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Darf eine Universität eine LGBTI*-Gruppe verbieten?
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Homosexuelle vs. Hochschule US-Supreme Court zeigt sich unentschlossen

ms - 15.09.2022 - 14:00 Uhr
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Der Streit um die Frage, welche Entscheidungen eine Universität mit Blick auf studentische Verbindungen und Gruppen fällen darf und welche nicht, spaltet in diesen Tagen einmal mehr gerade junge Menschen in den USA. Im Fokus der Debatte steht die jüdisch-orthodoxe Privat-Universität Yeshiva in New York. Der Fall beschäftigte zuletzt auch den Supreme Court, der zunächst und vorerst nach einem Eilantrag Ende der letzten Woche der Universität recht gab, den LGBTI*-Studentenclub verbieten zu dürfen, und gestern nun die eigene Entscheidung wieder aufgehoben hat. Die Richter lehnten es mit einer Stimmenverteilung von 5 zu 4 ab, der Universität voreilig das Verbot des Studentenclubs zu erlauben. Die Begründung des Obersten Gerichts der USA: Die Universität habe ihre Rechtsmittel auf Ebene des Bundesstaates noch nicht allumfassend ausgeschöpft. Das jüngste Urteil spielt den Ball damit sozusagen wieder zurück. Erst wenn die Universität mit ihrer Forderung auf niedrigerer Gerichtsebene schlussendlich keinen Erfolg habe, dürfe sie sich abermals an den Supreme Court wenden.

Zuvor hatte bereits ein New Yorker Richter die Yeshiva University angewiesen, dem Studentenclub YU Pride Alliance den Status einer Studentenvereinigung zuzuerkennen. Die LGBTI*-Gruppe existiert bereits seit 2018 – mit der offiziellen Anerkennung bekäme die Vereinigung beispielsweise das Recht, Universitätsräume zu nutzen oder Dienstleistungen des Bildungsträgers an Anspruch nehmen zu dürfen. Ziel der Alliance ist es, mit dem neuen Semesterbeginn offiziell als Studentenclub anerkannt zu werden. Die Yeshiva University erklärte indes erneut, dass sie eine solche Vereinigung als "zutiefst religiöse jüdische Hochschule“ ablehne, da dies ansonsten die "aufrichtigen religiösen Überzeugungen und die Werte der Thora" verletzen würde. Insgesamt 5.000 Studenten absolvieren aktuell eine Ausbildung an der Yeshiva University.

Der Fall dürfte somit abermals Gerichte beschäftigen und vielleicht sogar auch ein zweites Mal den Supreme Court, denn gerade im Spannungsfeld zwischen religiösen Bildungsträgern und LGBTI*-Vereinigungen verhärten sich in den USA die Fronten immer mehr. Dabei steht stets die Frage im Raum, ob das Recht auf Religionsfreiheit oder das Recht auf Meinungsfreiheit sowie bundesstaatliche Antidiskriminierungsgesetze höher zu bewerten sind. Ähnliche Streitigkeiten gibt es seit Jahren auch in Australien, viele Universitäten in dem Land werden bis heute von christlichen Vereinen geführt.

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