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Türkei klagt Popstar an Popstar nach Tanzszene zweier Männer in Musikvideo angeklagt

Von ms - 02.10.2026 - 09:30 Uhr
Türkei klagt Popstar an
Foto: Mabel Matiz / Rakkas Entertainment
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Dem schwulen türkischen Popstar Mabel Matiz (41) droht wegen einer Tanzszene zwischen zwei Männern in einem neuen Musikvideo jetzt eine mehrjährige Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft hat einem Gericht in Istanbul eine Anklageschrift vorgelegt, in der sie Matiz' Video zum Lied „Ha Leyli“ als Verstoß gegen die Obszönitätsgesetze des Landes wertet.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der schwule türkische Popstar Mabel Matiz soll wegen seines Musikvideos zum Song „Ha Leyli“ vor Gericht.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen Verstoß gegen die türkischen Vorschriften gegen Obszönität vor.
  • Anlass ist unter anderem eine Szene, in der Matiz und ein als Bräutigam dargestellter Mann vollständig bekleidet miteinander tanzen, ohne sich zu berühren.
  • Bei einer Verurteilung drohen Matiz sechs Monate bis drei Jahre Haft sowie eine Geldstrafe.
  • Matiz weist den Vorwurf zurück: „Zwei Menschen, die sich ansehen und miteinander tanzen, begehen kein Verbrechen.“
  • Die Anklage fällt in eine Zeit, in der türkische Behörden verstärkt gegen LGBTIQ+-Organisationen, Aktivisten und Medienangebote vorgehen.

Mehrjährige Haftstrafe möglich

Im Falle einer Verurteilung könnte der Sänger zu einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht ein Musikvideo, das eine Hochzeitsgesellschaft zeigt. Neben verschiedenen Gästen sind Matiz und ein als Bräutigam dargestellter Mann zu sehen. Beide blicken sich während des Videos immer wieder an. Gegen Ende der Handlung liegen die übrigen Hochzeitsgäste erschöpft auf dem Boden. Matiz und der Bräutigam tanzen dagegen weiter. Die beiden Männer bewegen dabei schnell ihre Arme, berühren sich jedoch nicht.

Kleidung des Bräutigams

In der Anklageschrift wird darauf eingegangen, dass der Bräutigam während dieser Szene sein Jackett ausgezogen hat. Er ist allerdings weiterhin vollständig bekleidet und trägt Weste und Hemd. Matiz bestreitet, dass die dargestellte Szene obszön sei. „Zwei Menschen, die sich ansehen und miteinander tanzen, begehen kein Verbrechen“, sagte Matiz nach Angaben des Nachrichtenportals Turkish Minute gegenüber den Staatsanwälten. Der Sänger bezeichnete das Musikvideo demnach als Kunst, die unterschiedliche Interpretationen zulasse. Dass ihm wegen des Videos Obszönität vorgeworfen werde, brachte Matiz mit seiner öffentlich bekannten schwulen Identität in Verbindung.

Vorgehen gegen LGBTIQ+-Menschen 

Die Anklage gegen den Popstar erfolgt vor dem Hintergrund eines verstärkten Vorgehens türkischer Behörden gegen LGBTIQ+-Menschen und -Organisationen. Die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan verfolgt dabei unter anderem die Initiative „Meine Familie ist sicher“, die offiziell auch mit dem Kampf gegen sinkende Geburtenraten begründet wird. Mitte September durchsuchten Polizeikräfte in zwölf türkischen Provinzen LGBTIQ+-Bars, Büros von LGBTIQ+-Organisationen und Wohnungen von Aktivisten. Dutzende Menschen wurden dabei festgenommen.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP erließen Staatsanwälte Haftbefehle gegen mehr als 160 Menschen. Zudem sollen türkische Behörden den Zugang zu Dutzenden Internetseiten und Social-Media-Konten gesperrt haben, die LGBTIQ+-Organisationen und Aktivisten zugerechnet werden. In dieser Woche ging das türkische Justizministerium zuletzt auch gegen ein großes Nachrichtenportal vor. Die Website wurde wegen der Veröffentlichung von „LGBT-Propaganda“ gesperrt. Für Matiz ist es nicht das erste Strafverfahren wegen seiner künstlerischen Arbeit. Bereits Anfang 2026 war er wegen seines im Jahr 2025 veröffentlichten Liedes „Perperişan“ strafrechtlich verfolgt worden. Dieses Verfahren endete im Mai mit einem Freispruch. Das zuständige Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Staat seine Vorwürfe gegen den Sänger nicht ausreichend belegt hatte.

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