Trauer um Carola von Braun Eine Liberale, die ihrer Zeit voraus war
Carola von Braun gehörte zu einer Generation von Liberalen, für die Freiheit nicht bei wirtschaftlicher Selbstbestimmung endete. Für sie war Liberalismus auch eine gesellschaftspolitische Verpflichtung: Menschen sollten ihr Leben selbst bestimmen können – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung. Gerade beim Thema der Rechte von Schwulen und Lesben war von Braun ihrer Zeit voraus. Als Berliner FDP-Landesvorsitzende sprach sie sich bereits Anfang der 1990er Jahre für die gleichgeschlechtliche Ehe aus – zu einer Zeit, in der eine solche Forderung selbst innerhalb der FDP keineswegs selbstverständlich war. Nun ist die Vorkämpferin und Ally der Community im Alter von 83 Jahren verstorben.
Das Wichtigste im Überblick
- Die FDP-Politikerin Carola von Braun ist mit 83 Jahren gestorben.
- Von Braun war von 1990 bis 1994 Landesvorsitzende der FDP Berlin und zuvor die erste Frauenbeauftragte des Berliner Senats.
- Von 1980 bis 1983 gehörte sie dem Deutschen Bundestag an, später dem Berliner Abgeordnetenhaus.
- Von 1986 bis 1994 war sie Mitglied des FDP-Bundesvorstands, von 1991 bis 1994 zudem im Bundespräsidium.
- Ein besonderes Anliegen war ihr die Gleichberechtigung – gerade auch für Schwule und Lesben.
- Bereits 1992 sprach sie sich öffentlich dafür aus, gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu ermöglichen.
- Sie forderte zudem einen ausdrücklichen Schutz vor Benachteiligung wegen der sexuellen Orientierung im Grundgesetz.
- FDP-Bundesvorsitzender Wolfgang Kubicki würdigte von Braun als „prägende Stimme für Freiheit und Gleichberechtigung“.
Eine Stimme für jene, die auf Gleichheit warteten
In einem Interview mit der taz im September 1992 wurde sie gefragt, ob das damalige Verbot einer gleichgeschlechtlichen Ehe gerechtfertigt sei. Von Braun widersprach. Der Ehebegriff müsse sich von der überholten Vorstellung lösen, dass es bei der Ehe vor allem um die Zeugung von Kindern gehe, sagte sie. Wenn dies nicht mehr der Hauptgrund für eine Eheschließung sei, fragte sie: „Warum sollen dann nicht auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können!?“ Von Braun beließ es nicht bei grundsätzlicher Sympathie. Auf die Frage, ob sie einen Antrag zur Einführung der Homo-Ehe auf dem FDP-Bundesparteitag unterstützen werde, antwortete sie: „Ich unterstütze die grundsätzliche Forderung, auch schwulen und lesbischen Paaren den Weg zum Standesamt zu ermöglichen!“ Das war 1992. 25 Jahre später wurde die Ehe für alle in Deutschland 2017 tatsächlich Gesetz.
Schutz vor Diskriminierung
Von Braun verband die Forderung nach der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit einem grundsätzlichen Verständnis von Bürgerrechten. In demselben Interview forderte sie, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Grundgesetz zu verankern. „Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Das muss auch ins Grundgesetz aufgenommen werden, mit allen denkbaren Auswirkungen für den internationalen Rechtsbereich“, sagte sie damals. Ihre Haltung bezog sich nicht allein auf die Situation in Deutschland. Von Braun sprach auch über Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden. Wer in seinem Heimatland deswegen verfolgt werde, müsse in Deutschland Zuflucht finden können, forderte sie. Damit verband sie zwei Aspekte, die ihr politisches Wirken insgesamt prägten: die Freiheit des Einzelnen und die Verantwortung des Staates, diese Freiheit auch tatsächlich zu gewährleisten.
