Türkei im Kampf gegen LGBTIQ+ Parlament soll im Juni über neues Anti-LGBTIQ+-Gesetz abstimmen
Die türkische Regierung arbeitet seit mehr als einem Jahr an einem Gesetzesvorhaben, das nach Einschätzung von LGBTIQ+-Organisationen und Menschenrechtsgruppen extrem diskriminierende Regelungen gegenüber homosexuellen und queeren Personen enthält. Immer wieder war das Verfahren vertagt, ausgesetzt oder verschoben wurden, im April wurde es schrittweise erneut konkreter. Die geplanten Bestimmungen sollen jetzt offenbar Teil des zwölften Gesetzespakets werden, das im Juni dem Parlament vorgelegt werden soll.
Das Wichtigste im Überblick
- Die türkische Regierung will im Juni Anti-LGBTIQ+-Bestimmungen in ein neues Gesetzespaket aufnehmen.
- Geplant sind strengere Regeln für geschlechtsangleichende Maßnahmen und neue Straftatbestände.
- Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer faktischen Kriminalisierung von LGBTIQ+-Personen.
- Bereits zuvor waren ähnliche Vorhaben nach öffentlichen Protesten zurückgezogen worden.
- Queere Verbände rufen erneut zum Widerstand gegen die Gesetzespläne auf.
Dritter Anlauf im Parlament
Nach einer Informationsnotiz für Abgeordnete der Regierungspartei AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung), die der queeren Organisation Kaos GL vorliegt, wurden Anti-LGBTIQ+-Bestimmungen, die zuvor nach öffentlichen Protesten aus dem zehnten und elften Gesetzespaket gestrichen worden waren, jetzt erneut im dritten Anlauf in die Gesetzesinitiative aufgenommen. Nach Informationen von Kaos GL, auf die sich auch die internationale queere Organisation ILGA World bezieht, haben hochrangige AKP-Abgeordnete nun Einzelheiten des neuen Gesetzespakets vorgestellt. Demnach enthält der Entwurf Regelungen, die LGBTIQ+-Personen faktisch in mehrfacher Weise kriminalisieren.
Strengere Vorgaben für Geschlechtsangleichungen
Nach den vorliegenden Informationen sollen die Voraussetzungen für eine Geschlechtsangleichung neu definiert werden. Vorgesehen ist unter anderem, das Mindestalter für geschlechtsangleichende Operationen von 18 auf 25 Jahre anzuheben. Zusätzlich sollen Antragsteller künftig nachweisen müssen, keine Kinder zu haben. Die bereits bestehende Voraussetzung, unverheiratet zu sein, bleibt demnach bestehen.
Bescheinigungen für geschlechtsangleichende Eingriffe sollen künftig ausschließlich von Universitäts- und Forschungskrankenhäusern ausgestellt werden dürfen, die vom Gesundheitsministerium benannt werden. Voraussetzung wären vier getrennte Begutachtungen in Abständen von jeweils mindestens drei Monaten. Darüber hinaus soll ein Gutachten bestätigen, dass die betreffende Person „dauerhaft ihrer Fortpflanzungsfähigkeit beraubt“ ist. Außerdem plant die Regierung demnach, eine „illegale Geschlechtsangleichung“ als eigenständigen Straftatbestand in das türkische Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Ärzte, die Eingriffe außerhalb der neuen Vorgaben vornehmen, drohen demnach Freiheitsstrafen zwischen drei und sieben Jahren. Betroffene Personen könnten mit Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren bestraft werden. Die Strafen sollen verdoppelt werden, wenn der Eingriff „an einer minderjährigen Person oder durch eine nicht autorisierte Person“ vorgenommen wird.
Kriminalisierung von LGBTIQ+-Identitäten
Ein weiterer Teil des Gesetzespakets betrifft die Meinungs-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit von LGBTIQ+-Personen. Laut den vorliegenden Informationen soll die Strafe für sogenannte „unzüchtige Handlungen“ außerdem auf bis zu drei Jahre erhöht werden, darunter fällt unter anderem Sex in der Öffentlichkeit, möglicherweise aber auch zukünftig gleichgeschlechtlicher Sex. Begründet wird dies mit dem Ziel, „Angriffe auf die Moral und die allgemeinen Werte der Gesellschaft“ zu verhindern. Darüber hinaus sieht der Entwurf Haftstrafen zwischen eineinhalb und vier Jahren für Personen vor, die an Verlobungs- oder Hochzeitsfeiern homosexueller Paare teilnehmen.
