Der Prozess schien nach einem Geständnis und einer Verständigung abgeschlossen. Doch die vom Dienst suspendierte Bundespolizistin Maja S. ficht ihre Verurteilung nun an: Ihr Verteidiger hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag, 16. Oktober, wie der Bayerische Rundfunk und die Nachrichtenagentur dpa berichten.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Verteidigung hat Revision gegen das Hafturteil eingelegt.
- Die 55-Jährige hatte die Tatvorwürfe im Prozess eingeräumt.
- Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig.
- Ob es zu einer neuen Verhandlung kommt, steht nicht fest.
Wende nach dem Geständnis
Anfang Oktober hatte das Landgericht die Polizistin wegen der Vergewaltigung einer Jugendlichen sowie wegen Delikten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Zuvor hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen Strafrahmen von drei bis dreieinhalb Jahren verständigt. Maja S. räumte die Vorwürfe umfassend ein.
Gerade diese Verständigung macht die jetzige Entwicklung bemerkenswert. Das Geständnis hatte den Weg zum Urteil geebnet, mit dem Rechtsmittel bleibt der Fall nun weiter offen. Welche konkreten Fehler die Verteidigung beanstanden will, geht aus den bislang vorliegenden Berichten nicht hervor.
Der Fall hinter dem Urteil
Im Mittelpunkt des Prozesses stand der sexuelle Übergriff auf die Tochter einer Bekannten. Nach den Feststellungen des Landgerichts geschah die Tat während eines gemeinsamen Ausflugs auf der Toilette eines Schnellrestaurants. Die Jugendliche war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt. Bereits zuvor hatte Maja S. ihr eine Nachricht mit sexuellen Inhalten geschickt.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht unter anderem das Geständnis und eine angebotene Entschädigung. SCHWULISSIMO berichtete über das Urteil und die Begründung der Strafkammer. Informationen zum Beginn des Verfahrens finden sich im Bericht über den Prozessauftakt in Oberbayern.
Neue Verhandlung noch offen
Die Revision bedeutet zunächst, dass das Urteil auf mögliche Rechtsfehler überprüft werden soll. Eine neue Verhandlung ist damit noch nicht beschlossen. Auch nach einer Verständigung darf die Verteidigung ein solches Rechtsmittel einlegen. Ob sie damit Erfolg hat, muss sich erst zeigen.
Das Verfahren hatte zugleich eine Debatte über die Berichterstattung zu der verurteilten trans* Frau ausgelöst. Der Vorsitzende Richter stellte im ursprünglichen Prozess klar, dass ihre Geschlechtsidentität für die strafrechtliche Bewertung keine Rolle spielte.