Direkt zum Inhalt
Homosexuelle Mitarbeiter bald in der Kirche erlaubt? // © theboone
ANZEIGE

Homosexuelle Mitarbeiter in Kath. Kirche Echte Revolution oder mehr Image-Aktion der Kirche?

ms - 31.05.2022 - 15:00 Uhr
Loading audio player...

Sollte die Deutsche Bischofskonferenz in letzter Instanz tatsächlich beschließen, was sie in dieser Woche in einem ersten Entwurf zur Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts vorgestellt hat, könnten die Akteure hinter #outinchurch ihre Aktion wahrlich als großen Erfolg verbuchen. Nach Angaben der Bischofskonferenz ist geplant, die Diskriminierung von homosexuellen Mitarbeitern der römisch-katholischen Kirche offiziell zu beenden.

Konkret soll dabei die Grundordnung des kirchlichen Dienstes neu ausgerichtet werden, wobei die Richtlinien dann bundesweit für alle rund 790.000 Arbeitnehmer der Kirche gelten würden – auch homophobe Priester müssten sich dann im Grundsatz an diese Entscheidung halten. Die kirchliche Revolution findet sich im Entwurf dabei unter dem Passus Vielfalt:

„Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.“

Im weiteren Verlauf soll dabei auch die Unversehrtheit des Privatlebens im Fokus stehen, die Kirche sollte künftig kein Interesse mehr daran haben, wie die private Lebensgestaltung ihrer Mitarbeiter aussieht, insofern sich diese nicht negativ auf ihre Arbeit auswirkt: „Außerdienstliches Verhalten ist rechtlich nur bedeutsam, wenn es darum geht, schwerwiegende Störungen und Beeinträchtigungen der kirchlichen Integrität und Glaubwürdigkeit abzuwehren. Im neuen Ordnungsentwurf wird unmissverständlich klargestellt, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung rechtlichen Bewertungen nicht unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht.“

Eine Hintertür lässt sich die Bischofskonferenz allerdings doch offen, denn im weiteren Verlauf des Entwurfs wird klargestellt, dass „kirchenfeindliches Verhalten“, welches die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigen könne, nicht geduldet wird. Auch müssen Mitarbeiter nach wie vor Mitglieder der Kirche sein.

Ein, für die Kirche schädliches Verhalten definiert die Bischofskonferenz unter anderem als das „öffentliche Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche wie die Propagierung der Abtreibung“ oder auch das „Verunglimpfen von katholischen Glaubensinhalten, Riten oder Gebräuchen“ sowie die „Propagierung von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, die im Widerspruch zu katholischen Glaubensinhalten stehen“. Die Einschränkungen bieten Raum für Interpretationen, beispielsweise der Frage, ob eine homosexuelle Ehe oder das Sprechen über diese bereits als eine „Verunglimpfung des Glaubens“ ausgelegt werden kann.

Wie ernst zu nehmen sind die Ankündigungen also wirklich? Ein dunkles Licht auf diese Frage wirft auch die Tatsache, dass der Entwurf der bischöflichen Arbeitsgruppe “Arbeitsrecht“ ausgerechnet unter Vorsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki entwickelt wurde – jener Kardinal, der sich immer wieder massiv gegen die Rechte von Homosexuellen ausspricht. Gewerkschaften wie Verdi kritisierten bereits, dass der Entwurf weiter hinter den Erwartungen zurückbleiben würde und die Kirche somit auch weiterhin eine Ausnahme-Stellung in puncto des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einnehmen würde. Nach weiteren Beratungen im Juni soll der Entwurf konkretisiert und im Herbst von den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz diskutiert sowie anschließend noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Anschlag auf CSD Berlin

Eine Tote, mehrere Schwerverletzte

Bei einer Amokfahrt beim CSD in Berlin starb eine Frau, mehrere Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Der mutmaßliche Täter ist ein Islamist.
CSD Berlin abgebrochen

Auto rast in Menschenmenge

Der CSD in Berlin wurde am Samstagabend gegen 22 Uhr abgebrochen. Nach ersten Informationen ist ein Auto in eine Menschenmenge gerast.
Der schwule Gentleman-Dieb

Gegenentwurf zu Sherlock Holmes

Der viktorianische Meisterdieb Raffles gilt als schwuler Gegenentwurf zu Sherlock Holmes und wurde von realen schwulen Persönlichkeiten inspiriert.
War Chopin schwul?

Neue Studie über den Komponisten

Eine neue Studie untersuchte Chopins Briefe an Männer und stellt traditionelle Erzählungen über sein Liebesleben infrage. War der Komponist schwul?
Templo zeigt Kraft und Kunst

Schwuler Pole-Star auf Welttour

Der costa-ricanische schwule Pole-Performer Templo bringt beim World Pride 2026 queere Kunst, Athletik und lateinamerikanische Kultur auf die Bühne.
Glamour trotz Hitze

Drag-Queens in der CSD-Sonne

Wenn die Temperaturen wieder Rekorde brechen, liefern sich Make-up, Mode und Sommerhitze bei CSDs einen Kampf, den meist nur der Humor gewinnt.
Team LGBTIQ+ in Glasgow

Commonwealth Games 2026

Bei den Commonwealth Games 2026 in Glasgow treten mehrere LGBTIQ+-Athleten an und setzen trotz kleinerem Teilnehmerfeld ein Zeichen für Vielfalt.
Ekelhafter Angriff in Kiew

Abgehackte Schweineköpfe

Ein Kiewer Schönheitssalon wurde wegen seiner LGBTIQ+-Unterstützung angegriffen: Mit Schweineköpfen sollten die Betreiber eingeschüchtert werden.
Niederlande sichert Förderung

Hilfe für queere Menschen weltweit

Die Niederlande verlängern die Förderung der COC-Arbeit und sichern damit die internationale Unterstützung für LGBTIQ+-Aktivisten in Krisenregionen.