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Kann nicht mehr zurück Schwuler iranischer Arzt vom Außenministerium geoutet

Von co - 30.08.2023 - 16:00 Uhr
Schwuler iranischer Arzt vom Außenministerium geoutet
Foto: IMAGO / ZUMA Wire
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Ein iranischer Arzt verklagte das Land Österreich. Der Staat soll ihn in seinem Heimatland geoutet und es ihm so unmöglich gemacht haben, jemals wieder dorthin zu reisen. Im Iran wird Homosexualität noch immer mit dem Tode geahndet. Es steht eine Schadensersatzforderung von 275.000 Euro im Raum. Die Verhandlung erfolgt am 16. Oktober. 

Antrag auf Reisevisum

Der Arzt lebt schon seit einer ganzen Weile in Österreich. Dort verliebte er sich in einen Ortsansässigen, den er 2021 heiratete. Um das zu feiern wollte das Paar die liberal eingestellte Familie des Arztes im Folgejahr nach Österreich einladen, doch dazu brauchten deren Mitglieder ein Visum. Dieses untersteht jedoch einer strengen Vorab-Beurteilung, bei der alle möglichen Details der Reise genau durchleuchtet werden. Leider bearbeitet die Botschaft solche Anfragen nicht selbst, sondern engagierte die in Dubai ansässige Firma Visa Facilitation Services Global (VFS). Für die Visum-Vergabe im Iran hat VFS ein Büro in Teheran mit iranischen Mitarbeitenden. 

Der Arzt fürchtete, dass er durch die Befragung geoutet werden könnte und ersuchte die Botschaft darum, den Antrag seiner Angehörigen persönlich zu bearbeiten. Die Botschaft lehnte jedoch mehrfach ab – auch nachdem er genau schilderte, wo das Problem lag. „Auch wenn uns die Problematik im Iran natürlich bewusst ist, sehen wir nichts, worüber Sie besorgt sein brauchen“, wiegelte die Botschaft ab. Die sexuelle Orientierung sei für das Gesuch schließlich irrelevant.

Verhör durch externe Firma

Im Laufe des regelrechten Verhörs, das die Familie durch die VFS erfuhr, sollen Vater und Schwester des Arztes allerdings bestätigt haben, dass ihr Familienmitglied einen Mann heiratete. Seither haben der Arzt und sein Angetrauter Angst, je wieder den Iran zu besuchen. Sie befürchten außerdem, dass die im Iran lebenden Angehörigen nun verfolgt werden könnten.

Zwar versicherte das Außenministerium in einer Stellungnahme, dass eine Verschwiegenheitsklausel die Firma an der Weitergabe persönlicher Daten hindere, doch das schließt nicht aus, dass Mitarbeitende geplaudert haben könnten. Man habe den Vorfall zum Anlass genommen, um den Umgang mit sensiblen Anträgen noch einmal zu evaluieren und die Mitarbeitenden entsprechend zu sensibilisieren.

Verbesserungswürdige Praktiken

Der Arzt wandte sich mit der Klage auch an die österreichische Volksanwaltschaft (VA). Diese Beschwerdestelle wurde für Menschen eingerichtet, die sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlen. Die VA glaubt, die Botschaft hätte wissen können, was ihre Weigerung anrichtete: „Vor dem Hintergrund zahlreicher Medienberichte, denen zufolge das offene Ausleben von Homosexualität immer noch zu jenen Verbrechen im Iran zählt, die mit Verfolgung und Todesstrafe geahndet werden, hielt die VA das an die österreichische Botschaft Teheran gerichtete Ersuchen im Vorfeld der Antragsstellung für nachvollziehbar. Der Wunsch, die persönlichen Unterlagen direkt bei der österreichischen Botschaft vorlegen und bei allfälligen Fragen direkt mit der österreichischen Botschaft Teheran in Kontakt treten zu können, erschien der VA naheliegend.“

Um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, plädiert die VA dafür, „zumindest die österreichischen Vertretungsbehörden in jenen Staaten, in denen Strafen oder gar Todesstrafen gerichtlich verhängt und exekutiert werden, aufzufordern, weiterhin (freiwillig) eine direkte Antragstellung zu ermöglichen“. Außerdem forderte die VA das Außenministerium und die Botschaft in Teheran dazu auf, sich bei dem Ehepaar zu entschuldigen.

Auch Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, betonte: Da die Strafverfolgung Homosexueller im Iran den österreichischen Behörden „seit langem ausdrücklich bekannt“ sei, solle man bei der Bearbeitung von Visa-Anträgen durch homosexuelle Personen und deren Familie besondere „Vorsicht und Diskretion“ walten lassen. Damit so etwas nicht noch einmal vorkommt, solle man den vorliegenden Fall „gründlich und transparent“ aufarbeiten.

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