Einsatz gegen Hassverbrechen Explizit werden jetzt auch Taten gegen LGBTI*-Menschen erfasst
Die Bundesregierung will sich stärker gegen Hassverbrechen gegenüber LGBTI*-Menschen positionieren und hat deswegen in der heutigen Kabinettssitzung einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Mit dem sogenannten „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ sollen die bereits bestehenden Strafgesetze zu Hasskriminalität um “geschlechtsspezifische“ sowie “gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive ergänzt werden.
Tatmotive genauer im Fokus
Konkret bedeutet dies, dass in § 46 des Strafgesetzbuches die Grundsätze zur Strafzumessung zukünftig so ausformuliert sind: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende.“ Die Bezeichnung “Geschlechtsspezifische Beweggründe“ umfasst dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten.
Unschärfe im bisherigen Strafgesetz
In der bisherigen Version wird Hass gegen Frauen und LGBTI*-Menschen nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe. Eine Unschärfe, die sowohl bei der Erfassung der Straftaten wie aber auch bei der Aufklärung immer wieder für Probleme gesorgt hat – gerade auch angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Hassverbrechen gegenüber LGBTI*-Menschen zuletzt binnen eines Jahres um 50 Prozent auf rund 1.050 Fälle pro Jahr angestiegen ist. Die meisten Opfer sind homosexuelle Männer und Trans-Personen. Dabei legen europäische Studien sowie auch die Erfahrungswerte der LGBTI*-Beratungsstellen und der Polizei nahe, dass rund 90 Prozent der Fälle gar nicht erst angezeigt und damit offiziell erfasst werden.
Mehr Beachtung in der Rechtspraxis
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, erklärte zur jetzt beschlossenen, gesetzlichen Ergänzung: „Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenfeindliche Straftaten. Jeden Tag werden in Deutschland mindestens drei queere Menschen angegriffen, und das sind nur die Taten, die angezeigt und ordentlich registriert werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Daher begrüße ich das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen richtet. Durch die ausdrückliche Aufnahme ´geschlechtsspezifischer´ sowie ´gegen die sexuelle Orientierung gerichteter´ Motive in den Gesetzestext werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.“