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Sieg für LGBTI*-Studenten Kommt der Streitfall erneut vor das Oberste Gericht der USA?

Von ms - 16.12.2022 - 09:31 Uhr
Sieg für LGBTI*-Studenten
Foto: iStock / gorodenkoff
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Es ist ein großer Sieg für viele LGBTI*-Studenten: Ein New Yorker Berufungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Yeshiva Universität eine LGBTI*-Studentengruppe an ihrer Bildungsstätte offiziell anerkennen muss, und wies damit auch die Behauptung der jüdischen Schule zurück, dass dies ihre religiösen Rechte und Werte verletzen würde. Das Urteil ist mehr als nur eine lokale Streitigkeit, denn die jetzt getroffene Entscheidung der Richter könnte zu einem Präzedenzfall um die Frage werden, ob die Religionsfreiheit oder fundamentale Menschenrechte mehr Gewichtung in den USA haben.

Religion vs. Menschenrechte

Immer wieder war es in diesem Jahr genau zu diesem Spannungsfeld gekommen. Wie mächtig der Einfluss religiöser Hardliner ist, zeigte sich zuletzt auch erst beim neuen Bundesgesetz zum Schutz der Homo-Ehe. Erst durch einen Kompromissvorschlag bekam die Gesetzesvorlage die benötigten Stimmen aus den Reihen der Republikaner. Die Einigung sieht dabei vor, dass religiöse Organisation Waren, Dienstleistungen oder Einrichtungen für homosexuelle Hochzeitszeremonien oder Empfänge nicht bereitstellen müssen, wenn dies gegen ihren Glauben spricht.

Universität ist keine religiöse Körperschaft

Das Berufungsurteil jetzt in Manhattan war der jüngste Rückschlag für die Universität in ihrem Kampf gegen die Anerkennung der Y.U. Pride Alliance, der ersten LGBTI*-Studentenorganisation an der Bildungseinrichtung. Das Gericht bestätigte dabei die Entscheidung eines vorangegangenen Richters, dass die Schule nicht als "religiöse Körperschaft" gilt und damit auch nicht von den Anti-Diskriminierungsverboten der Stadt New York befreit ist, die explizit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sowie anderer Faktoren wie Geschlecht oder Rasse verbietet. Dabei betonten die vier Richter auch konkret, dass die Entscheidung und die damit verbundene Pflicht, die LGBTI*-Studentenvereinigung anzuerkennen, in keiner Weise auch gegen das verfassungsmäßige Recht zur freien Religionsausübung verstoßen würde.

Erneuter Gang zum Obersten Gericht?

Während die LGBTI*-Community den erneuten Beschluss für die Rechte von LGBTI*-Menschen feiert, bekräftigte die Universitätsleitung in einem kurzen und knappen Statement, dass sie sich sehr wohl als religiöse Einrichtung verstehe und somit folgerichtig das Recht zum Ausschluss von queeren Vereinen hätte. Ob der Fall schlussendlich damit nun befriedet ist, bleibt abzuwarten – es gibt bereits erste Anzeichen, dass die Angelegenheit ein zweites Mal jetzt zum Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika nach Washington gehen könnte.

In diesem Fall könnte die Yeshiva Universität tatsächlich Chancen auf einen letztgültigen Erfolg haben, denn die Mehrheit der Richter am Supreme Court ist konservativ, einige davon auch mehr oder minder offen homophob. Nach einem ersten Eilantrag der Universität hatte das Oberste Gericht noch im September dieses Jahres beschlossen, dass die Bildungseinrichtung erst alle Rechtsmittel auf niedrigerer Gerichtsebene ausschöpfen müsse, bevor sich die Richter des Supreme Courts damit beschäftigen würden. 

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