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Urteil gegen trans* Polizistin Gericht verhängt drei Jahre und drei Monate Haft

Von ms - 07.10.2026 - 08:00 Uhr
Urteil gegen trans* Polizistin
Foto: iStock / Stadtratte
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Eine 55-jährige trans* Frau aus den Reihen der Bundespolizei ist wegen der Vergewaltigung einer Jugendlichen sowie wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein verhängte gegen Maja S. eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die derzeit suspendierte Bundespolizistin soll die Strafe in einem Männergefängnis verbüßen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Traunstein hat Maja S. zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
  • Das Gericht sah die Vergewaltigung eines damals 14 Jahre alten Mädchens sowie Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie als erwiesen an.
  • Maja S. soll die Strafe in einem Männergefängnis verbüßen.
  • Der Vorsitzende Richter verwies bei der Strafzumessung auf mehrere mildernde Umstände, darunter das Geständnis und eine angebotene Entschädigung.
  • Mit der Geschädigten wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich über 11.000 Euro ausgehandelt.
  • Nach Auffassung des Gerichts ließen sich über die unmittelbaren Schmerzen hinaus keine späteren Tatfolgen eindeutig feststellen.
  • Der Richter stellte klar, dass die Geschlechtsidentität von Maja S. für die rechtliche Bewertung keine Rolle gespielt habe.

Keine Zweifel an Schuld 

Der Vorsitzende Richter Andreas Bartschmid bereitete die Verurteilte bei der Urteilsverkündung zugleich auf schwierige Haftbedingungen vor. „Sie werden keine leichte Zeit vor sich haben“, sagte er an Maja S. gerichtet. Für die Strafkammer bestanden nach Abschluss der Beweisaufnahme keine Zweifel an den wesentlichen Vorwürfen. Er hege keine Zweifel, „dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat wie in der Anklage beschrieben“, sagte Bartschmid. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen insbesondere zwei Geschehnisse. Zunächst hatte Maja S. dem Mädchen eine WhatsApp-Nachricht mit sexuellen Inhalten geschickt. Darin hieß es unter anderem: „Ich habe gerade so übelst Lust, Dich zu küssen, Dir dabei mit meiner Hand in Deine Jeans zu fassen“. Die Nachricht wurde anschließend sexuell expliziter, bezog auch den Einsatz des männlichen Genitals ein und endete mit den Worten: „Oh mein Gott, sowas denke ich gerade bei der Arbeit“.

Später kam es nach Überzeugung des Gerichts während einer gemeinsamen Motorradtour zu dem sexuellen Übergriff. Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen bereits 15 Jahre alt. Die beiden fuhren demnach zu einem McDonald’s an der Autobahnraststätte Irschenberg an der Autobahn zwischen München und Salzburg und aßen dort zunächst. Als das Mädchen vor der Weiterfahrt eine Toilette aufsuchte, folgte Maja S. ihr nach den Feststellungen des Gerichts. In der Anklage wird Maja S. als „die 1,84 Meter große und körperlich deutlich überlegene Angeschuldigte“ beschrieben. Sie habe das Mädchen in eine Toilettenkabine gedrängt, „gegen die Wand des Toilettenabteils“ gepresst und „mit einem Knie die Beine der Geschädigten“ auseinandergedrückt. Weiter heißt es in der Anklage: „Die Angeschuldigte öffnete die Jeanshose der Geschädigten, während diese versuchte, sich zu befreien und Abstand zur Angeschuldigten zu gewinnen“. Anschließend sei Maja S. „mit einem oder zwei Fingern vaginal“ in das Mädchen eingedrungen, sagte Richter Bartschmid bei der Urteilsbegründung.

Hinweise auf Kinderpornografie 

Ausgangspunkt der Ermittlungen waren zunächst Hinweise einer Organisation aus den USA, die sich mit der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet beschäftigt. Die Organisation informierte die deutschen Behörden und erstattete Anzeige. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Bamberg Ermittlungen auf. Sie ist innerhalb der bayerischen Justiz zentral für die Verfolgung von Kinderpornografie zuständig. Hinzu kam eine Anzeige der damaligen Verlobten von Maja S. Nach Angaben des Gerichts hatte die Frau die sexuell explizite WhatsApp-Nachricht auf einem Mobiltelefon entdeckt. Dadurch sei der Fall schließlich „ins Rollen gekommen“.

Wie genau der Kontakt zwischen Maja S. und der Jugendlichen entstanden war, wurde während des öffentlich zugänglichen Teils des Prozesses nicht vollständig deutlich. Große Teile der Beweisaufnahme fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bekannt wurde lediglich, dass die Mutter der Jugendlichen Maja S. kannte. In Rosenheim hatte Maja S. eine gewisse lokale Bekanntheit erlangt. Dazu trugen die Tätigkeit bei der Bundespolizei, ein auffälliger orangefarbener Cadillac mit großem Jägermeister-Logo und der Status als trans* Frau bei. Nach den Angaben im Verfahren war das Mädchen davon fasziniert. Das Verhältnis zwischen beiden beschrieb der Vorsitzende Richter nicht ausschließlich im Zusammenhang mit den späteren Straftaten. „Die Angeklagte hat die Geschädigte unterstützt und stand ihr mit Rat und Tat zur Verfügung“, sagte Bartschmid.