Eine Pionierin der Frauenpolitik
Bekannt wurde von Braun zunächst vor allem als Frauenpolitikerin. Von 1984 bis 1990 war sie die erste Frauenbeauftragte des Berliner Senats. In dieser Funktion setzte sie sich für Gleichberechtigung und eine moderne Frauenpolitik ein. Das Berliner Abgeordnetenhaus würdigte später insbesondere ihr Engagement für die Entwicklung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes. Nach ihrer Zeit als Frauenbeauftragte übernahm sie den Vorsitz der Berliner FDP. Bei der Abgeordnetenhauswahl 1990 war sie Spitzenkandidatin ihrer Partei. Die FDP kehrte damals ins Berliner Abgeordnetenhaus zurück; von Braun wurde Abgeordnete und anschließend Fraktionsvorsitzende. Von 1990 bis 1994 führte sie den Berliner Landesverband der Liberalen. Auch über die Parteipolitik hinaus wollte sie Frauen zusammenbringen. 1992 initiierte sie die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen. Ziel war eine Zusammenarbeit über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg, um frauenpolitische Anliegen stärker voranzubringen.
Liberale aus Überzeugung
Von Braun war eine Vertreterin des linksliberalen Flügels der FDP. Sie gehörte dem Freiburger Kreis an, der sich an der Tradition der Freiburger Thesen orientierte. Von 1980 bis 1983 saß sie im Deutschen Bundestag und war dort bildungs- und kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Später gehörte sie erneut dem Berliner Parlament an. Von 1986 bis 1994 war sie Mitglied des FDP-Bundesvorstands, von 1991 bis 1994 Mitglied des Bundespräsidiums. Ihr politischer Weg war allerdings nicht frei von Konflikten. 1994 gab sie den Berliner Landesvorsitz und den Fraktionsvorsitz auf und zog sich aus der Parlamentsarbeit zurück. Hintergrund war die sogenannte „Figaro-Affäre“.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde mangels tatsächlicher und rechtlicher Anhaltspunkte eingestellt; auch der Berliner Landesrechnungshof hatte an ihrem Verhalten nichts zu beanstanden. Später engagierte sich von Braun weiterhin gesellschaftspolitisch. Für ihre Arbeit erhielt sie unter anderem 2010 das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland, 2015 die Louise-Schroeder-Medaille und 2021 die Würde einer Stadtältesten von Berlin. Ihr Vermächtnis lässt sich dabei nicht auf ein einzelnes Amt reduzieren.
„Prägende Stimme für Freiheit und Gleichberechtigung“
FDP-Bundesvorsitzender Wolfgang Kubicki würdigte von Braun nach ihrem Tod als wichtige Vertreterin der Liberalen. „Mit Carola von Braun verlieren wir eine überzeugte Liberale, eine engagierte Politikerin und eine prägende Stimme für Freiheit und Gleichberechtigung. Als Landesvorsitzende der FDP Berlin und langjähriges Mitglied des Bundesvorstands hat sie unsere Partei maßgeblich mitgeprägt. Als erste Frauenbeauftragte des Berliner Senats war sie eine Pionierin.“
Und weiter: „Mit großer politischer Leidenschaft setzte sie sich für eine liberale und moderne Frauenpolitik ein und hat damit weit über Berlin hinaus nachhaltige Spuren hinterlassen. Ihr Engagement, ihre Klarheit und ihr unermüdlicher Einsatz für eine freie und offene Gesellschaft bleiben uns in Erinnerung und sind uns Vorbild. Wir werden Carola von Braun ein ehrendes und dankbares Andenken bewahren. Meine Gedanken sind bei ihren Angehörigen und allen, die um sie trauern.“
Carola von Braun bleibt damit nicht nur als erste Frauenbeauftragte Berlins und als Berliner FDP-Landesvorsitzende in Erinnerung. Ihr Name steht auch für einen frühen liberalen Einsatz für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Menschen. Als sie 1992 öffentlich dafür warb, schwulen und lesbischen Paaren den Weg zum Standesamt zu öffnen, war die „Ehe für alle“ noch weit entfernt. Ihre Überzeugung aber war bereits klar: Gleiche Freiheit muss auch gleiche Rechte bedeuten.