Rauswurf aus Unterricht Homophobe Ansichten
Ein Schüler wurde von seinem Lehrer des Klassenraums verwiesen, weil er meinte, es gebe nur zwei Geschlechter
Der Lehrer begründete den Rauswurf des Schülers mit seinen gegen die ausdrückliche Bildungspolitik bestehenden Ansichten. Der Schüler hatte im Unterricht argumentiert, es gebe nur zwei Geschlechter. Nach Ansicht des Lehrers verstößt diese geäußerte Ansicht elementar gegen die schottische Bildungspolitik, welche die Förderung von Inklusivität vorsieht. Die Geschlechterpolitik sehe nicht mehr Unterscheidungen von weiblich und männlich vor. Unter Inklusivität seien auch die Schnittmengen zu verstehen, die aus der Argumentation des Schülers nicht ersichtlich waren.
Während der Auseinandersetzung initiierte der Schüler eine Handyaufnahme zur Dokumentation. Der Schüler war der Meinung, er sei rausgeworfen worden, weil er seine Meinung geäußert habe, was den verfassungsrechtlich garantierten Rechten zuwiderlaufe. Im Nachgang veröffentlichte der Schüler die Handyaufnahme und stellte sie ins Internet. Dies führte weltweit zu einer großen Debatte mit den Abgrenzungen von Inklusivität, Meinungsfreiheit und Geschlechterpolitik.