Zudem soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden. Dieser wird definiert als „das öffentliche Zurschaustellen, Fördern, Loben oder Bewerben von Einstellungen und Verhaltensweisen, die dem angeborenen biologischen Geschlecht widersprechen und gegen die allgemeine Moral verstoßen, mit dem Ziel, Tendenzen zur Geschlechtsneutralisierung wirksamer zu bekämpfen.“ Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass LGBTIQ+-Personen dadurch allein für das offene Bekenntnis zu ihrer Identität mit Freiheitsstrafen von einem bis drei Jahren belegt werden könnten.
Kampf gegen „verderbte Moral“
Ähnliche Regelungen waren bereits im zehnten Gesetzespaket vom März des Vorjahres sowie im elften Gesetzespaket vom Oktober 2025 enthalten. Beide Vorhaben wurden nach Protesten von LGBTIQ+-Verbänden und Teilen der Öffentlichkeit zurückgezogen. Nun sollen die geplanten Richtlinien im zwölften Justizpaket erneut eingebracht werden. Justizminister Akın Gürlek erklärte dazu: „Wir werden auch gegen diejenigen kämpfen, die die Moral unserer Kinder verderben, die Abwesenheit einer Geschlechtsidentität fördern und sie in abweichende Bewegungen lenken. Unsere Mitarbeiter haben bereits mit den Vorbereitungen begonnen. Wir prüfen die Möglichkeit, diese Bestimmungen in das zwölfte Justizgesetzespaket aufzunehmen.“
Verbände kündigen Widerstand an
Mit scharfer Kritik reagierten 16 türkische LGBTIQ+- und Familienorganisationen in einer gemeinsamen Erklärung auf die Pläne der Regierung. „Als LGBTIQ+-Organisationen und Familienorganisationen von LGBTIQ+-Menschen, die in allen Teilen der Türkei für Gleichheit, Freiheit und Menschenrechte kämpfen, sind wir hier und unsere Stimmen sind stärker denn je. Es ist Juni. Wir betreten den Pride-Monat, eine Zeit, in der sich unsere Straßen, Plätze und Herzen in Regenbogenfarben färben und wir unsere Existenz mit Stolz feiern. Dennoch stehen wir erneut im Schatten eines Gesetzentwurfs des Hasses, der von der Regierung immer wieder vorgelegt wird. Ihr könnt uns nicht kriminalisieren; unsere Existenz ist kein Verbrechen! Wir haben bereits in der Vergangenheit gewonnen und werden wieder gewinnen!“.“
Der Entwurf sei „kein Zeichen von Stärke, sondern das Produkt tiefer Verzweiflung und Angst“. Man wolle sich wie bereits zwei Mal zuvor mit aller Entschlossenheit dem neuen Gesetzespaket entgegenstellen. Die Organisationen riefen zudem zu Solidarität und Widerstand auf. „Dieser Angriff richtet sich nicht nur gegen LGBTIQ+-Personen! Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde und die körperliche Selbstbestimmung, auf internationale Normen und Standards des Rechts, auf Gesundheit, auf die Idee der Gerechtigkeit selbst, auf unsere hart erkämpften Rechte und auf den gemeinsamen Willen, in diesem Land zusammenzuleben. Wir laden alle Berufsverbände, Menschenrechtsorganisationen, Frauenorganisationen, Gewerkschaften, politischen Parteien und alle Menschen, die sagen: ,Ich möchte in einer gerechten und freien Welt leben', dazu ein, ihre Stimme gegen dieses Hassgesetz zu erheben und Solidarität zu zeigen. Wir gehen nicht weg, wir sind hier. Wir werden niemals unsere Leben, unsere Rechte oder unsere Körper aufgeben!“
Kritik an politischer Entwicklung
Der Gesetzentwurf wird von Kritikern als Teil einer breiteren Entwicklung in der Türkei gesehen. Das Land ist seit 1999 offizieller Beitrittskandidat der Europäischen Union. Die Beitrittsverhandlungen liegen jedoch seit Jahren weitgehend auf Eis, unter anderem wegen Bedenken hinsichtlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten. Seit die türkische Regierung das Jahr 2025 zum „Jahr der Familie“ erklärt hat, berichten LGBTIQ+-Organisationen außerdem von zunehmendem Druck auf Aktivisten, Journalisten und Medien. Nach seiner Wiederwahl bezeichnete Präsident Recep Tayyip Erdoğan die LGBTIQ+-Gemeinschaft als eine der „größten Bedrohungen“ der Gegenwart und sprach von „abweichenden Tendenzen“, die seiner Ansicht nach die Institution Familie gefährdeten.