Rechtsfreier Raum Internet? Ein Fall vor dem US-Supreme Court könnte die digitale Welt komplett verändern!
Wer haftet für digitale Hassbotschaften? Nach welchen Vorgaben dürfen Social-Media-Anbieter wie Twitter oder Meta (Facebook, Instagram) Nachrichten sperren? Die Fragen mögen auf den ersten Blick banal klingen, doch sie bergen eine unfassbar große Sprengkraft in sich, gerade in den USA. Ab heute befassen sich erstmals die neun Richter des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten mit genau diesen Fragen – je nachdem, wie sie am Ende entscheiden, könnte dies die digitale Welt, wie wir sie kennen, grundlegend verändern. Davon besonders betroffen sind so oder so jene Gruppen wie die LGBTI*-Community, die in besonderer Weise Hass und Anfeindungen in der virtuellen Welt ausgesetzt sind.
Alle klagen gegen alle
Immer wieder war in den letzten Jahren versucht worden, Unternehmen wie Twitter, Google oder Meta dafür verantwortlich zu machen, wenn beispielsweise ein Tweet für Ärger sorgte. Wann ist eine Nachricht Hass, wann nur Kritik? Wo verlaufen die Trennlinien? Bisher scheiterten zumeist sowohl LGBTI*-Menschen wie auch Kritiker von umstrittenen Gesetzesvorhaben wie dem Selbstbestimmungsgesetz in den USA an dem Abschnitt 230 des sogenannten “Communications Decency Act“ von 1996 – dieser befreit Plattformen von der rechtlichen Verantwortung für Inhalte, die von ihren Nutzern online gestellt werden. Sollten die mehrheitlich konservativen Richter am Supreme Court an diesem Grundsatz rütteln, könnte das massive und kaum absehbare Folgen für alle Dienste haben, deren Kunden eigenmächtig Inhalte posten, auch zum Beispiel für andere Giganten wie Amazon. Eric Goldman, Professor für Recht am High Tech Law Institute der University of Santa Clara Law School fasst dies gegenüber Reuters so zusammen: „Es wird mehr Klagen geben, als es Atome im Universum gibt!“
Online-Werbung für Massenmörder?
Konkret werden die obersten Richter ab heute den Fall von Nohemi Gonzalez anhören. Die 23-jährige Frau aus Kalifornien wurde 2015 während des Amoklaufs in Paris von militanten Islamisten in einem Bistro erschossen. Die Attentäter der militanten Gruppe Islamischer Staat stellten die Gräueltaten auf YouTube online – und YouTube soll durch seine hauseigenen Algorithmen dafür gesorgt haben, dass die Videos bestimmten Nutzen unrechtmäßig empfohlen worden sein sollen. Vor Gericht steht daher YouTube-Eigentümer Google LLC, die Hinterbliebenen verlangen Schadensersatz, da YouTube dadurch den Islamischen Staat "materiell unterstützt" habe.
Zudem hätten die Empfehlungen dazu beigetragen, die Botschaft des Islamischen Staates zu verbreiten und dschihadistische Kämpfer zu rekrutieren, so die Anklageschrift. YouTube hatte die algorithmische Sortierung verteidigt, anderenfalls würde jedes Video, das jemals gepostet wurde, in einer unendlichen Folge abspielt werden, der „schlechteste Fernsehsender der Welt“, so das Unternehmen. In den vorausgegangenen Urteilen hatten Gerichte die Klage zwar zugunsten der Tech-Giganten beschieden, in Washington macht allerdings das Gerücht die Runde, die obersten Richter könnten dies durchaus anders sehen.
Ein Minenfeld von Rechtsstreitigkeiten
Google hat sich deswegen bereits in die Verteidigerrolle begeben und erklärte vorab schriftlich gegenüber dem Supreme Court, dass eine Entscheidung gegen die Unternehmen seitens der Richter ein “Minenfeld für Rechtsstreitigkeiten“ schaffen würde. Eine solche Entscheidung könnte die Funktionsweise des Internets grundsätzlich verändern, es weniger nützlich machen, die Redefreiheit massiv untergraben und der Wirtschaft schaden. Es könnte zudem so unterschiedliche Dienste wie Suchmaschinen, Stellenanzeigen, Produktbewertungen und die Anzeige von relevanten Nachrichten, Liedern oder Unterhaltungsangeboten bedrohen – gerade, wenn es um die Frage geht: Wann fühlt sich vielleicht ein anderer Nutzer so sehr beleidigt, dass seine Grundrechte justiziabel verletzt worden sind? In einem Land wie den USA, wo Schadensabfindungen in Millionenhöhen hinter jedem dieser Einzelfälle drohen, birgt dies ein enormes Sprengpotenzial in sich.
Gefahr oder Gewinn für die LGBTI*-Community?
Befürworter einer Überarbeitung des Abschnitts 230 sind so auch sowohl Präsident Joe Biden wie auch sein Vorgänger Donald Trump – beide erhoffen sich auf ihre Weise einen Vorteil davon. Allein hier zeigt sich bereits, wie schwierig künftig solche Auslegungen sein könnten. Ähnliches gilt für die LGBTI*-Community. Könnte so vielleicht auf der einen Seite Hate Speech deutlich stärker unterbunden werden, könnte dies auf der anderen Seite auch bedeuten, dass LGBTI*-Themen deutlich stärker eingeschränkt werden müssen. Ab wann beispielsweise darf sich ein religiöser Mensch so verletzt fühlen, dass eine Klage zulässig ist? Reicht die Ankündigung eines Prides zum Beispiel mit dem Bild eines Puppys bereits aus?
Ein Freifahrtschein für Prozesse
Schon bereits jetzt richten sich die meisten Klagen nebst dem klassischen Vertragsbruch gegen Verstöße von staatlichen Antidiskriminierungsgesetzen, auch auf Grundlage politischer Ansichten. Dabei schweben auch Fragen im Raum, welche Inhalte wie oft zu sehen sind oder welche Themen wie beispielsweise Tweets mit dem Hashtag #Gay weniger oft in Timelines von anderen Usern gespült werden. „Es ist ein riesiger Freifahrtschein", so Adam Candeub, Rechtsprofessor an der Michigan State University gegenüber Reuters. Und sein Kollege Scott Wilkens, ein Anwalt am Knight First Amendment Institute der Columbia University, ergänzt: „Es könnte eine Situation entstehen, in der zwei Seiten eines sehr kontroversen Themas eine Plattform verklagen.“ Ob das am Ende für die LGBTI*-Community mehr Fluch als Segen wäre, sei dahingestellt.