Täter-Opfer-Ausgleich 

Noch vor der Urteilsverkündung informierte Verteidiger Peter Dürr das Gericht darüber, dass mit der Jugendlichen ein Täter-Opfer-Ausgleich ausgehandelt worden sei. Danach soll sie insgesamt 11.000 Euro erhalten. Von der vereinbarten Summe sollen 5.000 Euro unmittelbar gezahlt werden. Dürr erklärte, er habe selbst mit der Jugendlichen und deren Mutter über die Vereinbarung verhandelt. Im Gerichtssaal verlas der Verteidiger einen nach seinen Angaben unterschriftsreifen Entwurf. Für dessen Abschluss sei allerdings noch die Zustimmung der Mutter oder des Vormunds notwendig.

Auch das Motorrad von Maja S. hätte die Jugendliche nach Angaben im Prozess erhalten können. Dieses Angebot habe sie jedoch abgelehnt, berichtete Bartschmid. Das Fahrzeug erinnere sie an die Fahrt zum Irschenberg, bei der es zu der Tat gekommen sei. Nach Angaben des Verteidigers zeigte sich die Jugendliche ansonsten mit der vereinbarten Entschädigung einverstanden. Sie habe sich bedankt und wolle für den noch offenen Betrag „eine Ratenzahlung von 1.000 Euro anfragen“.

Debatte über Berichterstattung 

Während des Prozesses beschäftigten sich sowohl Verteidigung als auch Gericht mit der öffentlichen Berichterstattung über das Verfahren. Dürr verwies dabei ausdrücklich auf einen Medienbericht, in dem Maja S. plakativ als „er“ bezeichnet worden sei. Andere Medien hätten diese Darstellung anschließend aufgegriffen und kommentiert. Nach Darstellung des Verteidigers wandte sich die Geschädigte gegen diese Form der Bezeichnung. „Das Tatopfer“ habe ihm mitgeteilt, sie würde „Maja S. niemals mit männlichen Pronomen ansprechen“ und sie wäre „deutlich erleichtert, wenn Sie dies in der Presse ändern würden“. Auch Richter Bartschmid äußerte sich zur Geschlechtsidentität der Angeklagten. Von „Transgender“ höre man zwar immer wieder, sagte er sinngemäß, einen entsprechenden Fall habe er selbst bislang jedoch noch nicht erlebt. Für die strafrechtliche Entscheidung sei dieser Umstand nicht von Bedeutung gewesen. Vor Gericht würden alle Menschen gleich behandelt. Nach einem im Verfahren berücksichtigten Gutachten ist die „Geschlechtsumwandlung“ bei Maja S. „kein Fetisch“, sondern „als innere Neigung in der Angeklagten angelegt“.

Strafmildernde Faktoren

Bei der Festlegung der Freiheitsstrafe berücksichtigte die Strafkammer eine Reihe von Umständen zugunsten von Maja S. Nach Angaben des Richters hatte die Angeklagte die gegen sie erhobenen Vorwürfe vollständig eingeräumt. Auch die angebotene finanzielle Entschädigung für die Jugendliche floss zugunsten der Angeklagten in die Strafzumessung ein. Darüber hinaus beschäftigte sich das Gericht mit den Bedingungen, die Maja S. während der Haft erwarten. Im Männergefängnis sei sie Bedrohungen und Beleidigungen „in übelster Weise“ ausgesetzt, erklärte Bartschmid. Dies wertete die Kammer ebenso strafmildernd wie „die Presseberichterstattung“. Hinzu kommen die beruflichen Folgen der Verurteilung. Wegen der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe steht für Maja S. die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis an. Auch dieser Umstand wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Langfristige Schäden

In seiner Urteilsbegründung ging Bartschmid außerdem auf die gesundheitlichen und psychischen Folgen für die inzwischen 16 Jahre alte Jugendliche ein. Diese habe „Schmerzen unmittelbar bei der Tat“ erlitten. Darüber hinausgehende langfristige Auswirkungen konnten nach Auffassung der Strafkammer jedoch nicht eindeutig festgestellt werden. „Spätere Tatfolgen konnten wir nicht feststellen“, sagte der Richter. Die Jugendliche hatte im Verfahren angegeben, unter „Essstörungen“ zu leiden. Zugleich habe sie jedoch „eingeräumt“, dass diese Beschwerden nicht zwingend mit den Taten zusammenhängen müssten. „Sie war auch schon vor den Taten in psychologischer Behandlung“, sagte Bartschmid. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Tat bestehende Beschwerden verstärkt habe, „haben wir nicht feststellen können“. Nach Einschätzung des Gerichts ließen sich entsprechende Auswirkungen jedenfalls „nicht über das normale Maß einer solchen Tat hinaus“ feststellen. 

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