Hasskriminalität: Härteres Durchgreifen Linke kritisiert vorhaben als “völlig unzureichend“
Nach Angaben der Legal Tribute Online will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Strafen für Hasskriminalität gegenüber LGBTI*-Menschen verschärfen – das geht aus einem rund 80-seitigen Reformtext hervor. So soll der Paragraf 46 des Strafgesetzbuches ergänzt werden – die Aufzählung der besonders schwerwiegenden Gründe für eine Verurteilung soll um “geschlechtsspezifische“ und “gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Motive erweitert werden. Grundsätzlich sind Angriffe gegenüber LGBTI* und Frauen bereits unter dem Passus “sonstige menschenverachtende Beweggründe“ zusammengefasst, Buschmann will aber mit einer neuen, expliziten Nennung eine besondere Klarstellung der Strafbarkeit solcher Vorgehen erreichen und zudem solche Vorfälle auch generell härter bestrafen – konkrete Verschärfungen wurden noch nicht genannt.
Die queere Organisation der Linken kritisiert das Vorhaben indes als “völlig unzureichend“, auch wenn der grundsätzliche Ansatz zu begrüßen wäre. „Das Problem beginnt schon bei der verständlicherweise mangelnden Anzeigebereitschaft anti-queerer Straftaten. Der immer wieder vorkommenden Diskriminierung queerer Menschen, die Anzeigen stellen wollen, muss entgegengewirkt werden. Nach wie vor werden immer wieder rechte bis nazistische Strukturen innerhalb der Polizei öffentlich“, so die Bundessprecher von die Linke-queer, Daniel Bache und Frank Laubenburg, in ihrer Presseerklärung. Solange die Polizei nicht flächendeckend sensibler auf Gewalt gegenüber LGBTI* eingeht, verpuffe jede gesetzliche Konkretisierung in der Luft. Oftmals werden Vergehen auch heute noch nicht zur Anzeige gebracht, weil queere Opfer von Gewalt befürchten, nicht ernst genommen oder abwertend behandelt zu werden. Schätzungen gehen davon aus, dass aufgrund dessen bis zu 90 Prozent aller Hassverbrechen in Deutschland gar nicht erst zur Anzeige kommen – offiziell ist es im vergangenen Jahr zu mehr als 1.000 Übergriffe gekommen.
Diese und weitere Reformen (Stichwort Gewalt gegen Frauen und Femizid) sollen im Strafrecht nach den Plänen des Justizministeriums im Herbst vom Kabinett beschlossen und bei Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in der ersten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten. Grundsätzlich wurde ein härteres Vorgehen gegen LGBTI*-feindliche Gewalt bereits Ende letzten Jahres bei der Innenministerkonferenz ausdrücklich begrüßt.