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Nur Ja heißt Ja Verschärfung des Sexualstrafrechts ist umstritten

Von ms - 07.04.2026 - 08:00 Uhr
Nur Ja heißt Ja
Foto: iStock / Fokusiert
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In Deutschland gilt seit 2016 das Prinzip „Nein heißt Nein“: Sex ist strafbar, sobald eine beteiligte Person ihren Willen dagegen äußert. Aus Sicht von Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) reicht das jedoch nicht aus. Er plädiert für weitergehende Regelungen. „Deutschland darf bei der Umsetzung von Frauenrechten nicht zum Schlusslicht in Europa werden“, erklärt Limbach. Gemeinsam mit der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (ebenfalls Grüne) setzt er sich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ein.

Verschärfung der Rechtslage 

Kern des Vorschlags ist ein Wechsel hin zu „Nur Ja heißt Ja“. Demnach müssten künftig alle Beteiligten einer sexuellen Handlung ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmung kann verbal oder auch durch eindeutige nonverbale Signale erfolgen. Maßgeblich ist, dass für beide Seiten erkennbar Einvernehmen besteht. Fehlt dieses, wäre der Geschlechtsverkehr strafbar. Nach derzeitiger Rechtslage greift die Strafbarkeit, sobald eine Person ihren entgegenstehenden Willen äußert. Ein wesentlicher Unterschied: Bislang gilt es nicht als Ablehnung, wenn jemand sexuelle Handlungen lediglich hinnimmt. Mit der geplanten Neuregelung würde auch eine solche Situation als Straftat bewertet.

Hintergrund sind unter anderem Fälle, in denen Betroffene in Stresssituationen erstarren und keinen Widerstand äußern, obwohl sie den Geschlechtsverkehr nicht wollen. Auch das sogenannte „Stealthing“ – das unbemerkte Entfernen eines Kondoms – ist bislang schwer zu ahnden, da Betroffene in der Situation keinen Widerspruch äußern konnten. Künftig wäre für jede veränderte Handlung erneut eine Zustimmung erforderlich. Gerade von den letzten beiden Fällen sind immer wieder auch homosexuelle und queere Menschen beim Sex betroffen. 

Unschuldsvermutung beweisen müssen?

Bereits bei der Reform 2016 wurden Bedenken geäußert. Kritiker warnten vor möglichen Fehlurteilen und einer unverhältnismäßigen Verschärfung, auch Aktivisten aus dem queeren Fetisch-Bereich haben mitunter nach wie vor Bedenken. Der frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, verweist laut der Tagesschau darauf, dass im Strafrecht zwischen Taten mit und ohne Gewalt unterschieden werde – etwa zwischen Raub und Diebstahl. Diese Differenzierung sollte seiner Ansicht nach auch bei Sexualdelikten berücksichtigt werden. Zudem wird vereinzelt befürchtet, die Unschuldsvermutung könne unter Druck geraten, wenn Beschuldigte die Zustimmung der anderen Person belegen müssten. 

Der Vorstoß aus Deutschland steht noch am Anfang. Limbach und Gallina wollen das Thema im Juni auf der Justizministerkonferenz einbringen und dafür Unterstützung aus weiteren Bundesländern gewinnen. Sollte sich eine Mehrheit finden, könnten die Länder gemeinsam Druck auf den Bund ausüben, um eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

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