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Ermittlungen ausgesetzt
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Ermittlungen ausgesetzt Werden andere Verantwortliche nach dem Tod von Papst Benedikt angeklagt?

ms - 18.01.2023 - 11:00 Uhr
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Erneut müssen Missbrauchsopfer der römisch-katholischen Kirche eine juristische Niederlage einstecken – das zuständige Landgericht Traunstein in Oberbayern hat jetzt das Zivilverfahren gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. vorerst ausgesetzt. Das Verfahren solle dabei so lange pausieren, bis eine Rechtsnachfolge feststehe. Wann und wie die mögliche Zivilklage dann weiterläuft, ist noch offen.

Schadensersatz für Missbrauchsopfer

In dem Verfahren geht es um Missbrauchsfälle aus den 1990er Jahren, ein Opfer eines Priesters hatte im Juni letzten Jahres Klage gegen den ehemaligen Papst und weitere Verantwortliche eingereicht, weil diese weggesehen oder den sexuellen Missbrauch insofern sogar begünstigt haben sollen, in dem sie den Wiederholungstäter immer wieder als Gemeindepfarrer eingesetzt haben sollen. Ziel der Zivilklage war es dabei, festzustellen, ob Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt, als Münchener Erzbischof durch sein Handeln zu Schadenersatz verpflichtet ist oder nicht. Der Fall hatte auch deswegen landesweit für Aufsehen gesorgt, weil es der erste Fall dieser Art gewesen wäre, bei dem sich die obersten Kirchenvertreter in dieser Art vor einem weltlichen Gericht hätten verantworten müssen.

Wurden Verantwortungsträger zu Komplizen?

Zuvor hatte das Erzbistum München und Freising im gleichen Jahr über eine Anwaltskanzlei ein Missbrauchsgutachten veröffentlichen lassen, in dem in rund 500 Fällen sexuelle Gewalt, Vergewaltigung und Nötigung von Priestern an Minderjährigen festgehalten worden war. Die Anwaltskanzlei geht dabei von einem weit größeren Dunkelfeld aus und belegte dabei auch, dass Joseph Ratzinger von vielen Missbrauchsfällen wusste und diese offenbar geduldet haben soll. Der emeritierte Papst bestritt die Vorwürfe zunächst, musste dann aber kurz darauf seine Falschaussage zugeben.

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wastl hatte bei der Veröffentlichung des Gutachtens erklärt, irgendwann komme der Zeitpunkt, in dem der „Verantwortungsträger ungewollt zum Komplizen des Täters wird!“ Im Falle von Papst Benedikt finden hier wohl keine weiteren Ermittlungen statt. Das Verfahren gegen weitere Verantwortliche wie beispielsweise dem früheren Münchner Erzbischof Kardinal Wetter soll nach Angaben des Landgerichts Traunstein aber fortgeführt werden.

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