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Harte Haftstrafen bei Hass-Delikten? Justizminister fordert härteres Durchgreifen

Von ms - 06.02.2023 - 09:18 Uhr
Härte Haftstrafen?
Foto: IMAGO / Reichwein
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Heute in einer Woche beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter, der im August 2022 beim CSD in Münster den Trans-Mann Malte C. totgeschlagen haben soll. Im Interview mit dem Tagesspiegel bekräftigte jetzt Bundesjustizminister Marco Buschmann, dass solche Fälle von Hasskriminalität künftig härter bestraft werden müssten. „Das Gesetzgebungsverfahren ist auf den Weg gebracht. Jede Form von Gewaltkriminalität ist inakzeptabel. Aber der Unwertgehalt einer Tat hängt auch von den Beweggründen ab. Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität einer Person richten, sind besonders niederträchtig. Gleiches gilt etwa für Gewalt gegen Frauen, bei der der Partner oder Ex-Partner das Selbstbestimmungsrecht der Frau missachtet. Der besondere Unwertgehalt solcher Taten muss sich in der Strafzumessung niederschlagen. Das wollen wir im Gesetz klarstellen. Wir hoffen, dass das schnell durchs Parlament kommt.“

Angeklagter Nuradi A. ist homosexuell

Ob es sich indes bei dem Angriff auf Malte C. um ein homophobes Hassverbrechen handelt, wird derzeit immer wieder in Frage gestellt – nach Angaben der untersuchenden Psychiaterin ist der tatverdächtige Tschetschene Nuradi A. selbst schwul. Focus Online hat wenige Tage vor Beginn des Gerichtsprozess jetzt weitere Ermittlungsdetails publiziert. So habe die Untersuchung der psychiatrischen Sachverständigen ergeben, dass der junge Mann bereits seit seinem 14. Lebensjahr wusste, dass er schwul ist, diesen Umstand aber aufgrund seiner islamisch geprägten Heimat nicht wahrgaben wollte, in der Homosexualität allumfassend abgelehnt wird. Dazu passt das Geschehen, dass sich vor der Tat beim CSD in Münster abgespielt haben soll: Nuradi A. war von Pride-Teilnehmern mit dem Handy fotografiert worden. Aufgeregt soll der Tschetschene darum gebeten haben, dass die Aufnahmen wieder gelöscht werden, sein Vater dürfe keinesfalls über das Internet erfahren, dass er homosexuell ist.

Verdrängung als einziger Ausweg?

Nach Angaben der Sachverständigen schämt sich der 20-Jährige bis heute dafür, schwul zu sein und empfindet aufgrund seiner familiären und gesellschaftlichen Prägung die eigene Homosexualität bis heute als äußerst belastend. Den Angriff bewertet die Psychiaterin daher als „unbewusste Abwehr der eigenen homosexuellen Wünsche“. Zudem zeige der Angeklagte auch seit seiner Kindheit depressive Züge auf, bereits als Kind fängt er an zu trinken und zu kiffen, um mit seiner verdrängten Homosexualität klarzukommen, so die Einschätzung der Psychiaterin.

Gewalt als einzige Antwort

Auch in Münster soll Nuradi A. angetrunken und bekifft gewesen sein, als er beim CSD Münster drei lesbische Frauen anpöbelte und fragte, ober er ihnen unter den Rock fassen könne. Als die drei Frauen ihn beschimpfen, bezeichnet Nuradi A. sie wutentbrannt als „Lesbische Huren“ und „Scheiß-Transen“. Er droht ihnen mit Prügel und erklärt, er wolle ihre Familien töten. Wie bekannt wollte der Trans-Mann Malte C. schlichten und näherte sich dem Angeklagten mit nacktem Oberkörper, sodass man die OP-Narben der Transition sehen konnte. Der Streit eskaliert, Nuradi A. erklärt, Malte solle „das Maul halten, da er gar kein richtiger Mann“ sei. Dann stößt der ehemalige Jugendboxer ihn heftig gegen die Brust und schlägt ihm mit der rechten Faust und anschließend von links laut Anklage ins Gesicht. Vermutlich bereits bewusstlos fällt Malte C. zu Boden, wobei sein Hinterkopf ungebremst auf das Straßenpflaster aufschlägt. Sechs Tage später stirbt Malte C. im Krankenhaus an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.

Ein schwieriger Fall vor Gericht

Die Richter der Jugendstrafkammer in Münster müssen nun diese Hintergrundinformationen in Zusammenhang bringen mit dem gewaltvollen Vorleben von Nuradi A. – bereits mehrfach war der junge Mann auch gewalttätig aufgefallen, die Psychiaterin spricht von einem „dissozialem Handeln“ und „einer alkoholinduzierten aggressiven Gestimmtheit“. Sobald er sich gekränkt oder in die Ecke gedrängt fühlt, schlägt der Tatverdächtige offenbar zu. Insgesamt fünf Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung sind aktenkundig, die zumeist aufgrund von Geringfügigkeit oder anderen Aspekten eingestellt worden waren. Vom 13. Februar an muss sich der Tatverdächtige nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Sein Verteidiger Siegmund Benecken erklärte vorab: „Mein Mandant wird sich zur Sache einlassen. Er bedauert dies sehr.“

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