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Homosexuelle Mitarbeiter bald in der Kirche erlaubt? // © theboone
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Homosexuelle Mitarbeiter in Kath. Kirche Echte Revolution oder mehr Image-Aktion der Kirche?

ms - 31.05.2022 - 15:00 Uhr
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Sollte die Deutsche Bischofskonferenz in letzter Instanz tatsächlich beschließen, was sie in dieser Woche in einem ersten Entwurf zur Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts vorgestellt hat, könnten die Akteure hinter #outinchurch ihre Aktion wahrlich als großen Erfolg verbuchen. Nach Angaben der Bischofskonferenz ist geplant, die Diskriminierung von homosexuellen Mitarbeitern der römisch-katholischen Kirche offiziell zu beenden.

Konkret soll dabei die Grundordnung des kirchlichen Dienstes neu ausgerichtet werden, wobei die Richtlinien dann bundesweit für alle rund 790.000 Arbeitnehmer der Kirche gelten würden – auch homophobe Priester müssten sich dann im Grundsatz an diese Entscheidung halten. Die kirchliche Revolution findet sich im Entwurf dabei unter dem Passus Vielfalt:

„Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.“

Im weiteren Verlauf soll dabei auch die Unversehrtheit des Privatlebens im Fokus stehen, die Kirche sollte künftig kein Interesse mehr daran haben, wie die private Lebensgestaltung ihrer Mitarbeiter aussieht, insofern sich diese nicht negativ auf ihre Arbeit auswirkt: „Außerdienstliches Verhalten ist rechtlich nur bedeutsam, wenn es darum geht, schwerwiegende Störungen und Beeinträchtigungen der kirchlichen Integrität und Glaubwürdigkeit abzuwehren. Im neuen Ordnungsentwurf wird unmissverständlich klargestellt, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung rechtlichen Bewertungen nicht unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht.“

Eine Hintertür lässt sich die Bischofskonferenz allerdings doch offen, denn im weiteren Verlauf des Entwurfs wird klargestellt, dass „kirchenfeindliches Verhalten“, welches die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigen könne, nicht geduldet wird. Auch müssen Mitarbeiter nach wie vor Mitglieder der Kirche sein.

Ein, für die Kirche schädliches Verhalten definiert die Bischofskonferenz unter anderem als das „öffentliche Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche wie die Propagierung der Abtreibung“ oder auch das „Verunglimpfen von katholischen Glaubensinhalten, Riten oder Gebräuchen“ sowie die „Propagierung von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, die im Widerspruch zu katholischen Glaubensinhalten stehen“. Die Einschränkungen bieten Raum für Interpretationen, beispielsweise der Frage, ob eine homosexuelle Ehe oder das Sprechen über diese bereits als eine „Verunglimpfung des Glaubens“ ausgelegt werden kann.

Wie ernst zu nehmen sind die Ankündigungen also wirklich? Ein dunkles Licht auf diese Frage wirft auch die Tatsache, dass der Entwurf der bischöflichen Arbeitsgruppe “Arbeitsrecht“ ausgerechnet unter Vorsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki entwickelt wurde – jener Kardinal, der sich immer wieder massiv gegen die Rechte von Homosexuellen ausspricht. Gewerkschaften wie Verdi kritisierten bereits, dass der Entwurf weiter hinter den Erwartungen zurückbleiben würde und die Kirche somit auch weiterhin eine Ausnahme-Stellung in puncto des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einnehmen würde. Nach weiteren Beratungen im Juni soll der Entwurf konkretisiert und im Herbst von den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz diskutiert sowie anschließend noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

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