvertretenden Regierungschef Krzysztof Gawkowski sei dies dennoch ein entscheidender Schritt zum Schutz der Würde und Rechte vieler Bürgerinnen und Bürger.

 

Beschränkungen und politische Widerstände

Nach wie vor ist umstritten, ob auch Ehen außerhalb der EU in polnischen Registern anerkannt werden sollen. Präsident Karol Nawrocki hatte erst im Juli ein Gesetz blockiert, das gleichgeschlechtlichen Paaren weitere Rechte eingeräumt hätte, darunter gemeinsame Vermögensverwaltung und Zugang zu medizinischen Informationen. Die aktuelle Anerkennung bezieht sich lediglich auf das Standesamtsregister und führt nicht zur generellen Öffnung der Ehe in Polen.

Der nächste Schritt liegt nun bei der weiteren Ausgestaltung durch die Innenbehörden und der möglichen Ausweitung auf Nicht EU Staaten. Eine umfassende rechtliche Gleichstellung bleibt weiterhin ein offener gesellschaftlicher wie juristischer Streitpunkt.

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