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Kein Entlassungs-Schutz für LGBTI* // © instagram.com/realdonaldtrump

Trump-Regierung Kein Entlassungs-Schutz für LGBTI*

co - 26.08.2019 - 12:13 Uhr

Die US-Regierung erteilte laut der Washington Blade eine weitere Kurzanweisung an den Obersten Gerichtshof. Diesmal ging es um die sexuelle Orientierung von Arbeitnehmern. Man nutzte dasselbe Argument zuvor auch zur Rechtfertigung der Entlassung von Trans-Personen. Der Gerichtshof bereitet sich gerade auf die Anhörung von drei exemplarischen Fällen vor: Es soll endgültig geklärt werden, ob eine Entlassung Homo- und Transsexueller vom Bürgerrechtsgesetz von 1964 abgedeckt wird.

Grund zur Debatte besteht wegen der Formulierung, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet. Hier argumentieren Konservative, dass man damit damals nur das natürliche Geschlecht gemeint habe. Andere schlussfolgern, dass Sexualität sehr wohl plausibel abgedeckt sei, wenn ein Mann, der sich zu Männern hingezogen fühlt, anders behandelt wird als eine Frau mit derselben Neigung.

Während von anderen konservativen Institutionen ähnliche Mandate an den Obersten Gerichtshof gingen, forderten auch einige Aufträge das Gegenteil – darunter auch einer von einer Gruppe bekannter Republikaner.

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