LGBTI*-Arbeitsrechte US-Gericht entscheidet über Kündigungsschutz
Der Oberste Gerichtshof hat in den vergangenen zwanzig Jahren schon so einige Urteile zugunsten der amerikanischen Bewegung für LGBTI*-Rechte gefällt – darunter auch das Recht auf eine gleichgeschlechtliche Ehe. Aber in mehr als 50 Prozent der US-Staaten können Homosexuelle noch immer entlassen werden.
Am 8. Oktober wird das Gericht nun entscheiden, ob ein bereits existierendes Bundes-Gesetz (Abschnitt VII des Bürgerrechts-Gesetzes von 1964) einen landesweiten Kündigungsschutz für Homosexuelle und Trans-Personen garantiert. Es wird die erste Entscheidung über LGBTI*-Rechtsfragen seit der Pensionierung von Richter Anthony M. Kennedy sein, der an allen vier großen LGBTI*-Entscheidungen maßgeblich beteiligt war.
Bei der Entscheidung geht es um die Interpretation des Wortes „sex“ (Geschlecht) im originalen Gesetzestext. Konservative bestehen darauf, dass man damals ausschließlich das natürliche Geschlecht meinte (SCHWULISSIMO berichtete). Jedoch sei laut dem Anwalt eines Klägers die sexuelle Orientierung eine auf dem Geschlecht basierende Einordnung und als solche ebenfalls betroffen. Die New York Times bespricht einige Standpunkte detaillierter.