Kritik an der Ampel LSVD appelliert an die rot-grün-gelbe Bundesregierung!
Die Ampel-Koalition kommt in diesen Tagen nicht aus der Kritik heraus – zuerst mehrten sich in den letzten Tagen die fragenden Stimmen innerhalb der LGBTI*-Community, wann denn nun endlich ein erster Gesetzentwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz präsentiert wird – die letzten Versprechungen gingen von der Woche vor Ostern aus. Bis heute herrscht indes Schweigen. Nun übt auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) deutliche Kritik am Bundesjustizministerium. Mit Blick auf die Ampel-Koalition, fragt der Verein sich, wo denn die, wie im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bleiben würde.
Aktuelle Gesetzgebung bietet zu wenig Schutz
Der LSVD appelliert dabei an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), die dringend notwendige Reform endlich zeitnah umzusetzen, so Alva Träbert vom Bundesvorstand des LSVD: „Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewährleisten – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dafür ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung. Das 2006 eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet diesen Schutz nicht. Kurze Fristen, eine schwierige Beweisführung und unverhältnismäßig teure Klageverfahren halten Betroffene regelmäßig davon ab, ihre Rechte einzufordern. Mehr als ein Drittel der gemeldeten Diskriminierungsfälle fallen nach einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zudem gar nicht in den Anwendungsbereich des AGG. Der LSVD fordert daher seit vielen Jahren eine Reform des Antidiskriminierungsrechts.“
Keine Sonderrechte für Staat und Religionsgemeinschaften
Die damals neue Ampel-Koalition versprach deswegen 2021, die Reform zeitnah umsetzen zu wollen – rund eineinhalb Jahre später gebe es aber noch immer nicht einmal erste konkrete Entwürfe: „Bisher hat das zuständige Bundesjustizministerium jedoch weder einen Gesetzentwurf noch Eckpunkte für eine Reform vorgelegt. Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman drängt die Bundesregierung, endlich zu handeln“, so Träbert weiter.
Zu den Forderungen des Vereins gehören unter anderem, dass staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden muss, die Diskriminierungsgründe erweitert werden und die Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen im Einklang mit europäischem Recht verbessert werden müssen. Der LSVD setzt sich im Rahmen des Bündnisses „AGG Reform Jetzt!“ gemeinsam mit über hundert anderen Antidiskriminierungsorganisationen dafür ein.
Diskriminierung ist Alltag für LGBTI*-Menschen
Träbert betont abschließend, dass die Reform gerade auch für LGBTI*-Menschen enorm wichtig ist, denn noch immer würden diese viel zu oft wie „Menschen zweiter Klasse“ behandelt werden: „Diskriminierung im Alltag ist noch längst nicht überwunden. Täglich werden Menschen in der Arbeitswelt, auf dem Mietwohnungsmarkt, in der Gesundheitsversorgung, in Bildungseinrichtungen und im Umgang mit Behörden benachteiligt, nur weil sie schwul, lesbisch, bisexuell, trans*, inter* oder queer sind. Vorurteile und LSBTI-feindliche Einstellungen finden sich nicht nur in extremen Milieus, sondern auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft.“
Jeder fünfte Deutsche hält Homosexualität für unnatürlich
Nach einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes halten 10 Prozent der Deutschen Homosexualität noch immer für unmoralisch, 18 Prozent sogar für unnatürlich. 26 Prozent wollen möglichst wenig mit dem Thema Homosexualität in Berührung kommen. 24 Prozent fänden einen schwulen Kitabetreuer unangenehm, 19 Prozent einen schwulen Lehrer. Und ganze 40 Prozent finden es nach wie vor unangenehm, wenn sich zwei Männer küssen. Zum Vergleich: Küsst sich ein Heteropaar in der Öffentlichkeit, ist das nur für 10 Prozent der Befragten unangenehm.