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Schweiz: Trans* Frau aus Frauenbereich im Freibad abgeführt
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Regeln für Frauenbereich klarer Bern räumt Fehler bei Einsatz gegen trans* Frau ein

mr - 30.06.2026 - 13:00 Uhr
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Im Berner Marzilibad ist am Sonntagnachmittag eine trans* Frau nach Beschwerden mehrerer Badegäste durch die Polizei aus dem Frauen-FKK-Bereich abgeführt worden. Die Stadt Bern hat das Vorgehen des Badpersonals und der Polizei im Nachhinein als Fehler bezeichnet und betont, dass die Frau sich nach den geltenden Regeln zu Recht im sogenannten "Paradiesli" aufgehalten habe. Der Vorfall sorgt schweizweit für Diskussionen über Gleichstellung und den Zugang zu geschlechtergetrennten Bereichen in öffentlichen Einrichtungen.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Polizei führte am Sonntag eine trans* Frau aus dem Frauenbereich des Marzilibads in Bern ab.
  • Die Stadt Bern entschuldigte sich und stellte klar: Trans* Frauen haben Zugang zu diesem FKK-Bereich.
  • Während des Polizeieinsatzes wurde eine Polizistin leicht verletzt.
  • Die betroffene Person wurde vorläufig festgenommen und später wieder freigelassen.
  • Eine spontane Solidaritätskundgebung verlief friedlich nach dem Einsatz.

 

Polizeieinsatz nach Beschwerden im Frauenbereich

Auslöser des Vorfalls im beliebten Berner Freibad war die Beschwerde mehrerer Frauen, die beanstandeten, dass sich eine trans* Frau im FKK-Bereich für Frauen aufhielt. Das Badepersonal forderte die Person zunächst zum Verlassen des Bereichs auf, doch die Betroffene weigerte sich. Nachdem ein längeres Gespräch keine Einigung brachte, holte das Personal die Polizei. Die Kantonspolizei Bern berichtete, die Person habe sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzt. Während des Einsatzes kam es zu einem Gerangel, bei dem eine Polizistin durch eine noch unbekannte Person leicht verletzt wurde.

 

Reaktion der Stadt Bern und Klärung der Regeln

Noch am selben Tag äußerte sich die Stadtverwaltung zur polizeilichen Wegweisung. Sie erklärte, das Badpersonal habe „fälschlicherweise“ zum Mittel des Polizeieinsatzes gegriffen. Nach der städtischen Zutrittsregelung dürfen alle Personen den Frauenbereich nutzen, die sich als Frau identifizieren und als solche leben. Für besonders strittige Fälle werde das amtlich eingetragene Geschlecht im Ausweis herangezogen. Nach Angaben der Stadt erfüllte die betroffene trans* Frau alle Zugangsvoraussetzungen für das „Paradiesli“. Die Stadt kündigte an, die bestehenden Zutrittsrichtlinien künftig klarer zu kommunizieren und das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen.

 

Hintergrund: Zugang zu geschlechtergetrennten Räumen

Das Marzilibad gilt als eines der größten und bekanntesten Freibäder der Schweiz und setzt laut eigener Orientierungshilfe auf inklusive Zugangskriterien für geschlechtergetrennte Bereiche. Die aktuelle Schweizer Gesetzgebung sieht keine expliziten bundesweiten Vorschriften zum Zugang von trans* Personen zu solchen Bereichen vor; viele Einrichtungen orientieren sich an lokalen Richtlinien oder Empfehlungen. Schweizer Fachstellen betonen, wie wichtig es sei, eindeutig kommunizierte Regeln vorzuhalten, um Diskriminierung zu vermeiden und Sicherheit für alle zu gewährleisten.

 

Weiteres Vorgehen und offene Fragen

Nach dem Vorfall ermittelt die Polizei weiter zu den genauen Hintergründen der Auseinandersetzung und der Verletzung der Polizistin. Die Stadt Bern will die Vorgaben für den Zutritt zu geschlechtergetrennten Bereichen überarbeiten und die Öffentlichkeit besser darüber informieren. Offen bleibt, wie sich vergleichbare Fälle in Zukunft vermeiden lassen und wie weit gesellschaftliche Akzeptanz im Umgang mit trans* Personen im öffentlichen Raum tatsächlich reicht.

 

Wichtige Fragen zum Thema

Dürfen trans* Frauen in der Schweiz offizielle Frauenbereiche nutzen?
In öffentlichen Einrichtungen wie dem Marzilibad entscheiden lokale Regeln. In Bern haben trans* Frauen mit weiblichem Geschlechtseintrag Zutritt zu Frauenbereichen.

Ist ein Polizeieinsatz in solchen Fällen rechtlich geboten?
Ein Polizeieinsatz ist laut Stadt Bern nicht vorgesehen, solange die Zutrittsregeln eingehalten werden. In diesem Fall wurde das Vorgehen im Nachhinein als Fehler bezeichnet.

War der Einsatz vorübergehender Freiheitsentzug?
Die trans* Frau wurde vorübergehend auf die Polizeiwache gebracht, anschließend jedoch wieder entlassen. Die Polizei prüft noch, ob Straftaten vorlagen.

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