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Entscheidung am Supreme Court
Foto: iStock / kieferpix
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Entscheidung am Supreme Court Keine Diskriminierung bei Festlegung auf zwei Geschlechter

ms - 07.11.2025 - 09:00 Uhr
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Das Oberste Gericht der USA, der Supreme Court, hat jetzt die Politik von Präsident Donald Trump bei der Geschlechter-Frage gestärkt. Trump hatte zuvor festgelegt, dass in US-Pässen nur noch zwei Geschlechter zugelassen sind – männlich und weiblich. Und dass das Geschlecht bei der Geburt von maßgeblicher Entscheidung für die Festlegung ist. Ein möglicher dritter Eintrag wie „divers“ oder „X“ entfällt. 

Blockade von Trumps Politik aufgehoben

Nach Klagen von queeren Verbänden hatten erst untergeordnete Gerichte das Vorhaben kurzfristig blockiert, nun bestärkten die neun Richter am Obersten Gerichtshof das Dekret von Trump. In Trumps erster Amtszeit im Weißen Haus hatte er die Möglichkeit genutzt, mehrere Richterposten mit konservativen Juristen neu zu besetzen. Aktuell besteht der Supreme Court daher jetzt aus sechs konservativen und drei liberalen Richtern - die letzten drei stimmten gegen den jetzt gefällten Entschluss. 

Der Supreme Court hob die Blockade auf und verwies den Fall anschließend an untere Instanzen zurück – der Streitfall ist also final noch nicht abgeschlossen. Die Biden-Regierung hatte zuvor 2021 die Option „X“ für nicht-binäre, intergeschlechtliche und trans* Menschen in allen Pässen eingeführt, Trump unterband bereits nach wenigen Tagen neu im Amt Anfang des Jahres auch diese Möglichkeit. 

Konservative Richter sehen keine Diskriminierung 

Während die Richter untergeordneter Gerichte unter anderem geurteilt hatten, dass die Maxime des Präsidenten diskriminierend sei und nur auf den „irrationalen Vorurteilen“ von Trump gegenüber trans* und nicht-binären Menschen beruhe, erklärte die Mehrheit der konservativen Richter am Supreme Court jetzt, dass die Regierung mit ihre Festlegung auf die Zweigeschlechtlichkeit nur „eine historische Tatsache“ bekräftige, ohne „jemanden einer unterschiedlichen Behandlung auszusetzen.“ Eine Diskriminierung konnten sechs der insgesamt neun Richter daher nicht feststellen. 

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