Keine Homosexuellen-Zählung AfD-Klage zurückgewiesen
Seit geraumer Zeit tobt ein juristischer Streit zwischen der thüringischen AfD-Landtagsfraktion und der SPD-Fraktion. Grund des Anstoßes war die Erwähnung einer AfD-Landtagsanfrage durch SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx. In besagter Anfrage wollte die AfD wissen, wie viele Homo-, Bi- und Transsexuelle in Thüringen leben. Erwähnt wurde sie im Rahmen einer Diskussion darüber, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten soll. Die AfD nahm Anstoß daran, dass Marx die Anfrage als Forderung nach einer „Zählung“ bezeichnete, obwohl nur eine Zahlenangabe gefordert wurde.
Jetzt entschied das Oberlandesgericht in Köln, die Klage abzuweisen. Die kleine Anfrage der AfD sei damals von zahlreichen Stellen als verschleierter Wunsch nach einer Zählung interpretiert worden. Die Missbilligung einer solchen Anfrage werde auch in der Antwort der Landesregierung deutlich. Es handele sich also nicht um Schmähkritik. Der Fraktionsvorsitzende der SPD sieht die Entscheidung als wichtigen Erfolg gegen die Versuche der AfD, sich als unschuldiges Opfer zu inszenieren.