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Social-Media Verbot Frankreich Soziale Medien erst ab 15 Jahren, auch Touristen betroffen

Von ms - 22.07.2026 - 09:00 Uhr
Social-Media Verbot Frankreich
Foto: iStock / Daria Bedarieva
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Frankreich führt als erstes Mitgliedsland der Europäischen Union ein gesetzliches Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Der französische Senat und die Nationalversammlung verabschiedeten einen entsprechenden Gesetzentwurf am Dienstagabend mit breiter Mehrheit.

Das Wichtigste im Überblick

  • Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein.
  • Das Gesetz soll nach dem Willen von Präsident Emmanuel Macron bereits nach den Sommerferien in Kraft treten.
  • Plattformen müssen künftig eine Altersüberprüfung einführen.
  • Auch Touristen könnten dann von den Einschränkungen betroffen sein. 
  • Auch in Deutschland und auf EU-Ebene wird über Altersgrenzen diskutiert.
  • Viele Fachleute und queere Verbände sehen pauschale Verbote jedoch kritisch.

Frankreich beschließt Social-Media-Verbot 

Nach dem Willen von Präsident Emmanuel Macron soll die Regelung bereits nach den Sommerferien in Kraft treten. Ab September dürfen demnach für unter 15-Jährige keine neuen Konten bei sozialen Netzwerken mehr eingerichtet werden. Für bereits bestehende Accounts gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahresende. Darüber hinaus wird das bereits bestehende Handyverbot an Schulen auf die Oberstufe ausgeweitet. Ausnahmeregelungen bleiben jedoch bestehen. Mit dem Gesetz will die französische Regierung nach eigenen Angaben gesundheitsschädliche Auswirkungen sozialer Netzwerke auf Kinder und Jugendliche begrenzen. Dazu werden die Plattformbetreiber verpflichtet, ein System zur Altersüberprüfung einzuführen.

Debatte auch in Deutschland 

Auch auf europäischer Ebene wird über vergleichbare Maßnahmen beraten. Die Europäische Union will in Kürze Vorschläge für mögliche Einschränkungen vorlegen. In Deutschland gibt es ebenfalls Überlegungen zu gesetzlichen Altersgrenzen für soziale Netzwerke. Zugleich weisen zahlreiche Fachleute darauf hin, dass pauschale Verbote in ihrer Wirksamkeit umstritten seien und sich technisch häufig umgehen ließen. Zudem betonen sie die Wichtigkeit von Medienkompetenz und Teilhabe junger Menschen. Die Mehrheit der Fachverbände sowie von Eltern- Lehrer- und Schüler-Organisationen steht einem Verbot auch sehr kritisch gegenüber. 

Kritik von queeren Vereinen 

Viele queere Interessenverbände in Frankreich, Deutschland und anderen Ländern betrachten pauschale Altersverbote für soziale Medien auch mit großer Skepsis. Sie verweisen darauf, dass digitale Plattformen für viele lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und queere Jugendliche oft weit mehr als reine Unterhaltungsangebote seien. Gerade junge Menschen, die sich in ihrem familiären oder schulischen Umfeld nicht akzeptiert fühlen oder ihre sexuelle Orientierung beziehungsweise Geschlechtsidentität noch nicht offen leben können, fänden dort häufig erstmals niedrigschwellige Beratungsangebote, Austausch mit Gleichaltrigen, Vorbilder und Informationen zu Themen wie Coming-Out, Identität oder psychischer Gesundheit. 

Ein vollständiger Ausschluss von sozialen Netzwerken könne deshalb das Risiko von Isolation erhöhen und den Zugang zu unterstützenden Gemeinschaften erschweren. Zugleich betonen viele Verbände, dass Kinder und Jugendliche wirksam vor problematischen Inhalten, Cybermobbing und Suchtmechanismen geschützt werden müssten. Sie plädieren deshalb überwiegend für altersgerechte Schutzmaßnahmen, bessere Moderation, mehr Medienkompetenz und eine strengere Regulierung der Plattformen statt für pauschale Verbote.

Verbote auch für Frankreich-Urlauber?

Ein weiterer offener Punkt in Frankreich betrifft die Auswirkungen des Gesetzes auf Touristen. Nach bisherigem Stand richtet sich die Regelung zwar an die Plattformbetreiber und nicht an Reisende selbst. Wer soziale Netzwerke von Frankreich aus nutzt – etwa während eines Urlaubs in Paris –, könnte jedoch ebenfalls von den vorgesehenen Alterskontrollen betroffen sein. Wie ausländische Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter nachweisen sollen, ist bislang nicht abschließend geregelt. Unklar ist unter anderem, ob dafür ein Reisepass oder Personalausweis erforderlich sein wird, ob eine digitale Identität aus dem Heimatland anerkannt wird oder wie bestehende Konten von Touristen behandelt werden. Die französische Regierung hat hierzu bislang keine konkreten Details veröffentlicht.

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